Schwerpunktbereich 5 "Rechtsvergleichung, europäische und internationale Rechtsvereinheitlichung, Internationales Privatrecht, grenzüberschreitender Handelsverkehr"
Welche Zielgruppe spricht dieser Schwerpunktbereich an?
Der Schwerpunktbereich Nr. 5 ist nicht „entlang“ einem Berufsbild konzipiert. Wer seine Wahl nach berufsperspektivischen Erwartungen trifft, wird den Schwerpunkt wählen, wenn er in einem Beruf strebt, der stetige Berührung und stetigen Umgang mit ausländischen Rechten bzw. mit grenzüberschreitenden Rechtsverhältnissen mit sich bringt. Zielgruppe sind somit Berufe, die sich in erster Linie mit ausländischem bzw. internationalem Privat- und Wirtschaftsrecht sowie mit internationalen Streiterledigungsverfahren beschäftigen – also typischerweise der Anwalt in einer Großkanzlei, aber auch der Richter in einer Kammer für Handelssachen. Relativ stark vertreten ist im Programm des Schwerpunktes aber auch das Familienrecht, dessen Praxis sich in einer zunehmend multikulturellen und multinationalen Gesellschaft stark internationalisiert hat. Darüber hinaus erwarten wir aber auch noch Studierende, die ein eher theoretisches Interesse an der Rechtsvergleichung haben, weil sie eine rein inlandsrechtliche Perspektive als zu eng empfinden und ihr juristisches Denken an andersartigen Auslandsrechtsordnungen fortbilden wollen. Schließlich bietet sich die Wahl dieses Schwerpunktes für Studierende an, die (in der Regel während eines Erasmus-Austauschjahrs) ein Jahr an einer Auslandsuniversität studiert haben. Sie haben im Schwerpunktbereich Nr. 5 erweiterte Möglichkeiten, sich im Ausland absolvierte Leistungskontrollen im ausländischen Privat- und Wirtschaftsrecht als Teilleistungen für die Schwerpunktbereichsprüfung anerkennen zu lassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Anerkennung von ausländischen Prüfungsleistungen auf Teilleistungen der Schwerpunktbereichsprüfung grundsätzlich nur möglich ist, soweit diese vor ihrer Ablegung bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses angemeldet wurden.
Thematische und systematische Ausrichtung des Schwerpunkts
Zur Einführung in den Schwerpunktbereich dienen zwei Grundlagenveranstaltungen: die historischen Grundlagen des Europäischen Privatrechts sowie Theorie und Methoden der Rechtsvergleichung. Ebenfalls Grundlagencharakter haben die allgemeinen Einführungen in ausländische Rechtsordnungen, von denen die Einführung in das angloamerikanische Recht und jene in das französische Recht regelmäßig angeboten werden sollen. Drei Vorlesungen widmen sich den grenzüberschreitenden Privatrechtsverhältnissen: „Grenzüberschreitender Handelsverkehr“, „Internationales Einheitskaufrecht (CISG)“ und die als Internationales Familienrecht konzipierte „Vertiefungsvorlesung im IPR“. Zur Wahl der Studierenden stehen einige Spezialmaterien wie etwas das Europäische Gesellschaftsrecht, das Europäische Familienrecht sowie als Auffangtatbestand für im Ausland absolvierte Veranstaltungen eine Vertiefungsvorlesung im ausländischen Privat- und Wirtschaftsrecht. Probleme grenzüberschreitender Privatrechtskonflikte behandeln die Vorlesungen „Internationales Zivilprozessrecht“ und „Internationale Streitbeilegung“ (insbesondere internationale Schiedsgerichtsbarkeit).
Aufbau des Schwerpunktstudiums
Empfohlen wird wie in den anderen Schwerpunktbereichen ein zweisemestriger Turnus, der sich mit je acht SWS über das 6. und 7. Semester erstrecken soll. Zugrunde gelegt wird dabei ein Studienbeginn im Wintersemester, weshalb das Programm des 6. Studiensemesters grundsätzlich im Sommersemester angeboten wird.


