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10.07.12 - 00:50 Uhr - Alter: 313 Tage

Krankheitsbedingter Rücktritt von angemeldeten Prüfungen



► Im Falle einer Erkrankung erklären Sie bitte unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nachdem Sie die Umstände bemerken, die auf eine Prüfungsunfähigkeit hindeuten, den Rücktritt von der Prüfung.

►Reichen Sie ein ärztliches Originalattest unter Angabe der Diagnose ein [ggf. wird das Prüfungsamt eine Konkretisierung der Diagnose durch Angabe der Befundtatsachen anfordern]

►Sowohl die Rücktrittserklärung als auch das qualifizierte Attest müssen zum frühestmöglichen zumutbaren Zeitpunkt (ohne schuldhaftes Zögern) eingereicht werden;

►jede weitere Verzögerung führt grds. zur Ablehnung des Antrags, sofern diese nicht ihrerseits besonders entschuldigt ist.

►Der Antrag [ dieses Formular] und das qualifizierte Attest können zusammen eingereicht werden; falls Attest nicht sofort zu erhalten ist: bitte (1) sofort Antrag stellen und (2) Attest unverzüglich nachreichen!

Bitte verwenden Sie hierfür das an dieser Stelle bereit gestellte Formular.

 

 


 



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