Universität Bonn

Prüfungsamt Jura

Zulassung zur Teilnahme an den Studienleistungen gem. § 3 Abs. 1 StO 2023

Ich habe die Zwischenprüfung nach der Bonner Zwischenprüfungsordnung 2015 bestanden und bin bisher nicht zum Schwerpunktbereichsstudium zugelassen oder habe das Schwerpunktbereichsstudium bereits unter Geltung früherer Prüfungsordnungen bestanden und beantrage daher die Zulassung zur Teilnahme an den Studienleistungen im Staatsexamensstudiengang gemäß § 3 Abs. 1 StO 2023 (Grundlagenfächer, Hausarbeiten, Übungsklausuren). Mir ist bekannt, dass auch in diesem Fall die Einhaltung der Zulassungsfrist und eine spätere Anmeldung zu den Einzelleistungen, erforderlich ist.
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