Nutzungsordnung
Für die Bibliothek des Juristischen Seminars gilt die Rahmennutzungsordnung für die Instituts- und Fachbibliotheken der wissenschaftlichen Einrichtungen der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 16. Dezember 2022.
Veröffentlicht in: Amtliche Bekanntmachungen der Universität Bonn Nr. 66/2022
Inhaltsverzeichnis der Rahmennutzungsordnung
Die Links unten führen zu den entsprechenden Seiten des PDF-Dokuments der Rahmennutzungsordnung für die Instituts- und Fachbibliotheken.
I. Allgemeines
- § 1. Gültigkeitsbereich (Seite 4)
- § 2. Aufgabe der Bibliotheken (Seite 4)
- § 3. Nutzungsverhältnis (Seite 4)
- § 4. Datenverarbeitung und Datenschutz (Seite 4)
- § 5. Urheberrecht (Seite 5)
- § 6. Nachteilsausgleich (Seite 5)
- § 7. Öffnungszeiten (Seite 5)
II. Zulassung zur Nutzung
- § 8. Zulassung (Seite 5)
- § 9. Anmeldung (Seite 6)
- § 10. Bibliotheksausweis (Seite 6)
- § 11. Ausschluss von der Nutzung (Seite 6)
III. Aufenthalt in der Bibliothek
- § 12. Allgemeines Rücksichtnahmegebot (Seite 7)
- § 13. Stille Arbeitsplätze (Seite 7)
- § 14. Sicherung des Angebots an Arbeitsplätzen (Seite 7)
- § 15. Ausgeschlossene Gegenstände (Seite 7)
- § 16. Foto-, Film- und Tonaufnahmen (Seite 7)
- § 17. Anweisungen, Kontrollen (Seite 8)
IV. Nutzung der Bibliothek vor Ort
- § 18. Präsenznutzung der Medien (Seite 8)
§ 18 Absatz 1 Satz 2 der Rahmennutzungsordnung ausfüllend wird festgelegt:
Die Nutzer*innen haben die Medien nach Gebrauch umgehend an den korrekten Standort im Regal zurückzustellen (Rückstellpflicht).
Die Rückstellpflicht ist mit Rücksicht auf die Zahl der Bibliotheksnutzer*innen, die typische meist punktuelle Nutzung juristischer Literatur und die baulichen Gegebenheiten in der Bibliothek notwendig für die Zugänglichkeit der Literatur und gleichmäßige Nutzungschancen für alle Interessent*innen.
- § 19. Vervielfältigungen (Seite 8)
V. Ausleihe außer Haus
- § 20. Allgemeine Ausleihbestimmungen (Seite 8)
- § 21. Ausleihverfahren (Seite 9)
VI. Weitere Bestimmungen
- § 22. PC-Arbeitsplätze (Seite 9)
- § 23. Auskunftserteilung (Seite 9)
- § 24. Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht (Seite 9)
- § 25. Haftung (Seite 10)
VII. Schlussbestimmung
- § 26. Inkrafttreten (Seite 10)