Der Schwerpunktbereich Arbeit und Soziale Sicherung
Der Schwerpunktbereich Arbeit und Soziale Sicherung richtet sich an Studierende mit einem besonderen Interesse für das Arbeits- und Sozialrecht einschließlich seiner gesellschaftlichen, geschichtlichen, politischen und ökonomischen Dimension sowie seiner vielfältigen Bezüge zu anderen Rechtsgebieten.
Vertiefte Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht eröffnen ein breites Spektrum an Berufsfeldern, das von der Justiz (Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit), der Anwaltschaft (mit Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht und/oder Sozialrecht) und der Verwaltung (etwa Krankenkassen, Berufsgenosenschaften oder der Bundesagentur für Arbeit) bis zu einer Tätigkeit in der Wirtschaft (Personalabteilung) sowie in Verbänden und Interessenvertretungen (insbesondere Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) reicht.
Hier finden Sie die Präsentation zur Schwerpunktbereichsvorstellung.