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Proseminar: Das Recht der digitalen Verwaltung (PD Dr. Matthias Maetschke)

Das Recht der digitalen Verwaltung ist ein junges, schnell wachsendes Rechtsgebiet. Es setzt den Rahmen für einen der großen Reformprozesse der Gegenwart: die Ertüchtigung des demokratischen und sozialen Bundesstaat zur Bewältigung der Herausforderungen des digitalen Zeitalters. Staat und Verwaltung können die ihnen obliegenden Aufgaben nur noch mit funktionstüchtigen digitalen Werkzeugen erfüllen. Das Recht der digitalen Verwaltung hat vier Schwerpunkte: a) die Zuständigkeitsverteilung im föderalen Staatsaufbau (Art. 91c GG); b) die Digitalisierung der internen Abläufe der Verwaltung (E-Government-Gesetze); c) die Digitalisierung des Zugangs von Bürger*innen und Unternehmen zu Verwaltungsleistungen
(Onlinezugangsgesetz); d) die Bereitstellung von Daten zur freien Nutzung (Open Data).
Das Proseminar nimmt zentrale Rechtsmaßnahmen und -instrumente der Verwaltungsdigitalisierung in den Blick. Dabei wird die Frage untersucht, ob im Recht der digitalen Verwaltung die Weichen richtig gestellt wurden oder ein Kurswechsel erforderlich ist. Materialien zur Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten werden zum Selbststudium über eCampus zur Verfügung gestellt. Die Proseminarvorträge von 10 Minuten mit anschließender Diskussion werden als Blockveranstaltung an zwei Terminen durchgeführt. Die Proseminararbeiten sollen einen Umfang von 12 Seiten haben. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Die Anmeldung zum Proseminar erfolgt elektronisch über seminarvergabe.jura.uni-bonn.de/Startseite.php im Zeitraum vom 4. bis zum 6. Juli 2023. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Proseminar. Die Themenvergabe erfolgt zeitnah nach der elektronischen Zuweisung der Plätze durch den Proseminarleiter per E-Mail und über eCampus.

Proseminarankündigung