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Proseminar: Ausgewählte Themen des Datenschutzrechts (PD Dr. Matthias Maetschke)

Seit Jahren tobt ein Grundsatzstreit zum Datenschutz. Für die einen ist er ein Fortschrittsfeind und einer der Gründe, warum Deutschland und die EU im internationalen Vergleich digital rückständig sind. Für die anderen ist er eine menschenrechtsähnliche Gewährleistung. Sie schützt den Einzelnen im digitalen Zeitalter vor dem Zugriff des Überwachungsstaats und der großen Technologie-Konzerne.

Es handelt sich aber nicht nur um eine bedeutende gesellschaftliche Digitalisierungs-Debatte. Sie ist auch für Fach-Jurist*innen relevant. Denn Datenschutz ist in erster Linie Datenschutzrecht.

Das rechtspolitisch und -dogmatisch ausgerichtete Proseminar untersucht ausgewählte Themen des Datenschutzrechts vor dem Hintergrund der Diskussion über Sinn und Unsinn des Datenschutzes. Dabei werden die Grundlagen ebenso in den Blick genommen wie konkrete Einzelfragen. Der Zeitpunkt hierfür ist günstig. Denn 2023 ist das Jahr der Datenschutz-Jubiläen: 40 Jahre Volkszählungsurteil, 15 Jahre sog. "IT-Grundrecht" und fünf Jahre DS-GVO in der Praxis.

Materialien zur Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten werden zum Selbststudium über eCampus zur Verfügung gestellt. Die Proseminarvorträge von 10 Minuten mit anschließender Diskussion werden als Blockveranstaltung an zwei Terminen durchgeführt. Die Proseminararbeiten sollen einen Umfang von 12 Seiten haben und werden - um der geplanten neuen Studienordnung 2023 gerecht zu werden - als Ferienhausarbeit in den Sommersemesterferien erstellt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Die Anmeldung zum Proseminar erfolgt elektronisch über https://seminarvergabe.jura.uni-bonn.de/Startseite.php im Zeitraum vom 23. Januar bis zum 25. Januar 2023. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Proseminar. Die Themenvergabe erfolgt durch den Seminarleiter zeitnah nach der elektronischen Zuweisung der Plätze per E-Mail und über eCampus.

Ankündigung im PDF-Format