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[Beruflicher Werdegang]

Geboren 1963 in Darmstadt. Jurastudium in Köln. 1988 Erste Juristische Staatsprüfung. Promotion 1991 an der Universität zu Köln mit der Dissertation "Der Schutz des Menschen vor sich selbst". Zweite Juristische Staatsprüfung 1992. Wiss. Assistent an der Universität zu Köln sowie Wiss. Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. 1997 Habilitation an der Universität zu Köln mit der Schrift "Die Aufnahme neuer Staaten in die Völkerrechtsgemeinschaft". Zunächst Lehrstuhlvertretung, dann Professur für öffentliches Recht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (1997/98), Lehrstuhl für öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (1998-2002). Seit 01.10.2002 Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

 

[Wissenschaftliche Schwerpunkte]

Staatsrecht, Völkerrecht, institutionelles Europarecht, Rechts- und Staatsphilosophie

 

[Wichtigste Veröffentlichungen]

[→ Detaillierte Übersicht / Ausgewählte Beiträge im Volltext]

 

[Mitgliedschaften]

 

[Funktionen]

 

[Laufende Projekte]

  1. Kommentierung von Art. 30 GG. In: Dolzer/Vogel/Graßhof (Hrsg.), Bonner Kommentar zum Grundgesetz.
  2. Kommentierung der Art. 92-99 GG. In: Maunz/Dürig (Hrsg.), Grundgesetz, Kommentar.

Quelle: http://www.jura.uni-bonn.de/