Termine
Die VortragsAG bietet Studierenden die Möglichkeit, sich auf den Kurzvortrag in der mündlichen Pflichtfachprüfung vorzubereiten. Mit Originalsachverhalten der Justizprüfungsämter in NRW wird vor einer zweiköpfigen Kommission bestehend aus wissenschaftlichen Mitarbeitern unseres Fachbereichs eine prüfungsähnliche Situation für die Vortragenden simuliert.
Die VortragsAG findet ganzjährig mit Ausnahme jeweils einer Woche Pfingst- und Weihnachtsferien statt.
Die Vorträge im Bürgerlichen Recht werden in jeder Woche donnerstags zwischen 14.00h und 16.00h bei Herrn Dr. Alexander Morell, Herrn Ralf Stollenwerk und Herrn Dr. Wolfram Buchwitz oder Herr Dr. Matthias Maetschke gehalten.
Die Vorträge im Öffentlichen Recht finden in jeder zweiten Woche mittwochs zwischen 10.00h und 12.00h bei Herrn Gerrit Stumpf, Herrn Konrad Adenauer und Frau Dr. Maria Wolter statt.
Die Vorträge im Strafrecht werden in der jeweils anderen Woche montags zwischen 10.00h und 12.00h bei Frau Nilani Fernando und Herrn Dr. Kay Schumann gehalten.
Veranstaltungsraum ist jeweils der AG-Raum in der Lennéstraße 35 (1. Etage).
Die Sachverhalte sollten pünktlich eine Stunde vor dem zugewiesenen Vortragstermin im Geschäftszimmer der Examensvorbereitung im Erdgeschoss der Lennéstraße 35 abgeholt werden. Für die einstündige Vorbereitung steht das Juristische Seminar zur Verfügung.
Materialien
Exemplarisch finden Sie hier zwei Vorträge aus der aktuellen und der Vorwoche. Da wir die Musterlösungen nicht veröffentlichen dürfen, beschränken wir uns auf die Angabe entsprechender Literaturhinweise.
AKTUELLE VORTRÄGE MIT LITERATURHINWEISEN
Sinn und Zweck der VortragsAG
Da der Kurzvortrag den Auftakt zur mündlichen Pflichtfachprüfung darstellt, lautet unsere dringende Empfehlung, mit dem Einüben des mündlichen Vortrags nicht erst ab Erhalt der Ladung, sondern direkt nach Anfertigung der Aufsichtsarbeiten zu beginnen.
Ein gut gehaltener Vortrag vermittelt einem nicht nur selbst Sicherheit für das weitere Prüfungsgespräch, sondern vermittelt auch der Prüfungskommission den ersten und häufig entscheidenden Eindruck von dem Kandidaten bzw. der Kandidatin.
Die Prüflinge sollen in ihrem Kurzvortrag zeigen, dass sie in der Lage sind, nach einstündiger Vorbereitungszeit eine juristische Problemstellung in freier Rede zu präsentieren und einer vertretbaren Lösung zuzuführen. Am allerwichtigsten ist dabei, dass die Ergebnisse unter richtiger Schwerpunktsetzung argumentativ begründet werden.
In formaler Hinsicht sollten folgende Hinweise berücksichtigt werden:
1) Die Vortragdauer darf 12 Minuten nicht überschreiten, kann aber auch kürzer sein. Im Durchschnitt beträgt die Vortragszeit 8 bis 9 Minuten. Bei einer Redezeit unter 7 Minuten ist die Wahrscheinlichkeit, alle wesentlichen Schwerpunkte richtig erfasst zu haben, gering. Es empfiehlt sich, eine eigene Uhr auf den Tisch zu legen, da die der Prüfungskommission für den Vortragenden nicht sichtbar ist.
2) Der Vortrag wird sitzend gehalten. Übermäßiges Gestikulieren deutet auf Nervosität hin und sollte unbedingt vermieden werden. Man sollte aufrecht sitzen und ein Aufstützen des Kopfes auf die Hände oder des Oberkörpers auf den Tisch vermeiden.
3) Der Vortrag ist in freier Rede zu halten. Es sollten geordnete Sätze in klarer Gedankenfolge frei formuliert werden. Wechselnder Blickkontakt mit allen Mitgliedern der Prüfungskommission wertet den Vortrag auf – zumal dadurch deutlich wird, dass nicht nur abgelesen wird. Beim Formulieren von Zwischenergebnissen können kurze Pausen und ein Blick in die Runde angebracht sein.
4) Der Prüfling sollte einen Stichwortzettel vorbereiten, auf dem die Stichworte in hinreichender Größe und strukturierter Reihenfolge notiert sind, so dass der Vortragende mit einem Blick erfassen kann, an welchem Prüfungspunkt er sich gerade befindet.
5) Der Vortrag sollte in einem Wechsel von Gutachten- und Urteilsstil gehalten werden, weil er dadurch an Lebendigkeit gewinnt und für die Prüfungskommission leicht erkennbar wird, an welchen Stellen der Vortragende Schwerpunkte gesetzt hat. Wie auch in schriftlichen Arbeiten sollten jegliche Ich-Formulierungen unterbleiben.
6) Der Vortrag sollte mit der Anrede „Sehr geehrte Prüfungskommission“ beginnen, mit der Formel „Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!“ enden und sich grob in die Teile Einleitung, Hauptteil, Schluss gliedern. Da zumeist schon laut des Bearbeiterhinweises von einer einleitenden Sachverhaltsdarstellung abzusehen ist, bietet sich als Einleitungssatz in der Regel eine kurze Wiederholung der Aufgabenstellung an.
7) Den Hauptteil stellt sodann die rechtliche Würdigung dar, wobei auf eine saubere Formulierung der Ober- sowie der Ergebnissätze gesteigerter Wert zu legen ist, da dies der Prüfungskommission das Zuhören erleichtert und sich positiv auf die Bewertung eines Vortrags auswirkt. Im Rahmen der Subsumtion sollten die Sachverhaltsangaben detailliert eingearbeitet werden, da die saubere Verarbeitung der Einzelheiten aus dem Sachverhalt entscheidend zu einer richtigen Schwerpunktsetzung beitragen kann. Der Vortrag sollte mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse enden.
Ansprechpartner
Nachfragen, Anregungen und Kritik in Bezug auf die VortragsAG können jederzeit an das Team der Examensvorbereitung gerichtet werden: examensvorbereitung@jura.uni-bonn.de.


