Klausurenkurs
Termine
Das Examensrepetitorium wird durch den Klausurenkurs ergänzt. Es werden ganzjährig immer freitags von 14.00h bis 19.00h und samstags von 9.00h bis 14.00h in Hörsaal C (ab dem SS 2013 HS D) (etwaige Raumänderungen vorbehalten) jeweils zwei Klausursachverhalte ausgegeben, eine Zivilrechtsklausur sowie abwechselnd eine Klausur aus dem Strafrecht und eine aus dem Öffentlichen Recht.
Dabei handelt es sich zum überwiegenden Teil um Originalklausuren, die uns das JPA Köln zur Verfügung stellt, nachdem sie einige Monate zuvor in der Staatlichen Pflichtfachprüfung zu bearbeiten waren. Die übrigen Klausuren werden von den Lehrstühlen unseres Fachbereichs herausgegeben. Die Korrekturen erfolgen innerhalb von zwei bis drei Wochen nach den in der Staatlichen Pflichtfachprüfung üblichen Maßstäben.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Jedoch sind ein Studierendenausweis sowie ein Lichtbildausweis zur Anfertigung der Klausuren mitzuführen, da wir uns stichprobenartige Kontrollen des Studierendenstatus an der Universität Bonn vorbehalten.
Es werden nur noch die Klausurbearbeitungen zur Korrektur entgegengenommen, die innerhalb der jeweiligen Bearbeitungszeit freitags und samstags vor Ort im Hörsaal und ohne Benutzung von Hilfsmitteln angefertigt worden sind.
Die Klausursachverhalte finden Sie hier bis zum jeweiligen Besprechungstermin zum Download bereit gestellt, um denjenigen, die zu dem Klausurtermin verhindert waren, weiterhin die Möglichkeit einzuräumen, sich selbständig mit dem Fall auseinanderzusetzen. Allerdings werden diese extern erfolgten Bearbeitungen nicht mehr zur Korrektur angenommen.
Härtefallregelung
In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, sich freitags während der Öffnungszeiten (9.30h bis 12.00h) im Büro der Examensvorbereitung oder um 14.00h im Hörsaal die Sachverhalte abzuholen und die bearbeiteten Klausuren montags zwischen 9.30h und 11.00h ebenfalls direkt im Büro abzugeben oder bis montags 11.00h in den Hausbriefkasten einzuwerfen.
Besondere Fälle sind:
- Betreuung minderjähriger Kinder
- Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
- Berufliche Tätigkeit bei nachgewiesener Bedürftigkeit
- Nicht nur vorübergehende Behinderung
Als Nachweise sind immer vorzuzeigen:
- Personalausweis
- Studierendenausweis
- sowie zusätzlich:
bei 1) Geburtsurkunde des Kindes
bei 2) schriftliche Begründung und Pflegeeinstufungsbescheid des zu pflegenden Angehörigen
bei 3) ein vom Arbeitgeber unterschriebener Nachweis über die Beschäftigungszeiten mitsamt der Erklärung, dass diese nicht veränderlich sind, und eine aktuelle BaföG-Bescheinigung, aus der die Höhe des aktuell gezahlten BaföG-Satzes hervorgeht.
bei 4) amtsärztliches Zeugnis
Klausurbesprechungen und -lösungen
Die Besprechungen der Klausuren aus dem Strafrecht und aus dem Öffentlichen Recht finden in der Regel in der dritten Woche, die auf die Anfertigung der Klausur folgt, montags um 18.00h (oder ausnahmsweise um 16.00h) in Hörsaal H statt, die der Zivilrechtsklausuren in der zweiten donnerstags um 18.00h ebenfalls in Hörsaal H.
Sie werden von Professoren, deren wissenschaftlichen Mitarbeitern, Richtern aus der Praxis oder Korrekturassistenten, die besonders mit der jeweiligen Klausur und ihren Fehlerquellen vertraut sind, durchgeführt.
Die schriftlichen Klausurlösungen werden am Tag der Besprechung oder am Folgetag ins Netz gestellt. Der Zugang zu den Lösungen ist passwortgeschützt. Das Passwort wird jedes Semester geändert und während der Klausurtermine bekannt gegeben. Die Lösungen stehen jeweils drei Wochen lang zum Download bereit.
Nicht abgeholte Klausuren
Klausuren, die während der Besprechung nicht abgeholt wurden, werden im Büro der Examensvorbereitung in der Lennéstraße 35 (EG) aufbewahrt und können dort zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Beachten Sie bitte, dass nicht abgeholte Klausuren nach Ablauf von drei Monaten vernichtet werden.
Sinn und Zweck des Klausurenkurses
Das Ergebnis der Staatlichen Pflichtfachprüfung hängt ganz wesentlich von den Noten ab, die in den schriftlichen Aufsichtsarbeiten erzielt werden. Eine gute Examensvorbereitung setzt daher unbedingt ein intensives Klausurtraining voraus.
Unsere dringende Empfehlung lautet deshalb, mindestens ein Jahr lang vor dem geplanten Termin zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in der Staatlichen Pflichtfachprüfung regelmäßig freitags und samstags die Klausuren im Hörsaal mitzuschreiben. Dies ist aus unserer Erfahrung neben dem Besuch des Examensrepetitoriums die wichtigste Vorbereitung, die man für ein erfolgreiches Absolvieren der Staatlichen Pflichtfachprüfung treffen kann.
Nicht zufällig lautet die „Goldene Regel“, dass man vor der Meldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung mindestens 50 Originalklausuren geschrieben haben sollte!
Die mit Abstand häufigste Ursache für ein Nichtbestehen oder schlechtes Abschneiden in der Staatlichen Pflichtfachprüfung ist nämlich die mangelnde Klausurpraxis. Viele Studierende schreiben beispielsweise nur die Klausuren mit, die von den kommerziellen Repetitorien angeboten werden. Dazu ist anzumerken, dass sich diese in der Regel strukturell nicht von den Fällen unterscheiden, die auch in den Unterrichtsstunden der kommerziellen Repetitorien durchgenommen werden, und von den Studierenden lediglich die Reproduktion auswendig erlernten Wissens verlangen.
Eine „echte“ Examensklausur, jedenfalls jede gute, zeichnet sich hingegen dadurch aus, dass in ihr mindestens ein Problem enthalten ist, von dem der Klausurersteller weiß, dass der Prüfling es noch nicht kennt und anhand dessen die Korrektoren dann erkennen können, ob er oder sie über das Auswendiglernen bestimmter Prüfungsschemata und Meinungsstreitigkeiten hinaus das beherrscht, was einen guten Juristen auszeichnet: nämlich die Fähigkeit, auch unbekannte rechtliche Fragestellungen mit dem Gesetzestext und – sofern sich die Antwort darin nicht unmittelbar finden lässt – mit der während des Studiums erlernten Methodik einer in sich schlüssigen Lösung zuzuführen!
Ziel des Klausurenkurses ist es, diese Fähigkeit zu trainieren und damit die Furcht vor „unbekannten“ Fällen zu nehmen. Dieses Lernziel kann nur erreicht werden, wenn sich die Studierenden einer der Staatlichen Pflichtfachprüfung vergleichbaren Situation aussetzen und sich dazu zwingen, den ausgegebenen Fall im Hörsaal innerhalb der fünfstündigen Bearbeitungszeit ohne unerlaubte Hilfsmittel zu bearbeiten. Erfahrungsgemäß fällt dieser Sprung in das kalte Wasser einer mehrstündigen Klausur auf Examensniveau schwer und häufig bleiben zunächst auch Erfolgserlebnisse aus. Es ist durchaus normal und sollte niemanden abschrecken, bei den ersten Klausuren durchzufallen. Mit zunehmender Erfahrung stellen sich aber bessere Noten ein. Je früher man sich der anfangs sicherlich demotivierenden Phase schlechter Ergebnisse stellt, desto früher erreicht man auch die zufrieden stellenden oder gar guten Noten. Wie lange dies dauert, ist sicher individuell unterschiedlich. Unsere Empfehlung lautet, jedenfalls so lange die Klausuren mitzuschreiben, bis man in zwanzig bis dreißig Klausuren konstant eine Punktzahl erreicht hat, mit der man auch in der Staatlichen Pflichtfachprüfung zufrieden wäre. Dabei sind Examensrepetitorium und Klausurenkurs an unserem Fachbereich so aufeinander abgestimmt, dass man unbedingt an beidem ein Jahr lang vor dem beabsichtigten Examenstermin regelmäßig teilgenommen haben sollte. Und eigentlich sollte und kann jeder, der ordnungsgemäß studiert und sich ein Jahr lang intensiv in dieser Weise auf die Staatliche Pflichtfachprüfung vorbereitet hat, ein „befriedigend“ schaffen – alles Weitere ist bei manchen Talent, bei anderen Fleiß, bei vielen beides und bei manchen wohl auch nur etwas Glück.
Ansprechpartner
Nachfragen, Anregungen und Kritik in Bezug auf den Klausurenkurs können jederzeit an das Team der Examensvorbereitung gerichtet werden: examensvorbereitung@jura.uni-bonn.de.


