Universität Bonn

Institut für Steuerrecht

Warum Steuerrecht?

An der Schnittstelle von Wirtschaft, Recht und Politik

Trotz seiner gesellschaftlichen Relevanz zählt das Steuerrecht – anders als in nahezu allen Nachbarstaaten – in der deutschen Juristenausbildung nicht zum Pflichtfach. Dabei sind Bürger von Geburt an den Steuergesetzen unterworfen und müssen gegenüber der Finanzverwaltung zahlreiche Anzeige-, Erklärungs- und Abführungspflichten erfüllen. Das Steuerrecht regelt zentrale Fragen im Verhältnis von Staat und Bürger: 

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© Yvonne Mester
  • Wer trägt mit welchen Steuern zur Finanzierung staatlicher Aufgaben bei?
  • Weshalb werden Arbeitnehmer, Freiberufler und Unternehmen unterschiedlich besteuert?
  • Wie beeinflusst das Steuerrecht das allgemeine Zivil- und Unternehmensrecht?
  • Welche Anzeige-, Buchführungs- und Erklärungspflichten müssen Steuerpflichtige erfüllen?
  • Welche Sanktionen drohen bei der Nichterfüllung steuerlicher Pflichten?
  • Welche verfassungsrechtlichen Vorgaben muss der Steuergesetzgeber beachten?
  • Warum ist der deutsche Gesetzgeber bei der Umsatzsteuer an das Unionsrecht gebunden?
  • Welche Anreize schaffen Steuergesetze für Investitionen, Klimaschutz und Gemeinwohl?
  • Welchen Beitrag können Steuern für eine gerechtere Verteilung von Wohlstand leisten?
  • Welche Regeln gelten im Europäischen und Internationalen Steuerrecht?

Steuerrecht kompakt 

Steuern sind Geldleistungen, die ohne direkte Gegenleistung geschuldet werden. Die Abgabenordnung definiert sie als Einnahmen, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen allen auferlegt – zur Finanzierung staatlicher Aufgaben. Anders als bei Gebühren oder Beiträgen steht hier keine konkrete staatliche Leistung gegenüber. Auch Sozialversicherungsbeiträge zählen nicht zu den Steuern, da sie auf eigenen Regeln beruhen und Ansprüche auf soziale Leistungen begründen.

Man unterscheidet zwischen direkten Steuern, die unmittelbar den Steuerpflichtigen treffen (z.  B. Einkommensteuer), und indirekten Steuern, die auf Dritte überwälzt werden (z.  B. Umsatzsteuer). Personensteuern knüpfen an persönliche Verhältnisse an, während Objektsteuern bestimmte Güter belasten – wie etwa bei der Grundsteuer. Eine wachsende Rolle spielt heute zudem das System der Verbrauchsteuern, zu dem die Umsatzsteuer zählt.

Die öffentliche Hand ist bei der Besteuerung an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden – insbesondere an die Grundrechte. Zentrale Bedeutung hat dabei der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), aus dem das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der Steuergerechtigkeit ableitet. Dieser verbietet etwa die willkürliche Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen und setzt auch der gezielten Lenkung durch Steuervorteile (z.  B. Subventionen) verfassungsrechtliche Grenzen.

Weitere Grundrechte spielen ebenfalls eine Rolle – etwa der Schutz von Ehe und Familie (Ehegattensplitting) oder das Rechtsstaatsprinzip, das unter anderem das Rückwirkungsverbot begründet. Ergänzend legt das Finanzverfassungsrecht (Art. 104a ff. GG) fest, welche Ebene – Bund oder Länder – für die Gesetzgebung, Verwaltung und das Steueraufkommen bei einzelnen Steuerarten (z.  B. Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer) zuständig ist.

Das Steuerrecht ist als klassisches Eingriffsrecht Teil des öffentlichen Rechts – es ist aber zugleich eng mit der allgemeinen Rechtsordnung verbunden. Steuerliche Tatbestände knüpfen häufig an wirtschaftliche Vorgänge und Zustände an, etwa an das Einkommen. Diese wiederum werden vorrangig durch das Zivilrecht bestimmt – man spricht von der sogenannten „Vorherigkeit“ des Zivilrechts.

So entstehen vielfältige Wechselwirkungen zwischen zivilrechtlicher Gestaltung und steuerlicher Behandlung. Verwendet der Gesetzgeber zivilrechtliche Begriffe wie „Gesellschaft“, „Vermietung und Verpachtung“ oder „Erbschaft“, ist durch Auslegung der jeweiligen Norm zu klären, ob diese Begriffe steuerlich eigenständig oder im zivilrechtlichen Sinn zu verstehen sind.

Eines der ersten offiziellen Schreiben im Leben ist die Vergabe der Steueridentifikationsnummer. Damit beginnt ein dauerhaftes Rechtsverhältnis zur Steuerverwaltung. Die Steuergesetze gelten grundsätzlich für alle, die einen steuerlichen Tatbestand erfüllen – dieser Grundsatz wird als Allgemeinheit der Besteuerung bezeichnet.

Mit der materiellen Steuerpflicht gehen verschiedene verfahrensrechtliche Pflichten einher. Dazu zählen unter anderem gesetzlich festgelegte Anzeige- und Auskunftspflichten, Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten sowie die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen. Um die Einhaltung dieser Mitwirkungspflichten sicherzustellen, stehen den Finanzbehörden unterschiedliche Mittel zur Verfügung – etwa Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder. Wer Steuern vorsätzlich nicht entrichtet, kann sich zudem strafbar machen (Steuerhinterziehung).

Unternehmen zahlen selbst keine Steuern – steuerpflichtig sind die dahinterstehenden zivilrechtlichen Unternehmensträger. Das können Einzelkaufleute, Personen- oder Kapitalgesellschaften sein. Daraus ergibt sich die sogenannte „Rechtsformabhängigkeit“ der Besteuerung, also das Nebeneinander von Einkommensteuer für natürliche Personen und Körperschaftsteuer für juristische Personen.

Bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns aus gewerblicher Tätigkeit orientiert sich das Steuerrecht grundsätzlich an der handelsrechtlichen Bilanz (§§ 238 ff. HGB) – dieser Zusammenhang wird als Maßgeblichkeitsgrundsatz bezeichnet. Zugleich gelten im Steuerrecht aus fiskalischen Gründen zahlreiche Sonderregelungen, etwa bei der Bewertung von Wirtschaftsgütern.

Die Bundesrepublik Deutschland ist Teil des europäischen Binnenmarkts – mit freiem Verkehr von Personen, Kapital, Dienstleistungen und Waren. Das europäische Steuerrecht untersucht vor allem, wie diese Grundfreiheiten die Gestaltung der nationalen Steuergesetze beeinflussen. In bestimmten Bereichen – etwa bei der Umsatzsteuer – gelten darüber hinaus zwingende Vorgaben des Unionsrechts. Gewährt ein Staat steuerliche Vorteile, kann dies zudem Fragen des europäischen Beihilferechts aufwerfen.

Das internationale Steuerrecht stellt sich wiederum die Frage, welcher Staat in grenzüberschreitenden Fällen das Besteuerungsrecht hat. Ist etwa der Tätigkeitsstaat oder der Wohnsitzstaat zur Besteuerung berechtigt? Und wie lässt sich eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte vermeiden? Antworten geben entweder nationale Regelungen oder völkerrechtliche Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Hohe Praxisrelevanz 

In der Praxis gehört das Steuerrecht zu den besonders stark nachgefragten Rechtsgebieten. Gerade im Raum Köln/Bonn bieten sich Absolventen vielfältige Karrieremöglichkeiten – etwa am Finanzgericht Köln, beim Bundeszentralamt für Steuern, den Oberfinanzdirektionen und Finanzämtern, in steuerrechtlich spezialisierten Kanzleien, bei Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, in gemeinnützigen Einrichtungen (Wissenschaft, Umwelt, Entwicklungshilfe, Soziales) sowie in Unternehmen verschiedenster Branchen. 

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