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Praktikum im Ausland

Ein Auslandspraktikum ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll und lässt sich auch sehr gut mit einem Auslandssemester an einer anderen Universität kombinieren.

Gründe für ein Praktikum im Ausland

  • höhere Eigenständigkeit
  • Spracherwerb bzw. Verbesserung der Sprachkompetenzen
  • Erwerb interkultureller Kompetenz
  • erste Praxiserfahrung
  • ggf. zur Überbrückung von Wartezeit

 

Ansprechpartner zur Vermittlung von Praktikumsstellen

German American Exchange e.V.
  • Die Bonner-FFA für Juristinnen und Juristen des Fachbereichs Rechtswissenschaft kooperiert diesbezüglich mit dem German American Exchange e.V. (GAE). Der GAE verfügt über langjährige US-Erfahrungen und damit einhergehende Verbindungen und bietet aus diesem Grund eine hervorragende Ausgangsbasis für ein transatlantisches Austauschprogramm. Über dieses Austauschprogramm besteht für jährlich rund 20 interessierte Studierende und/ oder Alumni der Universität Bonn die Möglichkeit, ein bezahltes Praktikum in einem Unternehmen bzw. einer Kanzlei in den USA zu machen.
  • Lesen Sie in Kürze hier alle Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen und zum Bewebungsverfahren.
AIESEC
  • vermittelt Praktikumsplätze sowie Plätze in sozialen Projekten. Alle Informationen zu den verschiedenen Programmen von AIESEC erhalten Sie aufwww.aiesec.de
European Law Students’ Association (ELSA)
  • der größten Vereinigung für Jurastudierende. ELSA-Bonn e. V., eine der 42 Lokalgruppen von ELSA-Deutschland e. V., bietet diesbezüglich das kostenlose Austauschprogramm STUDENT TRAINEE EXCHANGE PROGRAMME (STEP) für ELSA-Mitglieder an. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf ihrer Webseite https://elsa-bonn.de/
Erasmus + Programm
  • Nähere Informationen auf der Webseite des Dezernat 6 - Internationales der Universität Bonn.
  • Wichtig: eine Förderung gibt es erst ab 60 Tagen im Ausland. Daher biete es sich an, dieses mit einem Auslandssemester zu kombinieren (s. Hinweise unten).

Des weiteren gibt es Finanzierungsmöglichkeiten über Stipendien des DAAD.

 

Was es im Falle einer Kombination mit einem Auslandssemester zu beachten gilt:

  • Rechtzeitige Planung (min. 6 Monate vorher)
  • Für die Anrechenbarkeit eines Praktikums ist gemäß § 8 II 2 JAG NRW (bitte lesen) zu beachten, dass das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit stattfindet. Maßgeblich für den Beginn der vorlesungsfreien Zeit ist das Vorlesungsende der Universität, an der Sie das Semester studiert haben (im Falle eines Auslandssemesters also die der Gastuniversität). Entsprechendes gilt auch für das Ende der vorlesungsfreien Zeit, also den Vorlesungsbeginn des nachfolgenden Semesters. Dadurch kann sich die vorlesungsfreie Zeit verlängern und Sie können die Zeit für ein Praktikum im Ausland oder in Deutschland nutzen.
  • Im Falle eines Erasmus-Praktikums ist eine Förderung dann möglich, sofern man mindestens 60 Tage im Ausland ist. Da diese 60 Tage regelmäßig die vorlesungsfreie Zeit zwischen zwei Semestern an der Universität Bonn übersteigt, kann eine Erasmus-Förderung nur im Anschluss an ein Auslandssemester erfolgen.
  • Bitte beachten Sie auch die weiteren Voraussetzungen für Praktika, § 8 JAG NRW, das Hinweisblatt zu den Pflichtpraktika des Justizprüfungsamtes Köln. sowie weitere Infos auf der Seite des JPA Kölns

 

Für weitergehende Fragen können Sie sich gerne an die Auslandskoordination wenden.