Termine
Die Termine für das schriftliche Probeexamen im Spmmersemester 2013 werden hier bekannt geben.
Das schriftliche Probeexamen findet in der vorlesungsfreien Zeit statt. Wie auch in der Staatlichen Pflichtfachprüfung werden dabei innerhalb von zwei Wochen drei Klausuren im Zivilrecht, eine im Strafrecht und zwei im Öffentlichen Recht unter Examensbedingungen geschrieben.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Jedoch sind ein Studierendenausweis sowie ein Lichtbildausweis zur Anfertigung der Klausuren mitzuführen, da wir uns stichprobenartige Kontrollen des Studierendenstatus vorbehalten.
Sinn und Zweck des schriftlichen Probeexamens
Da man die sowohl geistige als auch körperliche Anstrengung, die es kostet, eine fünfstündige Examensklausur zu bewältigen, nicht unterschätzen darf, empfehlen wir allen Studierenden über die Teilnahme am Klausurenkurs hinaus, zumindest einmal während ihrer Vorbereitungszeit am schriftlichen Probeexamen teilzunehmen.
Darüber hinaus kann der eine oder andere vielleicht schon bei dieser Gelegenheit im Vorfeld die tröstliche Erfahrung gewinnen, dass sich selbst eine nicht bestandene Klausur bezüglich der Vorpunkte mit fünf anderen, die dann womöglich umso besser sind, durchaus ausgleichen lässt.
Ansprechpartner
Nachfragen, Anregungen und Kritik in Bezug auf das schriftliche Probeexamen können jederzeit an das Team der Examensvorbereitung gerichtet werden:
examensvorbereitung@jura.uni-bonn.de.


