Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

Werden Sie Profi im Unialltag und informieren Sie sich frühzeitig!

Mit dem Studium der Rechtswissenschaft kann im Winter- und Sommersemester gestartet werden.

Bis einschließlich des 4. Fachsemester ist das Studium zulassungsbeschränkt und damit mit einem NC belegt. D.h. Sie müssen sich um einen Studienplatz bewerben, soweit Sie das rechtswissenschaftliche Studium im 1. Fachsemester starten oder im 2. , 3. oder 4. Fachsemester in Bonn fortsetzen möchten.

Sollten Sie nach der Bewerbung einen Studienplatz erhalten (dies wird Ihnen in einem sog. Zulassungsbescheid mitgeteilt)  müssen / können Sie sich für das rechtswissenschaftliche Studium im Studierendensekretariat der Universität Bonn einschreiben und sind damit für das „Jurastudium“ immatrikuliert.  

Der Studienortwechsel in das 5. Fachsemester ist derzeit zulassungsfrei möglich, eine Bewerbung nicht erforderlich, vielmehr die fristgerechte Einschreibung mit allen erforderlichen Unterlagen ausreichend. Bitte denken Sie jedoch unbedingt an die zwingend erforderliche online-Vorabeinschreibung!