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 „Wir können jeden Tag aufs Neue entscheiden, welchen Einfluss wir auf diese Welt ausüben möchten.“ – Jane Goodall

Gleichstellung

Als Gleichstellungsbeauftragte des juristischen Fachbereichs setzen wir uns für Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung und Familienfreundlichkeit ein, zugleich begleiten und unterstützen wir deren Umsetzung und stehen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Dabei ist es uns wichtig, den in § 3 des Hochschulgesetzes NRW beschriebenen Gleichstellungsauftrag im rechtswissenschaftlichen Bereich zu realisieren.

Neben dem Angebot eines besonderen Förderprogramms (Justitia Programm) für weibliche Nachwuchswissenschaftlerinnen – Studentinnen, Doktorandinnen und Habilitandinnen – zählt zu den weiteren Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung des Professorinnen-Anteils. Wir nehmen beratend insbesondere bei Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren teil, um Chancengleichheit und Qualitätssicherung zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist unser Anliegen, die Förderung der Vereinbarkeit von Wissenschaft, Beruf und Familie während des Studiums und der wissenschaftlichen Qualifizierungsphase zu stärken sowie Maßnahmen und Projekte, die zu einer familiengerechten Ausgestaltung des juristischen Fachbereichs führen, zu begleiten.

Insgesamt arbeiten wir eng mit anderen Gleichstellungsbeauftragten und der zentralen Gleichstellungsbeauftragten der Universität Bonn zusammen. Studierende, Lehrende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des juristischen Fachbereichs können uns in Fragen der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf ansprechen.