„Reisen veredelt den Geist und räumt mit unseren Vorurteilen auf!“ Oscar Wilde
Mit zunehmender Internationalisierung und wachsender Rechtsvereinheitlichung in Europa gewinnt Auslandserfahrung und Sprachkompetenz auch für angehende Jurist*Innen immer mehr an Bedeutung. Kenntnisse über andere Rechtsordnungen und andere Rechtsterminologie spielen - neben der Erlangung interkulturelle Kompetenzen – im Berufsalltag von Jurist*Innen eine immer maßgeblichere Rolle. Ein Auslandsstudium veredelt jedoch nicht nur die akademischen und beruflichen Perspektiven, es fördert auch die persönliche Weiterentwicklung und Sozialkompetenz.
Auslandsaufenthalte über Kooperationen des Rechtswissenschaftlichen Fachbereichs
- Mit folgenden Universitäten der Schweiz besteht eine Zusammenarbeit:
- Die Förderung über dieses Programm beträgt zurzeit monatlich 420 CHF.
- Wichtig: Eine Entsendung durch den Rechtswissenschaftlichen Fachbereich ist nur nach Überprüfung Ihrer Unterlagen möglich. Die Unterlagen, die Sie zur Bewerbung bis zum 15.01. eines Jahres einreichen müssen, und die Auswahlkriterien entsprechen denen des <link internal-link>Erasmusverfahrens (siehe „Wie bewirbt man sich um einen Erasmus+ Programmplatz).
Bitte beachten Sie auch die Besonderheiten unten, die für Jurastudent*innen mit Auslandsaufenthalt gelten.
- Der Rechtswissenschaftliche Fachbereich unterhält eine Kooperation mit der Kutafin Moscow State Law University. Die Universität wurde als Akademie im Jahre 1939 gegründet und gehört zu einer der renommiertesten Rechtshochschulen Russlands.
- Bis zum 15. Januar eines Jahres kann man sich beim Dekan für diesen Austausch bewerben. Die Bewerbungsvoraussetzungen entsprechen denen des <link internal-link>Erasmus+ Programms (siehe „Wie bewirbt man sich um einen Erasmus+ Programmplatz), wobei Russischkenntnisse vorteilhaft sind. Zugänglich sind aber auch die englischsprachigen Vorlesungen, sodass gute Englischkenntnisse nachgewiesen werden müssen.
- Bei der Partneruniversität in Moskau werden keine Studiengebühren erhoben. Eine weitergehende Förderung durch den Fachbereich besteht nicht. Es wird empfohlen, sich selbstständig nach <link https: www.uni-bonn.de de studium studium-und-praktikum-im-ausland studium-im-ausland free-mover finanzierung external-link-new-window>Fördermöglichkeiten zu erkundigen.
- Wichtig: Eine Entsendung durch den Rechtswissenschaftlichen Fachbereich ist nur nach Überprüfung Ihrer Unterlagen möglich. Die Unterlagen, die Sie zur Bewerbung bis zum 15.01. eines Jahres einreichen müssen, und die Auswahlkriterien entsprechen denen des <link internal-link>Erasmusverfahrens (siehe „Wie bewirbt man sich um einen Erasmus+ Programmplatz). Bitte beachten Sie auch die Besonderheiten unten, die für Jurastudent*innen mit Auslandsaufenthalt gelten.
Staat | Stadt/Universität | Sprache (Abk. s.u.) | maximale Aufenthaltsdauer | Platzan-zahl |
Chile | Santiago de Chile – Universidad de Chile | S (*) | 2 Sem. | 2 |
Kolumbien | Bogotá – Pontificia Universidad Javeriana | S (*) | 2 Sem. | 2 |
Taiwan | Taipeh - National Taiwan University | E | 2 Sem. | 2 |
USA | Demorest, Georgia – Piedmont University | E | 2 Sem. | 2 |
VR China | Shanghai - Universität Tongji | E | 2 Sem. | 2 |
| Xiam Xiamen - Universität Xiamen | E (*) | 2 Sem | 2 |
- An den asiatischen Universitäten ist eine Teilnahme an den englischsprachigen Vorlesungen der Masterprogramme möglich. Für eine Bewerbung werden deshalb gute Englischkenntnisse von mindestens B2 Niveau verlangt.
- Der Aufenthalt kann ein bis zwei Semester dauern.
- Es werden keine Studiengebühren erhoben. Eine weitergehende Förderung durch den Fachbereich besteht nicht. Es wird empfohlen, sich selbstständig nach <link https: www.uni-bonn.de de studium studium-und-praktikum-im-ausland studium-im-ausland free-mover finanzierung external-link-new-window>Fördermöglichkeiten zu erkundigen.
- Wichtig: Eine Entsendung durch den Rechtswissenschaftlichen Fachbereich ist nur nach Überprüfung Ihrer Unterlagen möglich. Die Unterlagen, die Sie zur Bewerbung bis zum 15.01. eines Jahres einreichen müssen, und die Auswahlkriterien entsprechen denen des <link internal-link>Erasmusverfahrens (siehe „Wie bewirbt man sich um einen Erasmus+ Programmplatz). Bitte beachten Sie auch die Besonderheiten unten, die für Jurastudent*innen mit Auslandsaufenthalt gelten.
Informationen finden Sie <link https: www.uni-bonn.de de studium studium-und-praktikum-im-ausland studium-im-ausland austauschprogramme global-exchange-program external-link-new-window>hier.
Bitte beachten Sie auch die Besonderheiten unten, die für Jurastudent*innen mit Auslandsaufenthalt gelten.
- Vom Fachbereich wurde der Leistungsumfang eines Auslandssemesters festgelegt. Pro Semester sind Veranstaltungen mit mindestens. 20 ECTS Punkte von Ihnen im Learning Agreement auszuweisen und vor Ort zu belegen, um ein substantielles Studienprogramm zu absolvieren. Diese ECTS Punkte erstrecken sich nur auf Fachkurse, Sprachkurse zählen nicht dazu, können aber auf dem Learning Agreement mit aufgenommen werden. Bitte verwenden Sie ausschließlich das spezifische<link file:36371 download> Learning Agreement-Formular des Fachbereichs.
- Der Staatsexaminierte Studiengang Rechtswissenschaft unterliegt nicht der Bologna Struktur und bietet wegen seiner nationalen inhaltlichen Ausrichtung nur sehr begrenzt <link https: www.hrk-nexus.de uploads media nexus_flyer_anerkennung_online_01.pdf external-link-new-window>Anrechnungsmöglichkeiten von im Ausland erbrachten Leistungen.
- In der Regel sind - unter sehr engen formalen Voraussetzungen - nur Anrechnungen von Leistungen zu international ausgerichteten Veranstaltungen im Schwerpunktbereichsstudium möglich. Obgleich nach SPB- PO 2015 grundsätzlich vier Klausuren im Ausland erbracht werden könnten (die Anrechnungsfähigkeit dieser Leistungen vorausgesetzt), empfiehlt es sich max. zwei Prüfungsleistungen für das Schwerpunktbereichsstudium im Ausland zu erbringen. Die Seminarleistung muss am hiesigen Fachbereich in Bonn absolviert werden. Sollten Sie Prüfungsleistungen für das Schwerpunktbereichsstudium im Ausland erbringen wollen, empfehlen wir dringend vorab ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Erasmus+ Team. Beachten Sie die besonderen <link file:41908 download>Hinweise zur Erbringung von Teilprüfungen der Schwerpunktbereichsprüfung an einer ausländischen Fakultät!.
- Das Auslandsemester bleibt nach § 25 II Nr. 3 JAG-NRW bei der Freischussterminberechnung unberücksichtigt, soweit Sie nachweislich an einer ausländischen Hochschule für das Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben waren und nachweislich rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen von mindestens acht Semesterwochenstunden (SWS) im ausländischen Recht besucht haben. Daneben muss je halbjährigem Studienaufenthalt mindestens ein schriftlicher Leistungsnachweis im ausländischen Recht erworben werden.
Bitte beantragen Sie das<link http: www.olg-koeln.nrw.de aufgaben justizpruefungsamt zw_jpa_f freisemester index.php external-link-new-window> Freisemesters aufgrund eines Auslandstudiums vor Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beim Justizprüfungsamt und denken Sie an die Beurlaubung beim Studierendensekretariat vor dem Auslandsaufenthalt! - § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW verlangt als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflicht-fachprüfung die erfolgreiche Absolvierung einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses mit Ab-schlusstest. Wer mindestens ein Semester an einer nicht deutschsprachigen Hochschule Rechtswissenschaften studiert hat, erhält eine Befreiung von dieser Verpflichtung, d.h. dieser Fremdsprachenschein mit Abschlusstest wird durch das Auslandssemester ersetzt. Es wird jedoch empfohlen, als Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt möglichst die Rechtsterminologieveranstaltung im Rahmen des Fremdsprachenprogramms des juristischen Fachbereichs zu besuchen.