Universität Bonn

Institut für Steuerrecht

Ihr Einstieg ins Steuerrecht

Lehre und Studium
im Steuerrecht

Das Steuerrecht ist weit mehr als Paragraphen und Zahlen – es steht an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Praxis. Im Schwerpunktbereich V Unternehmen, Steuern und Bilanzen haben Studierende der Rechtswissenschaft die Möglichkeit, sich gezielt auf dieses dynamische Fachgebiet zu spezialisieren. Von Unternehmensbesteuerung bis Bilanzrecht: Der Schwerpunkt vermittelt Ihnen fundiertes Wissen mit direktem Bezug zur Praxis. Flexible Wahlmöglichkeiten sorgen dafür, dass Sie Ihr Studium individuell gestalten können.

Lehrveranstaltungen

Studenten im Hörsaal bei einer Lehrveranstaltung
© Yvonne Mester

Vorlesungen und
Seminare 2025

Von der Theorie in die Anwendung: Unsere Veranstaltungen verbinden fundiertes Wissen mit aktuellen Fragen aus der steuerrechtlichen Praxis.

Warum Steuerrecht?

Viele verbinden das Steuerrecht zunächst mit trockenen Paragraphen, komplexen Regelwerken und formalen Strukturen. Dabei ist es ein vielseitiges und hochrelevantes Rechtsgebiet, das an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Politik wirkt. Es berührt zentrale Fragen unseres Alltags – von Unternehmensentscheidungen bis zur Gemeinnützigkeit. Wer sich hier vertieft einarbeitet, gewinnt Einblick in ein dynamisches Fach mit klarer Praxisrelevanz und starken beruflichen Perspektiven.

Schwerpunktstudium im Steuerrecht

Schwerpunktbereich V
© Yvonne Mester

Schwerpunktbereich V

Unternehmen, Steuern und Bilanzen – im Schwerpunktbereich V lernen Sie, wie sich rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen praxisnah verzahnen lassen.

Rechtsgrundlagen

Das universitäre Schwerpunktstudium ist Bestandteil der Juristenausbildung (§ 2 Abs. 1 und 3 JAG NRW). Ablauf und Umfang des Schwerpunktbereichsstudiums sind in der Prüfungsordnung für den Schwerpunktbereich (SPB-PO) vom 11. Mai 2023 geregelt.

Anmeldung

Die Anmeldung zum Schwerpunktstudium erfolgt über das Prüfungsamt Jura. Auch die Anmeldung zum steuerrechtlichen (Pro-)Seminar wird innerhalb der Fristen über die zentrale Anmeldeplattform abgewickelt.

Fächer im Schwerpunktstudium

So wie die steuerrechtlichen Veranstaltungen in anderen Schwerpunktbereichen im Kern- oder Wahlbereich angerechnet werden können, haben auch Studierende des Schwerpunktbereichs V die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen anderer Schwerpunkte zu besuchen. 

Vorteile des steuerrechtlichen Schwerpunkts

Individuelles Schwerpunktstudium 

Sie entscheiden selbst, wann Sie welche Veranstaltung belegen – durch regelmäßig angebotene Pflicht- und Wahlveranstaltungen sowie Seminare ist ein zügiger Studienverlauf gut planbar.

Vorkenntnisse nicht zwingend

Der Einstieg ist auch ohne steuerrechtliche Vorkenntnisse möglich – vorausgesetzt wird Interesse an wirtschaftlichen Themen und sicheres Grundlagenwissen im Zivil- und Öffentlichen Recht. Für Veranstaltungen im Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht sollten die Pflichtveranstaltungen im Handels- und Gesellschaftsrecht bereits besucht worden sein.

Karrieremöglichkeiten im Raum Köln/Bonn

Steuerrecht zählt in der Praxis zu den besonders gefragten Fachgebieten – ob in der Finanzverwaltung, Justiz, Anwaltschaft oder in Unternehmen. Der Raum Köln/Bonn bietet Ihnen vielfältige Perspektiven: vom Finanzgericht Köln über das Bundeszentralamt für Steuern und spezialisierte Kanzleien bis hin zu Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirmen sowie gemeinnützigen Organisationen aus Wissenschaft, Entwicklungshilfe und Sozialwesen.

Praxisbezug 

Praxisnähe hat am Institut für Steuerrecht Tradition. Mit Prof. Dr. Stephan Schauhoff (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht) und Prof. Dr. Andreas Herlinghaus (Richter am Bundesfinanzhof) bringen zwei erfahrene Praktiker ihre Perspektiven regelmäßig in die Lehre ein – semesterweise in Vorlesungen und im steuerrechtlichen Seminar.

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