Sozialrecht (Grundlagen)
Mi., 14-16 Uhr (c.t.), Hörsaal A
In der Vorlesung werden die Grundlagen und die Struktur des Sozialrechts sowie die das Sozialrecht prägenden Einzelheiten erarbeitet. Die Vorlesung beginnt mit einer Einführung in das Sozialrecht als Rechtsgebiet (Sozialrecht in der Rechtsordnung mit Überblick über die Materien des Sozialrechts; Begriff und Aufgaben des Sozialrechts; Entwicklung, Bedeutung und System des Sozialrechts). Im Anschluss daran werden die Grundlagen der Sozialversicherung allgemein und der Sozialversicherungszweige (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung) in ihren Grundzügen erarbeitet. Das Hauptbeispiel gibt die gesetzliche Unfallversicherung. Am Ende steht eine Einführung in das zwischenstaatliche, überstaatliche und internationale Sozialrecht.
Hinweis: Die Vorlesung am 10. Mai 2023 muss aus terminlichen Gründen auf den 3. Mai 2023 vorverlegt werden. Am 3. Mai wird eine Doppelstunde über Zoom stattfinden (14-16 Uhr, 16-18 Uhr). Der Zoom-Link wird auf eCampus abrufbar sein.
Literatur:
- Eichenhofer, Sozialrecht, 12. Aufl., 2021
- Fuchs/Preis/Brose, Sozialversicherungsrecht und SGB II, 3. Aufl., 2020
- Von Koppenfels-Spies, Sozialrecht, 2018
- Muckel/Ogorek/Rixen, Sozialrecht, 5. Aufl., 2019
- Waltermann, Sozialrecht, 15. Aufl., 2022
Weitere Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben.
Die Materialien zur Vorlesung finden Sie auf eCampus.