Das IRWE - Ein Überblick
Das Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft (IRWE) an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn befasst sich mit rechtlichen Fragen der Wasser- und Entsorgungswirtschaft. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Aufgaben des Instituts, zu den am IRWE tätigen Personen, zur Geschichte des Instituts sowie zum Förderverein, der die wissenschaftliche Arbeit des IRWE unterstützt.
1952
gegründet
57
Bände in der Schriftenreihe
>Dtzd.
abgeschlossene Promotionen
Zu den wichtigsten Aktivitäten des Instituts für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn zählt:
- die Herausgabe der Schriftenreihe „Das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft“,
- die regelmäßige Durchführung wasserrechtlicher Kolloquien an der Universität Bonn und
- die Austragung der Umweltrechtstage Nordrhein-Westfalen, einer der bundesweit bedeutendsten Fachtagungen im Bereich des Umweltschutzes.
Im Rahmen seiner Aktivitäten verfolgt das Institut die folgenden Zielsetzungen:
-
- das Wasserrecht an der Universität in der Lehre in seiner Verknüpfung mit allen drei Hauptgebieten des deutschen Rechts – dem Öffentlichen Recht, dem Zivilrecht und dem Strafrecht –, insbesondere als Bestandteil des Wirtschaftsverwaltungsrechts und des Umweltrechts zu pflegen,
- einen Dialog zwischen wasserrechtlicher Lehre und Forschung auf der einen Seite, wasserwirtschaftlicher Praxis auf der anderen Seite zu organisieren,
- die Hauptfragen des Wasserrechts wissenschaftlich zu behandeln, praktisch Lösungen vorzuschlagen und Wege für eine Verbesserung des wasserrechtlichen Vollzugs zu weisen,
- Impulse für die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Wasserrechts, des Abwasserabgabenrechts, des Rechts der kommunalen Entwässerung sowie des Umweltrechts im Ganzen zu geben,
in Fortbildungskursen den Stand von Schrifttum und Rechtsprechung auf den Gebietend des Wasserrechts zu erläutern und damit im Zusammenhang stehende Fragen des praktischen Vollzugs zu diskutieren, - das Wasserrecht als Modellfall für interdisziplinäre Forschung weiter zu entwickeln, indem die Zusammenhänge zwischen rechtlichen, technischen, volks- und betriebswirtschaftlichen sowie verwaltungswissenschaftlichen Problemen sichtbar gemacht werden.
Das traditionsreiche Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn wurde im Jahre 1952 als „Institut für das Recht der Wasserwirtschaft“ durch den Altmeister des Wasserrechts Prof. Dr. Dr.-Ing. h.c. Paul Gieseke (1888-1967) gegründet, der damit wiederum an seine Arbeiten im Ausschuß für Wasserrecht (1934-1941) der Akademie für Deutsches Recht während der Zeit des Nationalsozialismus anknüpfte. Seitdem arbeitet das Institut in engem Kontakt zwischen Wissenschaft und Praxis an dogmatisch fundierten und praktisch verwertbaren Lösungen für den Bereich der Wasserwirtschaft. Historisch ist es eine der ältesten Einrichtungen überhaupt, die sich mit umweltrechtlichen Fragestellungen beschäftigten.
Zu den Leistungen des Instituts zählen unter anderem die gestaltende Mitarbeit bei der Entstehung des Wasserhaushaltsgesetzes und des Abwasserabgabengesetzes sowie der Landeswassergesetze der neuen Bundesländer. Diese gesetzgeberische Pionierarbeit erfolgte unter der Federführung des zweiten Institutsdirektors Prof. Dr. Jürgen Salzwedel (1929-2020), der das Institut nach dem Ausscheiden von Paul Gieseke von 1965 an fast 30 Jahre leitete und dazu beitrug, das Wasserrecht als eine der wichtigsten Teildisziplinen des Umweltrechts zu etablieren.
Mit seiner Berufung nach Bonn 1994 wurde mit Prof. Dr. Rüdiger Breuer (*1940) der führende Wasserrechtler seiner Generation zum dritten Institutsdirektor gewählt. Er erweiterte den Tätigkeitsbereich des Instituts um das Recht der Entsorgungswirtschaft.
Seit März 2006 ist Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner (*1967) neben seinem Amt als ordentlicher Professor des Öffentlichen Rechts an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät amtierender vierter Direktor des Instituts und hat seitdem im Rahmen der Institutsarbeit über 130 Veranstaltungen durchgeführt und mehr als ein Dutzend Promotionen mit Bezügen zum Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft erstbetreut. Ein zentrales Thema ist dabei namentlich die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union und überhaupt des europäischen und internationalen Wasserrechts geworden.
Träger des Instituts ist der 1952 in Frankfurt am Main gegründete und seit 2018 in Bonn ansässige Verein zur Unterstützung und Förderung des Instituts für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn e.V. Seine Mitglieder sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, Personengesamtheiten und Einzelpersonen. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, das Kuratorium und der Vorstand.Dem Kuratorium gehören als ständige Mitglieder an:
- je ein von der Bundesregierung und der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser zu benennender Vertreter,
- der Rektor der Universität Bonn,
- der Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn,
- ein Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen und
- der Direktor des Instituts.
- Hinzu kommen von der Mitgliederversammlung gewählte nicht ständige Mitglieder, die die wichtigsten Bereiche der Wasser- und Entsorgungswirtschaft repräsentieren. Der Vorstand wird vom Kuratorium gewählt.
Die vielfältigen Aufgaben des Instituts werden durch Vereinsbeiträge und Spenden sowie durch öffentliche Zuschüsse finanziert. Die Kosten des Instituts können aus Beiträgen allein bei weitem nicht gedeckt werden. Ohne einen hohen Mitgliederbestand und Beitragszahlungen über die Mindestbeiträge hinaus sowie Spenden in ausreichender Höhe könnten die vielfältigen Aufgaben des Instituts nicht so erfüllt werden, wie es die Entwicklung des Wasserrechts und der wasserwirtschaftlichen Praxis erfordert. Geschäftsführerin des Fördervereins ist Frau Rechtsanwältin Friederike Deutzmann von der Linksniederrheinischen Entwässerungs-Genossenschaft LINEG.