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Fragen und Antworten

Das über zwei Semester und insgesamt 12 Semesterwochenstunden laufende Programm dient einer vertieften Ausbildung in der englischen (Rechts-) Sprache zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit im englischsprachingen Raum. DAs FFA-LPP aufUNIcert Stufe IV ist von einem hohen Praxisanteil geprägt und soll es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglichen, das nötige fachsprachliche Niveau und die erforderlichen Kenntnisse des materiellen Rechts und der Arbeitsweisen zu erlangen, um als Berufsanfänger oder Berufsanfängerin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei des anglo-amerikanischen Rechtsraumes arbeiten zu können. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in den in Form von Seminaren durchgeführten Kursen unter anderem die Möglichkeit Präsentationen  zu halten und Bewerbungsgespräche  in englischer Sprache zu führen.

Gleichzeitig werden Schreibfertigkeiten auf einem hohen Niveau gefordert. Im 2. FFA-LPP Semester werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an einer Universität im englischsprachigen Ausland eingeschrieben sein (z. Zt. University of Southern Queensland, Australien) und dort im Rahmen eines Lernstudiums an den Abschlussprüfungen teilnehmen. Bei erfolgreichem Absolvieren erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vereinfachte Bedingungen zur Aufnahme eines L.LM Studiums an der ausländischen Universität.

Ja. Am Programm können gleichzeitig jeweils höchstens 12 Studentinnen und Studenten teilnehmen, die an der Universität Bonn eingeschrieben sein müssen.

Ja, es handelt sich um ein Programm, das bereits eine fortgeschrittene Sprachkompetenz im Englischen sowie Rechtskenntnisse sowohl des deutschen als auch es anglo-amerikanischen Rechts voraussetzt.

Es ergeben sich daher folgende Teilnahmevoraussetzungen:

1. Bestehen der Abschlussklausur zu folgenden Vorlesungen

• „Einführung in das Anglo-Amerikanische Recht“ oder einer Klausur zu einer vergleichbaren Vorlesung • „Einführung in das BGB und AT“ oder vergleichbare Vorlesung
• „Staatsrecht I“ oder vergleichbare Vorlesung
• „Schuldrecht I“ oder vergleichbare Vorlesung

2. Erfolgreiche Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften

• Arbeitsgemeinschaft zum Allgemeinen Teil des BGB oder vergleichbare AG
• Arbeitsgemeinschaft zum Staatsrecht I oder vergleichbare AG

3. Nachweis eines mindestens der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechenden Sprachniveaus in einem Einstufungstest.

 

Das Niveau C 1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER), welches beispielsweise durch die Teilnahme an der FFA auf UNIcert® Stufe III erworben wird. (nähere Informationen zum GER: www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm).

 

4. Materiell-rechtliche Kenntnisse der Kurse aus der Bonner FFA auf UNIcert® Stufe III.

Ein entsprechender Reader wird zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt. Interessentinnen und Interessenten können sich um eine Zulassung zum Programm mit Blick auf die fachinhaltlichen Teilnahmevoraussetzungen erst dann bewerben, wenn sie das zweite Fachsemester des rechtswissenschaftlichen Studiums erfolgreich absolviert haben.

Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen an einem sowohl mündlich als auch schriftlich durchgeführten Einstufungstest teilnehmen, zu dem sie eingeladen werden, wenn sie einen „Antrag auf Zulassung zum FFA-LPP“ gestellt und die notwendigen Unterlagen vorgelegt haben (siehe dazu Punkt 21.)). Die Klausur dauert 120 Minuten, der mündliche Teil der Prüfung nimmt ca. 30 Minuten in Anspruch. Die Einstufungstests finden im Juridicum bzw. in den Seminarräumen in der Adenauerallee 18-22 statt. 

Wir testen Sie auf Niveau C1, die Anforderungen aus den niedrigeren Sprachniveaus (A1, A2, B1, B2) müssen dabei selbstverständlich auch beherrscht werden. Zu Ihrer Information und gezielten Vorbereitung (bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um Übungen handelt, die nicht in dieser Form Teil des FFA Eingangstest bzw. der FFA Abschlussprüfung darstellen) möchten wir Sie auf folgende Seite aufmerksam machen: www.examenglish.com/CEFR/cefr_grammar.htm


In dem Einstufungstest werden darüber hinaus auch die materiell-rechtlichen Kenntnisse der FFA auf UNIcert® Stufe III abgefragt, die ebenfalls für das Bestehen des Einstufungstests erforderlich sind.

Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer findet anhand der Ergebnisse des Einstufungstests statt. Dabei ist für einen bestandenen Einstufungstest erforderlich, dass mindestens 80% der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht werden. Sollten mehr Teilnehmer und Teilnehmerinnen 80% der Punktzahl erreicht haben, so werden diejenigen bevorzugt berücksichtigt, die das beste Ergebnis erreicht haben.

Die Kurse sind sowohl wöchentlich stattfindende Seminarveranstaltungen als auch Blockveranstaltungen in den Abendstunden und/oder am Wochenende.

Ja, sollten Sie aus Krankheitsgründen nicht zum Kurs erscheinen können, benötigen wir ein ärztliches Attest über Ihre Erkrankung. Sie dürfen in wöchentlich stattfindenden Kursen jeweils höchstens an zwei Terminen (insgesamt 4 Unterrichtsstunden bei einem Kursumfang von 2 SWS, insgesamt 8 Unterrichtsstunden bei einem Kursumfang von 4 SWS), bei Blockveranstaltungen an einem entsprechenden Teil der jeweiligen Veranstaltung fehlen.

Die Teilnahme an dem FFA-LPP erfordert von den Studierenden einen Arbeitsaufwand von insgesamt 12 Semesterwochenstunden (SWS) (reine Anwesenheitszeit in den Kursen, hinzu kommen jeweils die Kursvor- und nachbereitung), die wie folgt auf die zwei Programmsemester verteilt sind:
1.    FFA-LPP-Semester: 6 SWS
2.    FFA-LPP-Semester: 6 SWS, final exams an der USQ, Abschlussprüfung UNIcert®

Die Teilnahme ist also durchaus sehr anspruchsvoll und auch arbeitsintensiv. Vertiefte juristische Kenntnisse des englischsprachigen Rechtsraums werden ausschließlich in der fremden Sprache vermittelt. Die Studenten und Studentinnen nehmen an Prüfungen einer englischsprachigen Universität teil. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten sich dessen vorab bewusst sein und den Start des FFA-LPP so planen, dass dessen Ende und die Abschlussprüfungen (sowohl UNIcert ® als auch an der englischsprachigen Universtität) nicht in die Examensvorbereitungsphase fallen.

1. FFA-LPP-Semester: insgesamt 6 SWS 

Modul 1.1: 4 SWS Sprachkurs mit besonderem Schwerpunkt auf der Vermittlung der erforderlichen Sprachkenntnisse für den Erwerb eines C2-Niveaus unter Berücksichtigung der juristischen Terminologie des englischsprachigen Raums.

Modul 1.2: 2 SWS Pro-Seminar zur Vertiefung / zum Ausbau der in Modul 1.1 erworbenen sprachlichen Fähigkeiten mit Schwerpunkt der Übung von Präsentationen und Auftritt im Bewerbungsgespräch („Legal Practice Skills“).

2. FFA-LPP-Semester: insgesamt 6 SWS

Modul 2.1: 2 SWS Seminar zur Vermittlung zentraler Arbeitsweisen und Felder des anglo-amerikanischen Privatrechts u.a. anhand der Diskussion sogenannter „Landmark Cases“.

Modul 2.2: 2 SWS Seminar (Distance Learning) zur Vermittlung zentraler Felder und Arbeitsweisen des Common Law am Beispiel Australiens: „Introduction to the law and procedure in Australia – legal writing“.

Modul 2.3: 2 SWS Übung zu akademischem Schreiben und zum Kommunikationsstil im englischsprachigen Raum. Es wird ein acht- bis zwölfwöchiges Auslandspraktikum empfohlen.

Nein, es wird lediglich ein acht-bis zwölfwöchiges Praktikum im englischsprachigen Ausland empfohlen. Sie werden bei der Vorbereitung von uns unterstützt. In dem Kurs „legal pracice skills“ haben Sie unter anderem die Möglichkeit ein Bewerbungstraining zu absolvieren und ein Bewerbungsschreiben zu verfassen. Zudem bieten wir die Ausstellung eines „letter of recommendation“ an.

Im zweiten FFA-LPP-Semester werden Sie als Studentin oder Student an der University of Southern Queensland eingeschrieben sein. Sie können online an Vorlesungen teilnehmen und mit den dortigen Studenten und Studentinnen sowie Professorinnen und Professoren chatten. Es wird 2-3 assesments und eine Abschlussprüfung geben, auf die Sie sich gut vorbereiten müssen. Sie sollten sich dessen bewusst sein, dass die Abschlussprüfung viel Vorbereitungszeit in Anspruch nimmt und nicht einfach ist.

Alle Kurse werden von fachlich sehr kompetenten Dozentinnen und Dozenten aus Lehre und Praxis gehalten, die Muttersprachler sind oder entsprechende sprachliche Qualifikationen haben. 

Jedes Modul des FFA-LPP schließt mit einer kurzen Überprüfung der erlernten Inhalte sowohl in sprachlicher als auch in inhaltlicher Hinsicht ab.

Zudem werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der University of Southern Queensland eingeschrieben und nehmen im Wege eines Online-Fernstudiums ebenfalls an den dort angebotenen Abschlussprüfungen teil.

Das FFA-LPP schließt mit einer aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil bestehenden Prüfung im Anschluss an das zweite FFA-LPP-Semester ab.

Die mündliche Prüfung dauert insgesamt ca. 90 Minuten, die Klausur dauert insgesamt 210 Minuten. Nähere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Abschlussprüfung“.

Der Termin einer Informationsveranstaltung zu den Prüfungsmodalitäten wird jeweils im Sommersemester stattfinden.

Das FFA Language Professional Program ist, ebenso wie die Bonner FFA für Juristinnen und Juristen, durch den Arbeitskreis für Sprachzentren UNIcert® akkreditiert worden. Wir dürfen daher ein UNIcert®-Zertifikat der Stufe IV vergeben.

Bei UNIcert® handelt es sich um ein sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hochschulbereichs anerkanntes Programm, aufgrund dessen Sprachausbildungen, die bestimmte strenge sachliche Kriterien erfüllen, akkreditiert werden können. UNIcert® beruht auf einer Rahmenvereinbarung, die 1992 von führenden deutschen Universitäten und Hochschulen verabschiedet wurde. Träger ist der Arbeitskreis für Sprachzentren (AKS).
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten bei Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen nach der entsprechenden Voraussetzungen nach der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein Zertifikat, das in hohem Maße vergleichbar und immer stärker auch außerhalb von Hochschulen bekannt ist und anerkannt wird.
Bitte besuchen Sie für nähere Informationen – auch zu den Niveaustufen – die Seite www.unicert-online.org im Internet.

Im Rahmen der Einführung des FFA-LPP wurde gemeinsam mit dem Sprachlernzentrum eine neue Studien- und Prüfungsordnung erarbeitet, die die Philosophische Fakultät im Juli 2017 beschlossen hat und die ab dem Wintersemester 2017/2018 in Kraft tritt. Sie finden die Ordnung demnächst hier. Da als Träger der UNIcert ®-akkreditierten Sprachausbildung in Bonn insgesamt das Sprachlernzentrum der Universität vorgesehen ist, ist auch unser neues Programm unter dem (organisatorischen) „Dach“ des Sprachlernzentrums bzw. damit an der Philosophischen Fakultät angesiedelt. Dem Prüfungsausschuss UNIcert® gehört nach wie vor ein Hochschullehrer oder Mitarbeiter unseres Fachbereichs und damit ein Vertreter unseres Programms an.

Wir bemühen uns, die Veranstaltungen so zu legen, dass es zu möglichst wenigen Überschneidungen kommt. Jedoch können wir nicht garantieren, dass es im Einzelfall nicht trotzdem zu Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen kommen kann.

Nein, der Einstieg in das FFA-LPP ist jeweils nur im Wintersemester möglich –bei ausreichend Nachfrage (mindestens 6 Bewerbungen mit erfolgreich abgelegtem Einstufungstest).

Die Teilnahme selbst ist kostenfrei. Sie werden allerdings diverse Lehrbücher/Lexika/sonstige Literatur anschaffen müssen und sollten dafür pro Semester vorsorglich ca. 50-100 Euro einplanen. Falls Exkursionen unternommen werden sollten, kommen eventuell weitere Kosten auf Sie zu. Sollten Sie zudem das empfohlene sechs- bis achtwöchige Praktikum im englischsprachigen Ausland absolvieren, so müssten Sie ebenfalls für alle anfallenden Kosten selbst aufkommen.

Nein, da die Beantragung eines Freisemesters eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung von mindestens 16 SWS Umfang voraussetzt, vgl. § 25 Abs.2 Nr. 4 JAG NRW. Das FFA-LPP umfasst hingegen nur 12 SWS.

Die Absolvierung aller einzelnen Kurse im Rahmen des FFA-LPP ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der angegebenen Reihenfolge obligatorisch. Bei Gleichwertigkeit werden aber auch andere Veranstaltungen (die beispielsweise während eines Auslandsaufenthalts oder an einer anderen Hochschule belegt worden sind) auf Antrag anerkannt. Siehe dazu die Regelungen in Anlage 3, Punkt 2.4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Ja, es gibt jeweils zum Ende des Sommersemesters eine Informationsveranstaltung geben. Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachung auf unseren Seiten, in „Aktuelles“ auf www.jura.uni-bonn.de und die Aushänge im Juridicum.

Ja: Für alle Bewerberinnen und Bewerber, die zur FFA-LPP zugelassen werden, wird es eine Einführungsveranstaltung geben, zu der Sie gesondert eingeladen werden.

Sie müssen bis zur unter <link internal-link>Anmeldunggenannten Frist einen Antrag auf Zulassung zur FFA-LPP im entsprechenden Wintersemester an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen. Dort finden Sie auch einen Vordruck, dem Sie alle Ihrem Antrag in Kopie beizufügenden Unterlagen entnehmen können.

Bitte füllen Sie diesen, wenn möglich elektronisch, aus und schicken uns diesen dann mit allen relevanten Unterlagen als Pdf an <link mail>ffa(at)jura.uni-bonn.de.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Antrag zu drucken und ihn ausgefüllt und unterschrieben sowie mit allen relevanten Unterlagen versehen bis zum Fristende persönlich oder per Post/per Fax beim Fachbereichsmanagements Rechtswissenschaft

Besucheranschrift: Fachbereichsmanagements Rechtswissenschaft
Besucheranschrift: Adenauerallee 18-22, 53113 Bonn
Postanschrift: Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn
Fax: 0228-73-62409

einzureichen.

 

Bei Einwurf in den Hausbriefkasten im Juridicum achten Sie bitte darauf, Ihre Anmeldung NUR in den Briefkasten Nr. 36 (FFA -Fachspezifische Fremdsprachenausbildung) einzuwerfen!

 

Ihre Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft werden. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Einladung zum Einstufungstest an dem Sie teilnehmen müssen. Der Prüfungsausschuss entscheidet auf Basis der Ergebnisse dieses Einstufungstests später, welche Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden. Dabei werden diejenigen bevorzugt berücksichtigt, die die meisten Punkte im Einstufungstest erhalten haben. Die Bewerberinnen und Bewerber spätestens in der Woche vor Beginn der Vorlesungszeit einen schriftlichen Bescheid.

Sie müssen im Antrag ankreuzen, welche Unterlagen Sie in Kopie beigefügt haben. Sofern Sie Unterlagen noch nicht vorlegen können, weil Ihnen diese selbst noch nicht vorliegen (z.B. weil Sie die entsprechenden Klausuren erst im laufenden Semester geschrieben haben und das Ergebnis noch nicht kennen oder Ihnen noch kein Schein über die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft ausgestellt wurde), so müssen Sie dies auf dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Formular vermerken. Die fehlenden Unterlagen müssen Sie dann unverzüglich nachreichen. Eine Zulassung zum FFA-LPP durch den Prüfungsausschuss wird unter Vorbehalt ausgesprochen werden, falls die Unterlagen bis zum Zeitpunkt der diesbezüglichen Beschlussfassung noch nicht vorliegen.

Ja, gemäß § 8 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert® ist ein schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. Sie finden ein entsprechendes Formular sowie die jeweils maßgeblichen Termine und Fristen unter dem Menüpunkt „Abschlussprüfung“. Bitte beachten Sie, dass dem Antrag verschiedene Unterlagen beizufügen sind (§ 8 Abs. 4 sowie Anlage 3, Punkt 2.3.2) und ggf. eine Erklärung abzugeben ist, ob die Prüfung schon einmal oder endgültig nicht bestanden worden ist. Vergleichen Sie dazu das Formular. Bescheinigungen über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Kursen liegen uns vor.