Auch im Wintersemester 2024/25 haben Sie wieder die Möglichkeit sich in allen Rechtsgebieten für Wiederholungs-AG anzumelden. Diese richten sich speziell an Studierende, die die Zwischenprüfungsklausur nicht bestanden haben. Die Anmeldefrist startet am 01.10.2024. Weitere Infos finden Sie auf der Seite zu den Wiederholungs-AG.