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Anträge auf Bescheinigungen für das BAföG-Amt

 

Herr Prof. Dr. Thüsing, LL.M. ist der stellvertretende BAföG-Beauftragte des Fachbereichs. Primärer Ansprechpartner ist Herr Prof. Dr. Verrel.

 

Studenten, die die Bescheinigung nach § 48 BAföG ausgestellt haben möchten, sollten bitte Folgendes beachten:

 

 

 

Studenten, die Bescheinigungen für die KfW oder sonstige Kreditinstitute benötigen, bringen die erforderlichen Formulare bitte selber bei. Diese erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut. Bitte halten Sie auch die jeweils erforderlichen Leistungsnachweise (zum Beispiel Schwerpunktzeugnis, Zwischenprüfungszeugnis ) bereit, die Sie beim Prüfungsamt erhalten. Ohne Nachweis kann die Bescheinigung nicht erteilt werden.

 

Für alle Anträge, die per Post eingereicht werden, bitten wir darum, dass ein frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt wird. Nicht frankierte Einsendungen werden nicht auf Kosten des Lehrstuhls zurückgesandt, sondern müssen abgeholt werden.

 

Ansprechpartner für Fragen zum BAföG ist Herr Stiebert. Ihrem Antrag fügen Sie bitte eine Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse für etwaige Rückfragen bei. 

 

 

 

 

 

Quelle: http://www.jura.uni-bonn.de/