Das Juridicum
Eine Synthese von Zeitgeist und Funktionalität
von Steffi Plöger
„Architektur steht niemals in einem Vakuum, sondern in einer historischen oder geographischen Landschaft, die zusammen mit ihr, in dichter Verwebung vieler Assoziationen, erlebt wird“ [1]
1. Aus dem Schloss in das Juridicum
Von der Gründung der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn im Jahre 1818[2] bis zur Zerstörung seiner Hörsäle und Bibliotheken durch einen Luftangriff am 18. Oktober 1944 befand sich das rechts- und staatswissenschaftliche Seminar im ehemaligen kurfürstlichen Residenzschloss am Hofgarten. 1945 bis 1951 wurde der Lehrbetrieb dann provisorisch in der Otto-Kühne-Schule in Bad Godesberg (dem sog. Pädagogium) durchgeführt[3], bis die Fakultät am 24. Mai 1951 in das Gebäude am Hofgarten zurückkehrte[4].
Angezogen von dem einzigartigen Blick auf das Siebengebirge[5] fühlten sich die Juristen dort im „Herzen der Alma Mater“ wohl und geborgen und so war es nur die ansteigende Zahl der Studenten, die schließlich das Bedürfnis weckte, der „drangvoll-fürchterlichen Enge“[6] zu entweichen und den Wunsch nach einem größeren Gebäude für die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät laut werden ließ.
Die meisten wollten sicher nur schweren Herzens eines der schönsten Universitätsgebäude Deutschlands verlassen, um in ein „Haus aus Beton und Glas“[7], von der Presse später abfällig „Rechts-Silo“ genannt[8], einzuziehen. Der Wunsch nach einem Umzug in ein größeres Gebäude blieb aber vor allem aus anderen Gründen von Kritik nicht unverschont: Er sei ein Zeichen für die Desintegration und für den Zerfall der Universität in Einzeldisziplinen und ein weiterer Schritt weg von der klassischen „Universitas literarum“[9]. Überwiegend jedoch hielt man es für eine zu oberflächliche Betrachtungsweise, die räumliche Verselbständigung aus rein „technischen Gründen“[10] als Auflösung der Universität als Ganzes anzusehen, so dass 1957 schließlich die Planungen zum Bau des Juridicums begonnen wurden[11].
Der Entwurf dafür lag beim Staatshochbauamt der Universität Bonn unter der Leitung von Regierungsbaudirektor Albert Wernicke[12]. Verantwortlich für die Gartenanlagen zeigte sich Gartenarchitekt Heinrich Raderschall[13]. Die Kosten für den Bau des Juridicums wurden bei Planungsbeginn auf rund 6,5 Millionen DM angesetzt[14], betrugen schließlich aber aufgrund von Planänderungen 18 Millionen DM[15] - eine beträchtliche Summe zu einer Zeit, in der eine Zeitung noch 30 Pfennig kostete.
Errichtet wurde der Neubau auf einem Gelände gegenüber dem Bonner Beethoven-Gymnasium, auf dem sich weitestgehend Ruinen befanden[16].
![]() |
| Grundsteinlegung (Fakultätsalbum) |
Nach anfänglichen Schwierigkeiten bei dem Erwerb der Grundstücke zur Lennéstraße hin[17] wurde schließlich am 11. Oktober 1963 der Grundstein für den Neubau des Juridicums an der Adenauerallee (damals noch Koblenzer Straße) gelegt, einer der verkehrsreichsten Straßen der früheren Bundeshauptstadt Bonn mit schon damals zahlreichen öffentlichen Gebäuden wie der Universitätsbibliothek, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen[18]. Der Text der Urkunde, die unter dem Grundstein eingemauert wurde, lautet: „Justitia fundamentum regnorum!“[19].
Das Richtfest konnte man am 8. April 1965 feiern[20]. Am 21. November 1967 fand „kurz und schmerzlos“[21] die feierliche Einweihung und offizielle Schlüsselübergabe durch den Minister für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten, Hermann Kohlhase, über den Rektor der Universität, Professor Wilhelm Schneemelcher, in die Hände von Dekan Professor Viktor Weidner statt.
Schon zum Zeitpunkt der „Besitzeinweisung“, wie Dekan Weidner diesen Vorgang in nüchternem Juristendeutsch humorig nannte[22], wurde ein Erweiterungsbau gefordert, um der „Studenten-Expansion“[23] gerecht zu werden und eine Zersplitterung der Einzelinstitute in umliegende Bauten zu vermeiden. In einem zweiten Bauabschnitt wurde ein dritter[24], später noch ein vierter Turm[25] angedacht, die aber wegen baurechtlicher, privatrechtlicher[26] und finanzieller Hindernisse - bis heute - Utopie blieben. Einige Institute befinden sich immer noch - wie zunächst nur provisorisch vorgesehen[27] - in von der Universität erworbenen Häusern auf der Adenauerallee[28] und der Lennéstraße. Aus Freude über das neue Gebäude sah man anfangs jedoch großzügig über den Platzmangel hinweg[29]. Diese Einstellung änderte sich aber schließlich mit dem Wachstum der Fakultät sowie immer neuen Instituten und dem Bedürfnis nach mehr Platz.
2. Die Architektur des Juridicums
Im Juridicum sind die Fachgruppen Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre untergebracht, eine „Zwangsehe“[30], die bereits 1928 durch ministeriellen Erlass geschlossen wurde[31]. Der Begriff „Juridicum“ ist also genaugenommen unvollständig[32]. Für die nicht realisierten Erweiterungsbauten war daher der Name „Oeconomicum“ vorgeschlagen worden[33].
Die architektonische Konzeption des neuen Gebäudes für Juristen und Volkswirtschaftler war vom Staatshochbauamt der Universität genau durchdacht: Durch seine zurückgehaltene, gediegene Bauweise sollte das Juridicum als „Repräsentativ-Bau im Grünen“[34] ein neues Universitätsgebäude ohne falsche Repräsentanz darstellen[35] und als Pendant zu dem 1960 fertiggestellten Neubau der Universitätsbibliothek auf der schräg gegenüberliegenden Straßenseite den unteren Teil der Adenauerallee auflockern sowie die etwas eintönig wirkende Häuserzeile unterbrechen[36] und dem Stadtbild so ein neues Gesicht verleihen.
![]() |
| Blick auf das Juridicum von der Adenauerallee (Steffi Plöger) |
Die Architektur des Juridicums gestaltet sich konkret wie folgt: Ein zweigeschossiger zentraler Flachbau verläuft parallel zur Adenauerallee und dient zur Aufnahme des „Massenverkehrs“[37] sowie als Verteiler in die umliegenden Bauten. In dem Flachbau befinden sich hauptsächlich Hörsäle und die Arbeitsbibliotheken. Institute der rechtswissenschaftlichen Fachgruppen haben die östlich und westlich angrenzenden fünf- bis siebenstöckigen Turmbauten mit quadratischem Grundriss bezogen, die Institute der volkswirtschaftlichen Fachgruppe dagegen einen Altbau an der Adenauerallee im Norden des Flachbaus sowie einen Verbindungsbau[38].
Auffällig ist an der architektonischen Gestaltung vor allem die bauliche Trennung von Forschung und Lehre. Die Lehre ist als das Herzstück einer jeden Universität in dem Zentralbau angesiedelt, die beiden Türme der Forschung rahmen diesen Flachbau gleich Erkern ein.
Eine derartige Bauweise brachte nach Ansicht der Planer zwei Vorteile mit sich: Zum einen werde der Institutsbetrieb in den Türmen nicht durch den Lehrbetrieb gestört, zum anderen sehe der Gebäudekomplex so gefälliger aus[39].
Inwiefern lässt sich nun ein Zusammenhang zwischen dem Baustil und der gesellschaftlichen Situation jener Zeit sowie den im Juridicum angesiedelten Disziplinen herstellen?
![]() |
| Innenhof des Juristischen Seminars (Steffi Plöger) |
Der mondiale und (welt-)offene Baustil des Juridicums repräsentiert in seiner Luzidität der großflächigen Fensterfronten und hellen Bibliotheks-Innenhöfe den Stil der Zeit[40] und somit auch gleichzeitig die Haltung der Studierenden der späten 60er Jahre.
An eher chaotische Verhältnisse erinnert sich Ministerialdirigent Gerd J. Nettersheim aus dem Bundesministerium der Justiz, einer der ersten Bonner Jurastudenten im Juridicum: „Die damaligen Verhältnisse am Juridicum kann man sich heute kaum mehr vorstellen. Die 'Sprengung' von Lehrveranstaltungen war eine fast alltägliche Erscheinung, zu der oft ein einzelner mit einem Megaphon Bewaffneter ausreichte. Die Professoren leisteten keinen ernsthaften Widerstand und die große bürgerliche Mehrheit der Studenten ließ alles wie ein Naturereignis über sich ergehen.“[41] Betrachtet man diese Verhältnisse im Bonner Juridicum, so besteht vor allem ein krasser Gegensatz zwischen der „Strenge“ der architektonischen Formen des Juridicums (es finden sich beispielsweise keinerlei runde Formen), deren exakt durchdachter Anordnung und der damaligen Gesellschaft, in der nicht einmal Lehrveranstaltungen an der Universität geregelt ablaufen konnten.
Warum diese Architektur für das Studium von Juristen und Volkswirten gewählt wurde, lässt sich wohl damit erklären, dass gerade deren Studium in seinen wissenschaftlichen Methoden geprägt ist von Sachlichkeit und Nüchternheit[42] sowie klaren Strukturen und daher mit den zweckmäßigen Bauten des neuen Juridicums ideal korrespondiert.
Die architektonische Strenge, die klare Ordnung und die Sachlichkeit der Formen zielen ab auf den Typus eines Studenten, der ebenso „schnörkellos“, d.h. nicht verspielt, sondern zielstrebig und sachlich denkt - ein Anliegen, das bei den dort gelehrten Fächern, Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre, auch erstrebenswert und durchführbar ist. Das Bauwerk soll nicht vom eigentlichen Studium ablenken, sondern ein wohl strukturiertes „Mittel zum Zweck“ darstellen - frei von jeglicher falscher Repräsentanz.
3. Das Mosaik Vasarelys
![]() |
Wandintegration von Victor Vasarely (Steffi Plöger) |
Auf der Vorderseite des Juridicums zur Adenauerallee hin sticht dem Betrachter eine großflächige schwarz-weiße Wandintegration des ungarischen Künstlers und Wahlfranzosen Victor Vasarely (1906-1997) ins Auge, einem der Hauptvertreter der sog. „Op-Art“ (optical art), einer internationalen künstlerischen Stilrichtung der 60er Jahre im Umkreis von Bauhaus und geometrischer Abstraktion.
Es handelt sich um die Abwandlung seines Werkes „Ríu-Kíu“ aus dem Jahre 1956, die 1969, also zwei Jahre nach der feierlichen Eröffnung des Juridicums, in sechs mal zwölf Meter Größe[43] in sog. Feuer-Emaille-Technik[44], am Juridicum fertiggestellt wurde.
Betrachtet man das Mosaik Vasarelys, so ist das Auge zunächst ein wenig verwirrt, erkennt dann aber doch - genau wie bei der Architektur des Gebäudekomplexes - eine gewisse Ordnung, und zwar zum einen hinsichtlich der Gestaltung in den Nichtfarben Schwarz und Weiß und zum anderen hinsichtlich der Formen, die sämtlich geometrische Abwandlungen des Quadrates sind.
In Kontrast zum Gebäude selbst ist diese Ordnung aber keine statische, sondern dynamische, denn jeder Baustein der Installation kann gedanklich aus dem Werk herausgelöst und an einen anderen Platz eingefügt werden[45]. Insofern besteht - anders als bei der Architektur - beim Mosaik keine einzig vorgegebene Ordnungsstruktur. Vielmehr eröffnet sich die Perspektive unzählig verschiedener Ordnungen, die es vom Betrachter zu entwickeln gilt.
Dieses Konzept kann man sicher als einen Anreiz von Seiten des Künstlers sehen, sich aus einer festgesetzten statischen Position zu lösen, um die Dinge auch einmal aus anderen Blickwinkeln zu betrachten und so nach neuen Lösungen zu suchen. Damit stoßen wir auf ein Anliegen, das nicht nur auf die damalige Zeit der 68er-Bewegung mit ihrer Forderung nach einer umfassenden Veränderung der Gesellschaft, sondern auch auf das juristische Studium und die soziale Rolle des Juristen übertragen werden kann.
Wer im Bonner Juridicum studiert, soll geleitet von den klaren, sachlichen Strukturen der Architektur zwar ebenso geradlinig seine Studien betreiben, dabei aber nicht den Blick verlieren für alternative Lösungsmöglichkeiten und Gedanken. Dies ist die Botschaft, die Architektur und Mosaik in harmonischer Vollendung vermitteln.
Vor allem dank Vasarelys Mosaik steht die Architektur des Juridicums also nicht im Vakuum, sondern - wie eingangs zitiert - mitten im Leben eines jeden, der dort studiert oder in Forschung und Lehre wirkt.
[1] So der Architekt Richard Neutra, zitiert nach Esther Mccoy, Richard Neutra, Ravensburg 1960, S.5.
[2] Gerd Kleinheyer/Franz Dorn, Zur Geschichte des Faches Rechtswissenschaft, 50. Deutscher Anwaltstag in Bonn, Beilage zu NJW Heft 15 1999, S.40 ff., 40.
[3] Ernst Friesenhahn, Festvortrag zur Einweihung des Fakultätsgebäudes, in: Juristen und Nationalökonomen an der Universität Bonn (Alma Mater. Beiträge zur Geschichte der Universität Bonn 25/26), Bonn 1970, S.46 f.
[4] Victor Weidner, Begrüßung des Dekans zur Einweihung des Fakultätsgebäudes, in: Juristen und Nationalökonomen, a.a.O, S.6 f; Kleinheyer/ Dorn, a.a.O., S.47.
[5] Vgl. Thomas Becker, Prinz Albert als Student in Bonn, in: Franz Bosbach u.a. (Hg.), Prinz Albert und die Entwicklung der Bildung in England und Deutschland im 19. Jahrhundert (Prinz-Albert-Studien, 18), München 2000, S.145-156 (158).
[6] So der damalige Universitätskanzler Gottfried Stein v. Kamienski auf einer Pressekonferenz am 14.12.1959, zitiert nach General-Anzeiger v. 15.12.1959 (soweit keine Seitenangabe bei Artikeln aus Zeitungen: ohne Paginierung).
[7] Friesenhahn, a.a.O., S.22.
[8] So z.B. in der Bonner Rundschau v. 23./24.3.1967 oder im General-Anzeiger v. 10.3.1967.
[9] Friesenhahn, a.a.O., S.22.
[10] Bonner Rundschau v. 12.10.1963.
[11] General-Anzeiger v. 10.3.1967; General-Anzeiger v. 22.11.1967.
[12] In Zusammenarbeit mit Helmut Heinemann, Wolfgang Himmel, Hermann Balzer, Heinrich Braun. Gisbert Knopp/Wilfried Hansmann, Universitätsbauten in Bonn (Rheinische Kunststätten 190), 2. Aufl. 1987, S.30; Ursel u. Jürgen Zänker u.a., Bauten im Bonner Raum 49-69, Düsseldorf 1969, S.112; Andreas Denk/Ingeborg Flagge, Architekturführer Bonn, Berlin 1997, S.22.
[13] Zänker, a.a.O., S.112, Heinrich Lützeler, Die Bonner Universität. Bauten und Bildwerke, Bonn 1968, S.220.
[14] General-Anzeiger v. 15.12.1959.
[15] Lützeler, a.a.O., S.218.
[16] So die Beschreibung des Projektes in: Neue Rheinzeitung v. 15.12.1959.
[17] General-Anzeiger v. 31.8.1962, vgl. auch das Gutachten des Dekans der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät Helmut Ridder vom 26.3.1962 zu den mit der Errichtung des Fakultätsgebäudes für die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät („Juridicum“) zusammenhängenden baurechtlichen Fragen (Akten der Universität, Senat 15-55 (1)).
[18] Vgl. Ingeborg Flagge, Architektur in Bonn nach 1945, Bonn 1984, S.2 f.
[19] Bonner Rundschau v. 12.10.1963.
[20] Bonner Rundschau v. 8.4.1965.
[21] So die Ankündigung des damaligen Dekans Hans-Jacob Krümmel im Frühjahr 1967; zitiert nach Bonner Rundschau v. 23./24.3.1967.
[22] General-Anzeiger v. 22.1.1967.
[23] General-Anzeiger v. 10.3.1967.
[24] So z.B. General-Anzeiger vom 10.3.1967.
[25] So in einem Schreiben des Dekans Hans Friedhelm Gaul an den Regierungsbaudirektor Albert Wernicke vom 27.1.1970.
[26] So der Vorsitzende der Bau- und Grundstückskommission der Universität, Heinrich Lützeler, in einem Protokoll v. 7.3.1967 der Sitzung der Bau- und Grundstückskommission v. 20.2.1967 (Akten der Fakultät, III 8. Juridicum 2. Bauabschnitt, Oktober 1967).
[27] General-Anzeiger v. 22.11.1967.
[28] Bonner Rundschau v. 23./24.3.1967.
[29] Bonner Rundschau v. 13.7.1967.
[30] So Ernst Friesenhahn, Bundesverfassungsrichter a.D., „Das Leben und Treiben der Juristen“, General-Anzeiger-Beilage „150 Jahre Bonner Universität“ v. 11.7.1968.
[31] Vgl. dazu Mathias Schmoeckel, Die Einrichtung einer „Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät“ an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, in: Reden aus Anlaß des 75jährigen Bestehens der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn am 31. Oktober 2003 in der Aula der Universität (Bonner Akademische Reden 88), Bonn 2004, S.6-18.
[32] General-Anzeiger v. 10.3.1967.
[33] So der Direktor des Institutes für Industrie- und Verkehrspolitik, Fritz Vogt in einem Schreiben an Horst Albach v. 29.5.1972 (Akten der Fakultät, III 8. Juridicum 2. Bauabschnitt, Oktober 1967).
[34] Neue Rheinzeitung v. 15. 12. 1959.
[35] Hermann Kohlhase, Ansprache des Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten zur Einweihung des Fakultätsgebäudes, in: Juristen und Nationalökonomen, a.a.O., S.12.
[36] Lützeler, a.a.O., S.220; Neue Rheinzeitung v. 15. 12. 1959; General-Anzeiger v. 15.12.1959.
[37] Lützeler, a.a.O., S.218.
[38] Ebd.; Zänker, a.a.O., S.112.
[39] Vgl. General-Anzeiger v. 31.8.1962.
[40] Friesenhahn, a.a.O., S.8.
[41] In einem persönlichen Gespräch mit der Verfasserin am 6.2.2004.
[42] Gert Eimer, Ansprache des Fakultätssprechers zur Einweihung des Fakultätsgebäudes, in: Juristen und Nationalökonomen, a.a.O., S.20.
[43] Der Oberstadtdirektor/Kulturamt/Presse- und Werbeamt, Kunst im Bonner Stadtbild, Bonn 1986, S.55.
[44] General-Anzeiger v. 11.4.1988, S.11.
[45] Vgl. Werner Spies, Victor Vasarely, Köln u. New York 1971, S.10, 79.
Zurück zum Seitenanfang






