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Klausurtermine


Die Klausurtermine für das laufende Semester werden an dieser Stelle, unterteilt nach Zwischenprüfung, Schwerpunktbereich und sonstigen Klausuren veröffentlicht (siehe linke Spalte), sobald vom Prüfungsamt festgelegt wurden. Bitte beachten Sie, dass sich die Termine nach ihrer Veröffentlichung noch ändern können. Sehen Sie deshalb bitte regelmäßig nach, ob sich Änderungen ergeben haben.

  • Die verwendeten Gesetzestexte dürfen keinerlei persönliche Anmerkungen, handschriftliche Notizen oder Unterstreichungen enthalten. Die Markierung von Gesetzen in den Gesetzessammlungen durch Aufkleber jeglicher Art oder selbstklebende Zettel ist nicht gestattet. Verstöße werden als Täuschungsversuche im Sinne der Prüfungsordnung gewertet. Es liegt in der Verantwortung des Prüflings entsprechende Gesetzestexte mitzubringen. Seitens der Universität werden eventuell fehlende Gesetzestexte nicht zur Verfügung gestellt.
  • Sonstige unzulässige Hilfsmittel (z. B. "Spickzettel", Schemata) dürfen weder benutzt noch am Arbeitsplatz mitgeführt (schon der Versuch einer Täuschung kann prüfungsrechtlich sanktioniert werden).
  • Die Nutzung von Mobiltelefonen ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Nutzung bei Toilettengängen. Bei Klausuren dürfen die Plätze nur mit den zulässigen Hilfsmitteln eingenommen werden. Mobiltelefone müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht unmittelbar am Körper getragen werden. Betriebsbereite Mobiltelefone insbesondere bei Toilettengängen - können als Täuschungsversuch gewertet werden. Ein Abbruch der Prüfung oder eine Sanktionierung wegen Täuschungsversuchs kann dadurch abgewendet werden, dass der Klausuraufsicht das Mobiltelefon bis zum Ende der Klausur überlassen bzw. die Tasche mit dem ausgeschalteten Mobiltelefon vorne im Hörsaal abgelegt wird.
  • Bitte erscheinen Sie zu den Einlasskontrollen zu sämtlichen Klausurterminen ca. 15 Minuten vor Prüfungsbeginn.
  • Bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis sowie Ihren Studentenausweis zum Prüfungstermin mit.
  • ► Im Falle einer Erkrankung erklären Sie bitte unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nachdem Sie die Umstände bemerken, die auf eine Prüfungsunfähigkeit hindeuten, den Rücktritt von der Prüfung.

    ►Reichen Sie ein ärztliches Originalattest unter Angabe der Diagnose ein [ggf. wird das Prüfungsamt eine Konkretisierung der Diagnose durch Angabe der Befundtatsachen anfordern]

    ►Sowohl die Rücktrittserklärung als auch das qualifizierte Attest müssen zum frühestmöglichen zumutbaren Zeitpunkt (ohne schuldhaftes Zögern) eingereicht werden;

    ►jede weitere Verzögerung führt grds. zur Ablehnung des Antrags, sofern diese nicht ihrerseits besonders entschuldigt ist.

    ►Der Antrag [ dieses Formular] und das qualifizierte Attest können zusammen eingereicht werden; falls Attest nicht sofort zu erhalten ist: bitte (1) sofort Antrag stellen und (2) Attest unverzüglich nachreichen!

    Bitte verwenden Sie idealerweise das bereit gestellte Formular zur Erlärung des Rücktritts.

Das Formular finden Sie hier.

  • Die Unterlagen zum entschuldigten Prüfungsrücktritt sind zu übermitteln an das Prüfungsamt Jura (per Post: Adenauerallee 24-42, 53111 Bonn oder durch Einwurf in den Briefkasten Nr. 37 gegenüber dem Dekanat). Es kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden.
  • Wegen etwaiger kurzfristiger Änderungen der Raumbelegung beachten Sie bitte die Aushänge im Juridicum sowie die Homepage des Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschusses.
  • Bearbeitungszeit: Jeweils 120 Minuten, soweit keine besonderen Angaben (die Klausuren beginnen s.t.)
  • Termin- und/oder Raumänderungen aus wichtigem Grund sind nie auszuschließen. Bitte kontrollieren Sie die Daten deshalb noch einmal vor der jeweiligen Prüfung!

 

 

 

Aktuelles und Kontaktdaten

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