Prüfungsamt Law and Economics
Das Prüfungsamt ist Teil der Geschäftsstelle und für die Verwaltung aller prüfungsrechtlichen Angelegenheiten des Studiengangs verantwortlich. Hierzu kooperiert es eng mit dem Prüfungsausschuss Law and Economics.
Prüfungsrechtliche Anträge und Unterlagen zur Erstellung von Bescheinigungen senden Sie uns bitte per E-Mail oder auf dem Postweg zu.
Bitte geben Sie in der Nachricht einen kurzen Hinweis, was gewünscht wird.
Geschäftsstelle Law and Economics
Adresse
Adenauerallee 24–42
53113 Bonn
pruefungsamt.lawecon@uni-bonn.de
Bekanntmachungen
In diesem Bereich finden Sie alle offiziellen Bekanntmachungen des Prüfungsausschusses
Rechtsgrundlagen
In diesem Bereich finden Sie alle prüfungsrechtlichen Grundlagen wie die Prüfungsordnung, Modulhandbuch oder das Notensystem.
Formular-Center
Unser Formular Center stellt Ihnen alle für Ihr Studium relevanten Unterlagen auf einen Blick zum Download bereit.
Prüfungsrücktritt
Es gelten die untenstehenden allgemeinen Rücktrittsregelungen:
Beim Rücktritt von Prüfungen ist zwischen einem Rücktritt innerhalb des An-/Abmeldezeitraums (Abmeldung) und einem Rücktritt nach Ablauf des An-/Abmeldezeitraums zu unterscheiden.
Abmeldung
Studierende können sich ohne Angabe von Gründen bis zum Ende des jeweiligen An- / Abmeldezeitraums von bereits angemeldeten Prüfungen elektronisch abmelden.
Prüfungsrücktritt
Nach Ablauf der Frist kann der Studierende nur aus triftigem Grund von der Prüfung zurücktreten.
Der Prüfling muss
- den Rücktritt unverzüglich und eindeutig und unbedingt erklären sowie rechtzeitig die förmliche Anerkennung eines triftigen Grundes beantragen und
- unverzüglich den triftigen Grund für den Rücktritt darlegen und alle notwendigen Nachweise des triftigen Grundes beibringen.
Der Rücktritt ist an die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Law and Economics zu richten.
Nicht zwingend vorgeschrieben, aber hilfreich sind dafür die Vorlagen, die Sie im Formular-Center finden.
Um die Formulare digital auszufüllen, laden Sie das Dokument bitte herunter und füllen es dann in Ihrem Adobe Reader / Preview Programm aus.
Alternativ können Sie die Formulare auch ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular unverzüglich per Post zu oder werfen Sie es in den Briefkasten Nr. 35 im Juridicum ein!
Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen
Erfolgt ein Rücktritt von einer Klausur aus gesundheitlichen Gründen nach Antritt der Prüfung und Ausgabe der Aufgabenstellung, so muss der Prüfling zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit noch am selben Tag einen Arzt konsultieren. Ggf. muss der ärztliche Bereitschaftsdienst / Notdienst aufgesucht werden.
Seit Oktober 2016 ist eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit ausreichend. Die Vorlage einer Bescheinigung, die Befundtatsachen oder eine Diagnose enhält, ist nicht mehr notwendig. Die Verwendung der entsprechenden Vorlage aus dem Formular-Center erleichtert sowohl Ihnen als auch dem Arzt das Ausstellen der Bescheinigung.
Bitte beachten Sie aber, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") nicht genügt.
Falls die ärztliche Bescheinigung nicht sofort zu erhalten ist, stellen Sie bitte dennoch sofort den Antrag und reichen die Bescheinigung unverzüglich nach.
Ein Rücktritt nach dem Antritt der Prüfung ist grundsätzlich ausgeschlossen, sobald der Prüfling das Ergebnis der Prüfung bereits im elektronischen Prüfungsportal einsehen kann oder auf anderem Wege Kenntnis davon erlangt hat.
Zum weiteren Ablauf des Verfahrens
Sie werden vom Prüfungsamt über die Anerkennung eines Entschuldigungsgrundes benachrichtigt. Zeitnah nach vollständigem Eingang Ihrer Unterlagen können Sie auf BASIS sehen, ob der entschuldigte Rücktritt korrekt verbucht wurde. Die Prüfungsleistung wird in Ihrem Prüfungskonto aus technischen Gründen als "nicht bestanden" angezeigt. Unter der Ansicht "Notenspiegel" können Sie sich vergewissern, dass der berechtigte Rücktritt mit Attest (AT bzw. KR) verbucht wurde.
Etwas anderes gilt für die Klausuren aus dem Fachbereich Staatswissenschaften (VWL):
Die Prüfungsleistung wird aus technischen Gründen in Ihrem Prüfungskonto als "angemeldet" angezeigt. Unter der Ansicht "Notenspiegel" können Sie sich versichern, dass der berechtigte Rücktritt mit Attest (KR) verbucht wurde.
Wird ein entschuldigter Rücktritt nicht genehmigt, läuft das Prüfungsverfahren regulär weiter und Sie erhalten über die Ablehnung des Rücktritts einen Bescheid des Prüfungsausschusses per Post.
Sollte keine Prüfungsleistung (fristgerecht) erbracht / eingereicht worden sein, wird die Prüfung nach den allgemeinen Grundsätzen als "ungenügend (0 Punkte)" bewertet (unentschuldigtes Fernbleiben).
Der Prüfungsausschuss
Der Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät ist für die Organisation und Durchführung der Bachelorprüfung verantwortlich.
Er wird dabei durch den Prüfungsausschuss Law and Economics unterstützt. Der Prüfungsausschuss trifft hierbei alle prüfungsrechtlichen Entscheidungen.
Die allgemeinen Aufgaben des Prüfungsausschusses werden vom Prüfungsamt als Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses wahrgenommen.
Mitglieder
Prof. Dr. Stefan Greiner
Vorsitz
Prof. Dr. Daniel Zimmer
Stellvertretender Vorsitz
Prof. Dr. Hendrik Hakenes
Vertretung der Hochschullehrenden
Isabelle von Kalm
Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
Ada Spieß
Vertretung der Studierendenschaft
Stellvertretende Mitglieder
Prof. Dr. Birke Häcker
Vertretung der Hochschullehrenden
Prof. Dr. Susanne Lilian Gössl
Vertretung der Hochschullehrenden
Prof. Dr. Svenja Hippel
Vertretung der Hochschullehrenden
Caroline Lehmkühler
Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
Katharina Mannteufel
Vertretung der Studierendenschaft
Kontakt
Geschäftsstelle Law and Economics
1.005 und 1.006 (Juridicum, Westturm im 1.OG)
Adenauerallee 24–42
53113 Bonn