- Ein entschuldigter Prüfungsrücktritt ist auch ohne ärztliche Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung möglich, wenn Sie neben dem Rücktrittsformular https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Pruefungsausschuss/Formulare/Ruecktritt/_aktuell_RuecktrittsFormular_Jura_15_08_2019.pdf einen positiven Coronatest (kein Selbsttest, sondern Antigen-Schnelltest/Bürgertest oder PCR-Test) beim Prüfungsamt einreichen (bitte eingescannt per Mail an: pruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de). Der positive Test berechtigt ab dem Datum des Tests zum Rücktritt für Klausuren in den nächsten 5 Tagen.
- Sollten Sie sich nach Ablauf der Quarantäne trotz negativem Corona-Test krankheitsbedingt nicht in der Lage führen, die Prüfung anzutreten, verwenden Sie bitte neben dem Rücktrittsformular den üblichen Vordruck der ärztlichen Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung: https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Pruefungsausschuss/Formulare/Ruecktritt/_aktuell_AErztliche_Bescheinigung_18_02_2020.pdf
- Sollten Sie sich nach 5 Tagen nicht frei testen können, weil der Coronatest weiterhin positiv ist, können Sie diesen (neuen) Test für den entschuldigten Prüfungsrücktritt verwenden. Auch dieser Test berechtigt wiederum zum Rücktritt für Klausuren in den nächsten 5 Tagen.
Bitte treten Sie keine Prüfungen an, wenn Sie positiv auf Covid-19 getestet sind; auch dann nicht, wenn Sie keine Symptome haben. Bitte helfen Sie dabei, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern.
Allgemeine Hinweise zum Rücktritt von verbindlich angemeldeten Klausuren finden Sie unter: https://www.jura.uni-bonn.de/pruefungsamt/pruefungsruecktritt