Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

Vorlesung: „Internationale Schiedsgerichtsbarkeit I“

Ankündigung für das KKV Sommersemester 2021: Vorlesung: „Internationale Schiedsgerichtsbarkeit I“

Ort: Zoom

Zeit: Donnerstag, 16 – 18 Uhr (aufgrund der zahlreichen Feiertage teilweise verblockt).

Die Vorlesung „Internationale Schiedsgerichtsbarkeit I“ behandelt zunächst die theoretischen Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit als zentrale Form der alternativen Streitbeilegung mit besonderem Fokus auf ihren internationalen Bezügen (Teil. A), im zweiten Teil (Teil B) werden vertiefend praktische Fragen insbesondere mit Blick auf die internationale Schiedsgerichtsbarkeit vorgestellt. Den theoretischen Teil unterrichten Professor Dr. Moritz Brinkmann, LL.M., und Prof. Dr. Matthias Weller, Mag.rer.publ.,MAE, Institut für deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht. Den praktischen Teil unterrichtet RA Dr. David Quinke, LL.M., Partner bei Gleiss Lutz in Düsseldorf. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an diejenigen, die eine Teilnahme im folgenden Wintersemester am traditionsreichen „Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot“ für sich in Betracht ziehen. Deswegen widmen sich Teile am Ende der Veranstaltung auch der Information über diesen Wettbewerb. Die drei Dozenten der Veranstaltung werden das jeweilige Moot-Team betreuen.

Vorgesehen sind folgende Themen

A. Theoretische Grundlagen

I. Allgemeine Grundlagen: Begriff und Abgrenzung zu anderen Verfahren, Vor- und Nachteile der Privatisierung der Justizgewährung, Rechtfertigung und Grenzen der Schiedsgerichtsbarkeit, die Rolle der staatlichen Gerichte, Überblick über die Rechtsquellen (Staatsverträge, UNCITRAL-Modellgesetz, autonomes staatliches Recht, institutionelle Verfahrensordnungen), Arten von Schiedsgerichten (ad hoc, institutionell, Investitionsschiedsgerichte).

II. Schiedsvereinbarung: Rechtsnatur und Inhalt, objektive Schiedsfähigkeit, subjektive Schiedsfähigkeit, Zustandekommen der Schiedsvereinbarung, Reichweite, Durchsetzung, Erlöschen.

III. Bildung des Schiedsgerichts: Bestellung und Ablehnung, Schiedsrichtervertrag, Schiedsorganisationsvertrag.

IV. Durchführung des Schiedsverfahrens: Anwendbares Verfahrensrecht, Grundzüge des Verfahrens, Beweisaufnahme, einstweiliger Rechtsschutz, anwendbares materielles Recht, Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens.

V. Schiedsspruch: Erlass und Inhalt, Rechtskraft, Aufhebungsantrag, Vollstreckbarerklärung. VI. Anerkennung ausländischer Schiedssprüche: Grundlagen, insbesondere UNÜ, Anerkennungsvoraussetzungen, Vollstreckbarerklärung, im Ursprungsstaat aufgehobene Schiedssprüche

In einem zweiten Teil behandelt die Vorlesung vertiefend praktische Fragen:

B. Vertiefungen mit Praxisbezug

I. Ablauf DIS- und ICC-Verfahren mit Gegenüberstellung wesentlicher Unterschiede und Vermittlung praktischer Erfahrungen.

II. Andere internationale Regelwerke und ihre Bedeutung in der Praxis: IBA Guidelines on Conflicts of Interest in International Arbitration (in deren Kontext u.a. Praxis der Schiedsrichterauswahl), IBA Rules on the Taking of Evidence in International Arbitration (in deren Kontext u.a. Praxis der Document Production, Witness Statements und Cross Examination), Prague Rules on the Efficient Conduct of Proceedings in International Arbitration.

III. Praxisbeispiel I: Joint-Venture-Streitigkeiten (mit Fallbeispielen). IV. Praxisbeispiel II: Post M&A-Streitigkeiten (mit Fallbeispielen).

V. In englischer Sprache: Oral Advocacy, zugleich Informationsveranstaltung für den im folgenden Wintersemester startenden „Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot“.

VI. In englischer Sprache: Gemeinsame Besprechung des letztjährigen Moot Court Falles und Erarbeitung von Argumentations-Strategien aus Kläger- und Beklagtensicht.