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Seminar im Sommersemester 2023 "Pionierinnen des Völkerrechts" bei Prof. Talmon

Ziel des Seminars ist es den Pionierinnen des Völkerrechts nachzuspüren und ihren Beitrag für die Entwicklung des Völkerrechts herauszuarbeiten. Dabei geht es sowohl um eine Beschäftigung mit der Biografie dieser bemerkenswerten Frauen als auch um ihren Beitrag zur Völkerrechtsentwicklung.

Insbesondere für Studierende des Schwerpunktbereiches XI (neue Prüfungsordnung) und der Schwerpunktbereiche 6 und 8 (alte Prüfungsordnung) werde ich im Sommersemester 2023 ein Seminar veranstalten zum Thema

Pionierinnen des Völkerrechts

Die Geschichte des Völkerrechts und der Diplomatie sind zumindest in ihren Anfängen eng miteinander verknüpft. In dem 1847 vom A. Miruss herausgegebenen Europäischen Gesandtschaftsrecht findet sich ein eigenes Kapitel, mit der Überschrift „Frauen als Gesandte“. Dort heißt es: „Obgleich hinreichende Gründe dafür sprechen, sich zu gesandtschaftlich Geschäften der Personen des männlichen Geschlechts zu bedienen, so kann doch, bei der Wahl, auch das Geschlecht kein Hindernis begründen, und es sind in der Tat einige, wenn auch seltene, Beispiele vorgekommen, dass man Personen des weiblichen Geschlechts mit diplomatischen Missionen beauftragt hat.“

Da Frauen in den meisten Ländern bis ins 20. Jahrhundert von der der juristischen Universitätsausbildung ausgeschlossen waren und damit weder Richterinnen, Anwältinnen oder Professorinnen werden konnten, beschränkte sich ihr Beitrag zum Völkerrecht zunächst auf zivilgesellschaftliches Engagement für Frieden und Menschenrechte und auf die Diplomatie. Nur vereinzelt waren weibliche Herrscherinnen als Schiedsrichterinnen mit internationaler Streitschlichtung befasst. Wenn Frauen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Einfluss auf das Völkerrecht Einfluss nahmen, dann als Vertreterinnen ihres Landes auf internationalen Konferenzen oder in internationalen Organisationen. Nahmen an den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 oder an der Pariser Friedenskonferenz 1919 noch überhaupt keine Frauen als Delegierte Teil, änderte sich dies langsam mit dem Völkerbund, der Konferenz von San Francisco 1945 und den Vereinten Nationen. Bis die erste Frau an ein internationales Gericht als Richterin berufen wurde sollte es bis in die 1970er Jahre dauern.

Ziel des Seminars ist es diesen Pionierinnen des Völkerrechts nachzuspüren und ihren Beitrag für die Entwicklung des Völkerrechts herauszuarbeiten. Dabei geht es sowohl um eine Beschäftigung mit der Biografie dieser bemerkenswerten Frauen als auch um ihren Beitrag zur Völkerrechtsentwicklung. Es geht dabei nicht um eine spezifisch „weibliche Sicht“ auf das Völkerrecht im Sinne der „gender studies“ oder um die Frage der Verankerung von Frauenrechten im Völkerrecht, sondern um den Beitrag von herausragenden Frauen zur Herausbildung des allgemeinen Völkerrechts. Gegenstand der Untersuchung sollen Frauen, wie Eleanor Roosevelt, die „Mutter“ der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, bilden, aber auch Frauen, von denen in Europa bislang kaum Kenntnis genommen wurde - denn die Geschichte der Frauen im Völkerrecht ist insbesondere auch eine lateinamerikanische und asiatische Geschichte.

Mögliche Themen sind unter anderem:

  • Concepción Arenal Ponte (Spanien)
  • Bodil Begtrup (Dänemark)
  • Minerva Bernardino (Dominikanische Republik)
  • Angie Brooks (Liberia)
  • Renée-Marguerite Frick-Cramer (Schweiz)
  • Shaista Ikramullah (Pakistan)
  • Bertha Lutz (Brasilien)
  • Hansa Mehta (Indien)
  • Vijaya Lakshmi Pandit (Indien)
  • Christine de Pizan (Frankreich)
  • Patricia Roberts Harris (USA)
  • Eleanor Roosevelt (USA)
  • Agda Rossel (Schweden)
  • Gezina van der Molen (Niederlande)
  • Bertha von Suttner (Österreich)

Das Seminar wird als Blockveranstaltung in der Bibliothek des Instituts für Völkerrecht (Juridicum, Ostturm, 4. Etage) voraussichtlich am 24./25. April stattfinden.

Es wird zwei Ausgabetermine für die Seminarthemen geben. Die schriftlichen Seminararbeiten werden in folgenden Zeitfenstern in der Zeit zwischen Februar und April anzufertigen sein.

6. Februar bis 20. März 2023

23. Februar bis 6. April 2023

Eine Vorbesprechung für das Seminar findet in der Bibliothek des Instituts für Völkerrecht statt am

Mittwoch, dem 11. Januar 2023, um 18.30 Uhr.

Im Anschluss an das Seminar besteht für interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, „ihre“ Pionierin des Völkerrechts im Rahmen einer Ausstellung auf einem Poster und im Rahmen eines Vortragsprojekts einem breiteren Publikum vorzustellen. Poster- und Vortragsprojekt sind nicht Bestandteil der Prüfungsleistung und werden nicht benotet. Sollten entsprechende Mittel eingeworben werden können, ist eine Exkursion nach Den Haag geplant, um dort vor Ort mit Richterinnen am Internationalen Gerichtshof in Austausch zu treten.

Interessierte Studierende (auch im Begleitfachstudiengang Rechtswissenschaften) können sich vom 23. Januar bis einschließlich 25. Januar für eine Teilnahme an diesem Seminar online bewerben. Für Studierende im Begleitfachstudiengang Rechtswissenschaften gelten keine besonderen Anforderungen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Julian Hettihewa (Tel: 0228 – 73 91 81; E-Mail: hettihewa[at]uni-bonn.de) wenden.

Prof. Dr. Stefan Talmon