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Hinweise zum Rücktritt aufgrund eines positiven Coronatests

  • Erstellt von Hinweise des Pruefungsamtes
  • Sollten Sie sich nach 5 Tagen nicht frei testen können, weil der Coronatest weiterhin positiv ist, können Sie diesen (neuen) Test für den entschuldigten Prüfungsrücktritt verwenden. Auch dieser Test berechtigt wiederum zum Rücktritt für Klausuren in den nächsten 5 Tagen.

Bitte treten Sie keine Prüfungen an, wenn Sie positiv auf Covid-19 getestet sind; auch dann nicht, wenn Sie keine Symptome haben. Bitte helfen Sie dabei, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern.

Allgemeine Hinweise zum Rücktritt von verbindlich angemeldeten Klausuren finden Sie unter: https://www.jura.uni-bonn.de/pruefungsamt/pruefungsruecktritt