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Recht der Arbeitsverhältnisse

Do., 10-13 Uhr (c.t.), HS E

Erarbeitet werden die Grundlagen des Arbeitsrechts (Arbeitsrecht als Rechtsgebiet und als Gegenstand der Rechtswissenschaft; Struktur des Arbeitsrechts; geschichtliche Entwicklung des Arbeitsrechts); das Arbeitsverhältnis als besonderes Schuldverhältnis; die Einordnung des Arbeitsrechts in die Rechtsordnung; Rechtsquellen und Gestaltungsmittel des nationalen Arbeitsrechts; Grundbegriffe des zwischenstaatlichen, überstaatlichen und internationalen Arbeitsrechts; die Begründung des Arbeitsverhältnisses; Pflichten des Arbeitnehmers und Pflichten des Arbeitgebers; Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis; Besonderheiten der Haftung im Arbeitsrecht; Rechtsfragen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere durch Kündigung und Grundzüge des Arbeitsgerichtsverfahrens.

Literatur: 

  • Brox/Rüthers/Henssler, Arbeitsrecht, 20. Aufl., 2020
  • Dütz/Thüsing, Arbeitsrecht, 27. Aufl., 2022
  • Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 22. Aufl., 2023
  • Preis/Temming, Arbeitsrecht, Individualarbeitsrecht, 6. Aufl., 2020
  • Waltermann, Arbeitsrecht, 20. Aufl., 2021

Weitere Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben.

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