Krankheitsbedingter Rücktritt von angemeldeten Prüfungen
► Im Falle einer Erkrankung erklären Sie bitte unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nachdem Sie die Umstände bemerken, die auf eine Prüfungsunfähigkeit hindeuten, den Rücktritt von der Prüfung.
►Reichen Sie ein ärztliches Originalattest unter Angabe der Diagnose ein [ggf. wird das Prüfungsamt eine Konkretisierung der Diagnose durch Angabe der Befundtatsachen anfordern]
►Sowohl die Rücktrittserklärung als auch das qualifizierte Attest müssen zum frühestmöglichen zumutbaren Zeitpunkt (ohne schuldhaftes Zögern) eingereicht werden;
►jede weitere Verzögerung führt grds. zur Ablehnung des Antrags, sofern diese nicht ihrerseits besonders entschuldigt ist.
►Der Antrag [
dieses Formular] und das qualifizierte Attest können zusammen eingereicht werden; falls Attest nicht sofort zu erhalten ist: bitte (1) sofort Antrag stellen und (2) Attest unverzüglich nachreichen!
Bitte verwenden Sie hierfür das an
dieser Stelle bereit gestellte Formular.
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