Universität Bonn

Prüfungsamt Jura

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Als Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses der juristischen Fakultät verwalten und organisieren wir alle prüfungsbezogenen Aspekte des Hauptfachstudiums der Rechtswissenschaft (Zwischenprüfung und Schwerpunktbereichsstudium) sowie des Nebenfachstudiums (auch rechtswissenschaftliche Module innerhalb der BA/MA-Studiengänge).

Wir sind Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Prüfungsverfahren, die Prüfungsorganisation, Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie das Ausstellen von Zeugnissen.

Aktuelles
Neue Homepage
Mit dem heutigen Tag verabschiedet der Fachbereich Rechtswissenschaft seine "alte" Homepage und führt ein neues, responsives und möglichst barrierearmes Design flächendeckend ein. Auch der Onlineauftritt des Prüfungsamtes erstrahlt nun in neuem Glanz. Die Seite befindet sich in Teilen immer noch im Aufbau, so dass wir um etwas Geduld bitten müssen. Sollten z.B. noch Verlinkungen fehlen oder Sie allgemein Fehler finden, kontaktieren Sie uns gerne unter pruefungsamt@jura.uni-bonn.de. Vielen Dank und viel Spaß beim Stöbern auf der renovierten Homepage.
Urkunden
© Christian Geitmann | Universität Bonn

Prüfungen

Egal, ob es um die Zulassung zum Prüfungsverfahren, die An- und Abmeldung zu Klausuren und Hausarbeiten, Fristen und Termine, Prüfungsrücktritte, (Pro)Seminare oder anderes geht:

Urkunden
© Christian Geitmann / Universität Bonn

Dokumente

Alles rund um Formulare, Zeugnisse oder Bescheinigungen:

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Hilfe

Informationen und Kontaktstellen für Fragen rund um das Studium sowie das Examen:

Fristen

Die Zulassungsfristen zur Zwischenprüfung (für alle Leistungen im Hauptfachstudium erforderlich) sowie zum Prüfungsverfahren im Schwerpunktbereich im Sommersemester 2026 laufen von
Dienstag, 07. April 2026 bis Dienstag, 28. April 2026, 24:00 Uhr | Bekanntmachung Zulassungs- & Anmeldefrist SoSe 2026 (S. 1)




Die An- sowie Abmeldefristen zu den Klausuren der Übungen im Sommersemester 2026 laufen
bis jeweils einen Tag vorher. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte BASIS.




Die An- sowie Abmeldefristen zu den Abschlussklausuren im Sommersemester 2026 laufen von
Dienstag, 30. Juni 2026 bis Dienstag, 14. Juli 2026, 24:00 Uhr | Bekanntmachung Zulassungs- & Anmeldefrist SoSe 2026 (S. 2)




Die An- sowie Abmeldefristen zu den Hausarbeiten im Sommersemester 2026 laufen von
Dienstag, 30. Juni 2026 bis einen Tag (24:00 Uhr) vor dem jeweiligen Abgabefristende | Bekanntmachung Zulassungs- & Anmeldefrist SoSe 2026 (S. 2)




Die Anmeldefristen für (Pro-)Seminare im Sommersemester 2026 sind bereits abgelaufen. Die Fristen für das Wintersemester 2026/27 laufen vom
Dienstag, 14. Juli 2026 bis Donnerstag, 16. Juli 2026 |  Link zu Ankündigungen rund um (Pro)Seminare

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Der Punkt ist bisher versteckt (rechts lila Zahnrad und Ansicht für alle 3 Wiederherstellen), bleibt hier aber stehen, bis wir eine Entscheidung über OB und WIE des Newsletters getroffen haben.

Prüfungsverfahren

Alle Studierendengruppen, die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, müssen die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren beantragen. Dies gilt ebenfalls für Studienortwechsler. Die jeweils erforderlichen Antragsformulare finden Sie hier.

Hauptfachstudierende beantragen in dem Semester, in dem die ersten Teilprüfungen abgelegt werden sollen, die Zulassung zur Zwischenprüfung und später nach Bestehen der Zwischenprüfung die Zulassung zum Schwerpunktbereich (ebenfalls in dem Semester, in dem die ersten Teilprüfungen des Schwerpunktbereiches abgelegt werden sollen). Die jeweils erforderlichen Antragsformulare finden Sie hier.

Studierende, die rechtswissenschaftliche Module im Rahmen des freien Wahlpflichtbereiches eines Bachelor-Studienganges oder im Rahmen des Begleitfachs Rechtswissenschaft erbringen möchten, beantragen ebenfalls einmalig die Zulassung/Registrierung. Diese einmalige Registrierung ermöglicht auch in nachfolgenden Semestern eine spätere elektronische Prüfungsanmeldung. Die jeweils erforderlichen Antragsformulare finden Sie in den letzten beiden Menüpunkten hier.

Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens erfolgt die Klausuranmeldung (und ggf. Abmeldung) während der hierfür vorgesehenen Frist online über das Portal basis.uni-bonn.de. Gleiches gilt für die Hausarbeiten der Zwischenprüfung. Die elektronische Prüfungsanmeldung ist die regulär vorgesehene Anmeldeform.

Hinweise und Erklärungen zum Online-Anmeldeverfahren (Stand: 24.06.2025)
Anleitung zum elektronischen Anmeldeverfahren (nur aus dem Bonnet erreichbar)

Zum Nachweis der elektronischen An- oder Abmeldung muss die Bescheinigung über angemeldete Prüfungen (unter "Mein Studium / Anmeldungen" oder in der Leistungsübersicht) gespeichert oder ausgedruckt werden. Es erfolgt keine gesonderte Bestätigung der An- und Abmeldung per E-Mail.

Sollten technische Probleme bei der Online-Anmeldung auftreten, folgen Sie bitte für die Teilnahme an Klausuren der Übungen den verlinkten Hinweisen. Beschreiben Sie bitte das Problem möglichst genau oder kopieren Sie die Fehlermeldung bei der An- oder Abmeldung in das entsprechende Feld im Formular.
Im Falle technischer Probleme bei der An-/Abmeldung zu regulären Semesterabschlussklausuren finden Sie während der An- und Abmeldephase hier entsprechende Formulare zur händischen An-/Abmeldung.

Prüfungszeitraum: Die schriftlichen Prüfungen (Klausuren) finden grundsätzlich im Anschluss an die Vorlesungszeit statt. Die Klausurphase umfasst neben der letzten Vorlesungswoche die ersten drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit (Mo–Sa). Die Klausurphase für das aktuelle Sommersemester 2026 läuft bis zum 15. August 2026. Planen Sie daher Praktika, Nebenjobs oder Urlaube erst nach Abschluss dieses Zeitraums ein.

Eine Gesamtübersicht der Klausurtermine für das Sommersemester 2026 finden Sie ab Anfang Juni an dieser Stelle.

Die Termine der drei Zwischenprüfungsklausuren sind seit Anfang Mai 2026 unter diesem Link unter Aktuelles veröffentlicht.

  • Dauer: Die Zulassungsklausuren zur Zwischenprüfung der Zw-PO 2023 haben nach den Vorgaben der Prüfungsordnung eine Bearbeitungszeit von 120 Minuten. Die neuen Zwischenprüfungsklausuren gemäß Zw-PO 2023 dauern 3 Stunden (180 Minuten).
  • Krankheit: Im Krankheitsfall am Prüfungstag ist der Rücktritt unverzüglich zu erklären. Hinweise und Formulare zum Verfahren finden Sie hier.
  • Zulässige Hilfsmittel: Gesetzestexte und Klausurbögen dürfen keine Notizen, Unterstreichungen oder Markierungen (auch keine Aufkleber) enthalten. Verstöße können als Täuschungsversuch gewertet werden. Die benötigten Gesetzestexte sind selbst mitzubringen.
  • Unzulässige Hilfsmittel: Spickzettel, Schemata, Register sowie elektronische Geräte (z. B. Mobiltelefone, Smartwatches, Kopfhörer) sind nicht erlaubt. Geräte dürfen nicht am Körper getragen, am Arbeitsplatz abgelegt oder zu Toilettengängen mitgenommen werden – auch nicht ausgeschaltet. Verstöße können als Täuschungsversuch gewertet werden.
  • Zur Prüfung mitbringen: 
    • Amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass; auch Führerschein oder Krankenkassenkarte mit Foto möglich)
    • Eigenes Papier (idealerweise liniert, 1/3 Korrekturrand)
  • Organisatorisches:
    • Erscheinen Sie ca. 15 Minuten vor Prüfungsbeginn zur Einlasskontrolle.
    • Bearbeitungszeit: in der Regel 120 Minuten, Zwischenprüfung (Zw-PO 2023) 180 Minuten.
    • Klausurbeginn: s.t.
  • Wichtiger Hinweis: Termin- und Raumänderungen sind jederzeit möglich. Bitte überprüfen Sie die Angaben vor der Prüfung erneut.

Eine Darstellung des Grundstudiums sowie der dieses abschließenden Zwischenprüfung finden Sie hier sowie im Merkblatt zur Zwischenprüfung.

Bitte denken Sie daran, rechtzeitig die Zulassung zum Prüfungsverfahren zu beantragen sowie die Anmeldung (ggf. auch wieder Abmeldung) zu den entsprechenden Klausuren vorzunehmen. Eine Übersicht über die maßgeblichen Fristen finden Sie u.a. hier.

Eine Darstellung des Schwerpunktbereichsstudiums finden Sie hier sowie im Merkblatt zum Schwerpunktstudium.

Bitte denken Sie auch im Schwerpunktstudium daran, rechtzeitig die Zulassung zum Prüfungsverfahren zu beantragen.

#Informationen und Vergabeverfahren?

#ggf. abstrakter Hinweis auf Fristen (immer dann und dann?)

#wer betreut die Seiten bisher und wer soll künftig zuständig sein?

#zusammen "abfrühstücken" oder getrennte Boxen für jedes separat?

existiert bei Studienkoordination

kurz, was was ist.

hinweis, dass proseminar nicht mehr verpflichtend aber sehr sinnvoll im hinblick auf seminar und 4. hausarbeit

orga + vergabe + fristen NICHT bei uns, sondern studienkoordination

ab da absprung

Informationen rund um die Proseminararbeit finden Sie hier. Die Anfertigung ist nicht per se verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen. Zum einen bietet die Proseminararbeit im Hinblick auf die Seminararbeit die Möglichkeit, das Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit zu erlernen. Zum anderen stellt die (insg. sowie zwingend im schriftlichen Teil) erfolgreich absolvierte Proseminararbeit die einzige im Bonner Curriculum vorgesehene Möglichkeit dar, auf die erforderliche Anzahl von 4 häuslichen Arbeiten i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 5 Var. 2 JAG NRW zu kommen.

Informationen rund um die Seminararbeit im Schwerpunktbereichsstudium finden Sie hier.

Die Organisation, Vergabe von (Pro)Seminarplätzen und auch die Festsetzung der maßgeblichen Fristen erfolgen nicht durch das Prüfungsamt, sondern durch die Studienkoordination. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen bei uns ab.

Die Hausarbeiten im Bürgerlichen Recht sowie im Strafrecht finden als Nachhausarbeiten (im Anschluss an die Vorlesung) statt, die Hausarbeit im Öffentlichen Recht wird als Vorhausarbeit (vor dem Start der Vorlesung) angeboten.
Die Hausarbeiten des Grundstudiums im Zivilrecht und Strafrecht sind in der Regel auf eine Lösung in 2–3 Wochen Bearbeitungszeit angelegt. Die Laufzeit erstreckt sich jedoch über mehrere Wochen in der vorlesungsfreien Zeit (am Ende des Sommersemesters bis ca. Ende September und am Ende des Wintersemesters bis ca. Ende März), wobei die genauen Fristen vom Dozenten/Aufgabensteller festgelegt werden.

Zur Teilnahme an der Hausarbeit ist die Zulassung zum Prüfungsverfahren sowie die fristgerechte elektronische Prüfungsanmeldung in BASIS erforderlich.

Weiter ist erforderlich, dass Sie in dem entsprechenden Rechtsgebiet erfolgreich eine Arbeitsgemeinschaft besucht haben. Dies heißt beispielhaft:

Hausarbeit Bürgerliches Recht: 1 AG-Schein aus "BGB AT", "Schuldrecht AT/BT I", "Schuldrecht BT II", "Sachenrecht"
Hausarbeit Strafrecht: 1 AG-Schein aus "Strafrecht I (AT)", "Strafrecht II (BT)"
Hausarbeit Öffentliches Recht: 1 AG-Schein aus "Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht)", "Staatsrecht II (Grundrechte)", "Allgemeines Verwaltungsrecht"

Wechsel nach Bonn (Incoming)

Sollten Sie einen Wechsel nach Bonn anstreben, setzen Sie sich bitte insb. Zwecks Überprüfung einer etwaigen Anrechenbarkeit bisher erbrachter Prüfungsleistungen rechtzeitig mit uns in Verbindung. Genauere Informationen finden Sie unter Formulare/Studienortwechsler.

Weggang aus Bonn (Outgoing)

Sollten Sie aus Bonn an eine andere Hochschule wechseln, finden Sie alle Informationen rund um Unbedenklichkeitsbescheinigung und Leistungsübersicht hier.

Im letzten Semester vor dem Hochschulwechsel erbrachte Prüfungsleistungen (Klausuren sowie Nachhausarbeiten | Vorhausarbeiten fallen in das folgende Semester und können daher nicht mehr bewertet werden) werden regulär bewertet, hinsichtlich einer etwaigen Anrechenbarkeit setzen Sie sich am besten rechtzeitig vorher mit der aufnehmenden Hochschule in Verbindung.

Im Fall eines Prüfungsrücktrittes aus triftigem Grund (Entschuldigungsgrund, z.B. Krankheit) muss der Prüfling unter Verwendung der bereitgestellten Formulare

  1. den Rücktritt unverzüglich, eindeutig und unbedingt erklären sowie rechtzeitig die förmliche Anerkennung eines triftigen Grundes beantragen und
  2. unverzüglich den triftigen Grund für den Rücktritt darlegen und alle notwendigen Nachweise des triftigen Grundes beibringen.

Die erforderlichen Formulare sowie umfangreiche Informationen rund um die Themen PrüfungsrücktrittHitzebeeinträchtigung im Hörsaal oder individuelle Beeinträchtigungen im Prüfungsverfahren finden Sie hier.

Formulare

Zeugnisse & Bescheinigungen

Hauptfachstudierende, die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, haben einmalig die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren in Papierform zu beantragen. Die einmalige Registrierung berechtigt in den Folge­semestern zur elektronischen Prüfungsanmeldung.

Die Zulassungsfrist für das Sommersemester 2026 läuft vom

Dienstag, 07. April 2026, bis Dienstag, 28. April 2026, 24:00 Uhr.

Die entsprechenden Formulare werden am Dienstag, den 07. April 2026, bereitgestellt.

Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sind als eingescanntes PDF per E-Mail an zulassung@jura.uni-bonn.de zu übermitteln. In Ausnahmefällen ist die Übersendung per Post an das Prüfungsamt Jura (Belderberg 6, 53111 Bonn) oder der Einwurf in dessen Postfach an derselben Adresse zulässig.

Antrag Zulassung Zwischenprüfung





Studierende, die nach der ausgelaufenen Zwischenprüfungsordnung 2015 die Zwischenprüfung bestanden und das Schwerpunktbereichsstudium entweder unter Geltung einer außer Kraft getretenen Schwerpunktbereichsprüfungsordnung bestanden haben oder zum Schwerpunktbereichsstudium bisher noch nicht zugelassen wurden, beantragen bitte mittels nachstehenden Formulars die Zulassung zur Teilnahme an Studienleistungen gem. § 3 Abs. 1 StO 2023.

Formular Zulassung Studienleistungen gem. § 3 Abs. 1 StO 2023





Bonner Studierende, die vorhaben, Teilprüfungen der Zwischenprüfung an einer ausländischen Fakultät zu erbringen, nutzen bitte das nachstehende Formular. Bitte lesen Sie vorab die Hinweise auf der zweiten Seite, da nur unter deren Maßgabe eine Anerkennung möglich ist.

Antrag Teilprüfungen Zwischenprüfung im Ausland

Das Zwischenprüfungszeugnis können Sie per E-Mail (pruefungsamt@jura.uni-bonn.de) unter Verwendung Ihrer Uni-ID und Angabe Ihrer Matrikelnummer beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die staatlichen Justizprüfungsämter bei der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung u.a. das Zwischenprüfungszeugnis im Original verlangen. Die Erstellung nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch, so dass eine Beantragung mit zeitlichem Vorlauf zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung empfohlen wird.

Zur An- sowie Abmeldungen zu Klausuren beachten Sie bitte die obigen Hinweise, v.a. zur Pflicht der elektronischen An-/Abmeldung über BASIS.

Es besteht ausnahmsweise die Möglichkeit einer alternativen Anmeldung per Formular, wenn Sie

  • sich die Hausarbeit Deutsche Rechtsgeschichte im Grundstudium als Grundlagenfach und Zulassungsvoraussetzung für die Seminarleistung hat anrechnen lassen und nun für die Anmeldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung zusätzlich eine fünfte Aufsichtsarbeit absolvieren müssen,
  • als Studienortwechsler*in nach Bonn gewechselt sind und bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer vorherigen Universität sowie das Zwischenprüfungszeugnis und/oder einen Leistungsnachweis der Prüfungsleistungen der vorherigen Universität beim Prüfungsamt eingereicht, allerdings noch keine Bestätigung der elektronischen Verbuchung erhalten haben,
  • das Schwerpunktbereichsstudium an der Universität Bonn nach der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung 2015 vollständig abgeschlossen haben und erst nach dem 16.02.2025 die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragen, sodass noch weitere Übungsklausuren (oder Grundlagenklausuren) für die Examenszulassung geschrieben werden müssen,
  • einen Anrechnungs- und/oder Zulassungsantrag beim Prüfungsamt eingereicht, allerdings noch keine Bestätigung der elektronischen Verbuchung erhalten haben
    oder
  • wegen hochschulseitiger technischer Probleme keine Klausuren in BASIS anmelden können.

Formular Anmeldung Übungen

Das Zwischenprüfungszeugnis können Sie per E-Mail (pruefungsamt@jura.uni-bonn.de) unter Verwendung Ihrer Uni-ID und Angabe Ihrer Matrikelnummer beantragen.

Sollte die Remonstrationsfrist noch nicht abgelaufen sein, müssen Sie diese entweder abwarten oder im Antrag auf Zeugniserstellung den Remonstrationsverzicht hinsichtlich aller noch ausstehenden Leistungen erklären.

Während eines laufenden Remonstrationsverfahrens kann ein Zeugnis nicht erteilt werden, auch nicht provisorisch.

Hauptfachstudierende, die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, haben einmalig die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren in Papierform zu beantragen. Die einmalige Registrierung berechtigt in den Folge­semestern zur elektronischen Prüfungsanmeldung.

Die Zulassungsfrist für das Sommersemester 2026 läuft vom

Dienstag, 07. April 2026, bis Dienstag, 28. April 2026, 24:00 Uhr.

Die entsprechenden Formulare werden am Dienstag, den 07. April 2026, bereitgestellt.

Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sind als eingescanntes PDF per E-Mail an zulassung@jura.uni-bonn.de zu übermitteln. In Ausnahmefällen ist die Übersendung per Post an das Prüfungsamt Jura (Belderberg 6, 53111 Bonn) oder der Einwurf in dessen Postfach an derselben Adresse zulässig.

Antrag Zulassung Schwerpunktstudium

Eine spätere Änderung des Schwerpunktbereiches ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich. Die notwendigen Informationen finden Sie hier.




Bonner Studierende, die vorhaben, Teilprüfungen der Schwerpunktbereichsprüfung an einer ausländischen Fakultät zu erbringen, beachten und nutzen bitte die nachstehende Formulare.
Bitte lesen Sie vorab die Hinweise auf der zweiten Seite, da nur unter deren Maßgabe eine Anerkennung möglich ist.
Da Prüfungen an ausländischen Fakultäten fachgutachterlich auf die Anrechenbarkeit überprüft werden müssen, empfehlen wir dringend eine rechtzeitige Kontaktaufnahme

- Antrag Teilprüfungen Schwerpunktbereichsprüfung im Ausland
- Bestätigungsformular Teilprüfung im Ausland
- Merkblatt Anerkennung Ausland





Studierende mit Leistungen aus ausgelaufenen Prüfungsordnungen oder nicht mehr angebotenen bzw. umstrukturierten Vorlesungen können Anfragen hinsichtlich einer etwaigen Anrechenbarkeit per E-Mail (pruefungsamt@jura.uni-bonn.de) unter Verwendung Ihrer Uni-ID und Angabe Ihrer Matrikelnummer stellen.

Bachelorgrad auf Antrag

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 66 Abs. 1a HG NRW kann der Bachelorgrad auf Antrag verliehen werden. Das Antragsformular finden Sie hier.

Bitte haben Sie einen lesbaren Scan der erstmaligen (!) Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung (dies umfasst explizit auch den Freiversuch) im PDF-Format zur Hand, da Sie diesen in der Antragsstrecke hochladen müssen. Das Schwerpunktzeugnis muss nicht eingereicht werden, jedoch bereits ausgestellt sein. Dessen reine Beantragung oder das theoretische Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung sind nicht ausreichend.

Für Fragen und Informationen rund um das Thema "integrierter Bachelor" beachten Sie bitte die Informationsseite samt FAQ. Sollte Ihre Frage dort nicht beantwortet sein, können Sie uns natürlich gerne kontaktieren.

Bei der Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung wird die Wahl des Schwerpunktbereichs registriert. Die Beantragung eines Wechsels des Schwerpunktbereichs ist nach bereits erfolgter Zulassung nur in folgenden Konstellationen möglich:

  • Es wurden im gewählten Schwerpunktbereich noch keine Teilprüfungen erbracht, d.h. es ist lediglich die Zulassung beantragt worden und noch keine Anmeldung zu Teilprüfungen erfolgt.
  • Es wurden im gewählten Schwerpunktbereich zwar bereits Teilprüfungen erbracht, diese sind jedoch aufgrund der Verzahnung der Schwerpunktbereiche auch in einem anderen Schwerpunktbereich anrechenbar (in dem Schwerpunktbereich, in den gewechselt werden soll).
  • Der erste Versuch der Schwerpunktbereichsprüfung wurde insgesamt nicht bestanden, dann kann der Wiederholungsversuch in einem anderen Schwerpunktbereich erfolgen.

Sofern eine dieser Konstellationen vorliegt, ist ein Wechsel möglich.

Formular Änderung Schwerpunktbereich

Alle Informationen rund um die Verleihung des Mastergrades "Mag. iur." sowie die Beantragung finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt rund um das Thema Graduierung keine Auskünfte geben kann. Die alleinige Zuständigkeit hierfür liegt bei der Auslandskoordination.

Studierende, die von einer anderen Fakultät nach Bonn wechseln (Studienortwechsler) und bisher erbrachte Leistungen anerkannt haben möchten, wenden sich bitte mit hinreichendem zeitlichen Vorlauf per E-Mail an pruefungsamt@jura.uni-bonn.de.

Dabei übermitteln Sie uns bitte neben Ihrer Anfrage gebündelt in einer PDF-Datei die offiziellen Nachweise der erbrachten Leistungen (Leistungübersicht bzw. Transcript of Records / Zwischenprüfungszeugnis / Übungsscheine etc.) für eine unverbindliche Vorabprüfung, damit rechtzeitig zu Ihrem Wechsel nach Bonn Klarheit über den Umfang einer Anrechnungsfähigkeit besteht.

Nach erfolgreicher Zulassung zum Prüfungsverfahren sowie der Vorabprüfung beantragen Sie bitte unter Berücksichtigung unserer Rückmeldung nach Maßgabe der nachstehenden Formulare die Anrechnung:

- Antrag Anrechnung
- Erklärung Anrechnungsverzicht
- Unbedenklichkeitsbescheinigung

Pflichtpraktika sowie Fremdsprachennachweise sind nicht an der hiesigen Fakultät anrechnungsfähig, bitte setzen Sie sich hinsichtlich der Frage einer Anerkennung als Zulassungsvoraussetzung zur staatlichen Pflichtfachprüfung mit dem in Frage kommenden Justizprüfungsamt bei einem der 3 Oberlandesgerichte in Verbindung.

Im Falle des Wechsels an eine andere juristische Fakultät im Inland informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob eine Bonner Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreicht oder die aufnehmende Institution eine eigene Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt. Den entsprechenden Antrag können Sie per E-Mail (pruefungsamt@jura.uni-bonn.de) unter Verwendung Ihrer Uni-ID und Angabe Ihrer Matrikelnummer stellen.

Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto haben und für den Wechsel eine Leistungsübersicht benötigen, können Sie diese ebenfalls per E-Mail (pruefungsamt@jura.uni-bonn.de) anfordern.

Alle Studierendengruppen, die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, haben einmalig die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren in Papierform zu beantragen. Dies gilt auch für Studierende, die rechtswissenschaftliche Module im Rahmen eines Bachelor-Studiengangs (freier Wahlpflichtbereich) oder des Begleitfachs Rechtswissenschaft erbringen. Die einmalige Registrierung berechtigt in den Folge­semestern zur elektronischen Prüfungsanmeldung.

Die Zulassungsfrist für das Sommersemester 2026 läuft vom

Dienstag, 07. April 2026, bis Dienstag, 28. April 2026, 24:00 Uhr.

Die entsprechenden Formulare werden am Dienstag, den 07. April 2026, bereitgestellt.

Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sind als eingescanntes PDF per E-Mail an zulassung@jura.uni-bonn.de zu übermitteln. In Ausnahmefällen ist die Übersendung per Post an das Prüfungsamt Jura (Belderberg 6, 53111 Bonn) oder der Einwurf in dessen Postfach an derselben Adresse zulässig.

Formular Zulassung/Registrierung Begleitfach / Rechtswissenschaftliche Teilgebiete

Weitere Informationen zu Aufbau, Inhalt und Ablauf des Begleitfachstudiums entnehmen Sie bitte dem Modulplan sowie dem Modulhandbuch.

Sollten Sie im Rahmen eines Studienkredites (BAföG/KfW o.ä.) eine Bescheinigung des Prüfungsamtes vorlegen müssen, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und übersenden es mitsamt der erforderlichen Unterlagen sowie Ihrem Begehren per E-Mail (pruefungsamt@jura.uni-bonn.de) unter Verwendung Ihrer Uni-ID und Angabe Ihrer Matrikelnummer .

⊗ Checkliste Studienprognose

Studierende der Studiengänge

  • Asienwissenschaft (B.A.),
  • Geographie (B.A.),
  • Politikwissenschaft (M.A.),
  • Provenienzforschung und Geschichte des Sammelns (M.A.),
  • VWL (B.A.),

die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, haben einmalig die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren in Papierform zu beantragen. Dies gilt auch für Studierende, die rechtswissenschaftliche Module im Rahmen eines Bachelor-Studiengangs (freier Wahlpflichtbereich) oder des Begleitfachs Rechtswissenschaft erbringen. Die einmalige Registrierung berechtigt in den Folge­semestern zur elektronischen Prüfungsanmeldung.

Die Zulassungsfrist für das Sommersemester 2026 läuft vom

Dienstag, 07. April 2026, bis Dienstag, 28. April 2026, 24:00 Uhr.

Die entsprechenden Formulare werden am Dienstag, den 07. April 2026, bereitgestellt.

Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sind als eingescanntes PDF per E-Mail an zulassung@jura.uni-bonn.de zu übermitteln. In Ausnahmefällen ist die Übersendung per Post an das Prüfungsamt Jura (Belderberg 6, 53111 Bonn) oder der Einwurf in dessen Postfach an derselben Adresse zulässig.

Formular Zulassung/Registrierung Prüfungsverfahren Exportmodule

Zur Anerkennung bzw. zum Anrechnungsverzicht beachten Sie bitte die beiden nachstehenden Formulare:

- Erklärung Anrechnung erbrachte Prüfungsleistungen
- Erklärung Anrechnungsverzicht erbrachte Prüfungsleistungen

Alle sonstigen Anliegen können Sie vorzugsweise per E-Mail unter Verwendung Ihrer Uni-ID und Angabe Ihrer Matrikelnummer samt aussagekräftigem Betreff an pruefungsamt@jura.uni-bonn.de richten.

Rechtsgrundlagen

Konsolidierte Lesefassung der aktuellen Promotionsordnung (nicht verbindlich)
#ggf. gar nicht mehr verlinken? Liegt bisher bei der Graduiertenschule

Zweite Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung (18.06.2024)

Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung  (23.06.2016)

Promotionsordnung (12.03.2012)

Promotionsordnung (27.02.2009)

Beschluss zum Auslaufen der Prüfungsordnung zum Magister der Rechtsvergleichung (1. Juli 2016)

Consortium of Law

Ordnung für den Studiengang Magister der Rechtsvergleichung (Der Studiengang Magister der Rechtsvergleichung kann seit dem Wintersemester 2009/10 nicht mehr begonnen werden, sondern ist ausgelaufen. Stattdesssen wurde seit dem Wintersemester 2009/10 der Masterstudiengang "Deutsches Recht" angeboten, der seit dem Sommersemester 2023 nicht mehr begonnen werden kann)

Ordnung zur Berechnung der Bachelornote (26.11.2025)

Ordnung zur Berechnung der Bachelornote (13.05.2025) – zum 01.12.2025 außer Kraft getreten und durch Ordnung vom 26.11.2025 ersetzt

Prüfungsausschuss

Dem Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschuss ist das Prüfungsamt als Geschäftsstelle zugeordnet. Seit Umsetzung der Juristenausbildungsreform im Jahr 2003 verwaltet und organisiert das Prüfungsamt des Juristischen Fachbereiches alle prüfungsbezogenen Aspekte des Hauptfachstudiums der Rechtswissenschaft (Zwischenprüfung und Schwerpunktbereichsstudium) und des Nebenfachstudiums (inklusive der Studenten, die im Rahmen der BA und MA-Studiengänge rechtswissenschaftliche Module belegen).

Eingaben an den Prüfungsausschuss sind daher ausschließlich an das Prüfungsamt (Kontakt) als Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses zu richten.

Das Prüfungsamt steht den Studierenden während der Öffnungs- und Telefonsprechzeiten für alle Fragen rund um das Prüfungsverfahren, die Prüfungsorganisation und die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zur Verfügung.

Mitglieder des Prüfungsausschusses

Herr Prof. Dr. Christian Hillgruber (Vorsitzender, Prüfungsfach Öffentliches Recht)
Herr Prof. Dr. Martin Schermaier (Stellv. Vorsitzender, Prüfungsfach Grundlagenfächer)
Herr Prof. Dr. Matthias Weller (Prüfungsfach Zivilrecht)
Frau Jun.-Prof. Dr. Luna Rösinger (Prüfungsfach Strafrecht)
Frau Dr. Krisztina Mezey (Vertreterin der Wiss. Mitarbeiter*innen)
Herr stud. iur. Kjell Frederik Blase  (Vertreter für die Studierenden)

Stellvertretende Mitglieder

Frau Jun.-Prof. Dr. Jacqueline Lorenzen (Prüfungsfach Öffentliches Recht)
Herr Prof. Dr. Stefan Greiner (Prüfungsfach Zivilrecht)
Herr Prof. Dr. Torsten Verrel (Prüfungsfach Strafrecht)
Frau Jun.-Prof. Dr. Svenja Hippel (Prüfungsfach Grundlagenfächer)
Herr Felix Leven  (für die Wiss. Mitarbeiter*innen)
Frau stud. iur. Antonia Bernardy (für die Studierenden)

Studieninformationen

Examen

Erste Informationen rund um das Studium sowie den Link zum Bewerbungsportal finden es hier.
Bei Fragen rund um Zwischenprüfung und Schwerpunktbereichsstudium finden Sie umfassende Informationen in den entsprechenden Merkblättern (Merkblatt ZP | Merkblatt SPB) oder auf den Übersichtsseiten zu Grund-, Haupt- sowie Schwerpunktstudium.

Mit folgenden Anliegen wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Ansprechpartner:

  • Fragen hinsichtlich der individuellen Studienverlaufsplanung beantwortet die Fachstudienberatung
  • Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsgemeinschaften beantwortet der AG-Support
  • Fragen rund um die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und deren Voraussetzungen, inkl. der Anrechenbarkeit anderorts erworbener Fremdsprachennachweise oder absolvierter Praktika (OLG Köln | OLG Düsseldorf | OLG Hamm)
  • Fragen rund um die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und deren Voraussetzungen, inkl. der Anrechenbarkeit anderorts erworbener Fremdsprachennachweise oder absolvierter Praktika richten Sie bitte an das für Sie zuständige staatliche Justizprüfungsamt (OLG Köln | OLG Düsseldorf OLG Hamm).
    Beachten Sie, dass die staatlichen Justizprüfungsämter bei der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung u.a. die Vorlage des Zwischenprüfungszeugnisses im Original verlangen. Eine rechtzeitige Beantragung (formlos per E-Mail) wird daher dringend (!) empfohlen.
  • Die Vorbereitungsangebote des Bonner Examenskurses für den schriftlichen wie den mündlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung finden Sie hier
  • Die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der staatlichen Pflichtfachprüfung (und des juristischen Vorbereitungsdienstes, sog. "Referendariat") finden sich im Juristenausbildungsgesetz NRW (JAG NRW)

Statistik

Durch die Einführung einer neuen Prüfungsverwaltungssoftware ist die Veröffentlichung aktueller Prüfungsstatistiken bis auf Weiteres mangels Exportfunktion leider nicht möglich.

Leitung der Geschäftsstelle

Vertretung

Frau Ass. iur. Jeannine Weiß

Frau Ass. iur. Sabine Beck

Sachbearbeitung

Frau Katja Janssen-Pohl
Frau Olga Kaiser
Frau Astrid Lindau

Campusmanagementsystem

Herr Gregor Wiescholek
Herr Stefan Machatschke

Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen/Wissenschaftliche Hilfskräfte

Frau Clara Venator
Herr Ass. iur. Patrick Schork
Herr Ass. iur. Christian Geitmann
Herr Jonas ›Mitch‹ Berckenhoff

Studentische Hilfskräfte

Herr Emil Kaysen

Kontakt

Bitte richten Sie Anfragen vorzugsweise per E-Mail unter Verwendung Ihrer Uni-ID und Angabe Ihrer Matrikelnummer an pruefungsamt@jura.uni-bonn.de.
Angehängte Dokumente bitte leserlich gescannt als gesammelte PDF-Datei einreichen, andere Formate (insb. Fotodateien) können nicht bearbeitet werden.

Anschrift: Belderberg 6, 53111 Bonn | Die Räumlichkeiten befinden sich im 5. OG (nicht barrierefrei)
Telefon: +49 (0)228 / 73 7999
Telefax: +49 (0)228 / 73 996705

Erreichbarkeit

Sie erreichen uns am besten per E-Mail an pruefungsamt@jura.uni-bonn.de. Daneben gibt es die Möglichkeit persönlicher oder telefonischer Vorsprache:

Öffnungszeiten: Telefonsprechstunde:
Mo:  10  12 Uhr
Di:  11  12 Uhr Di:  12  13 Uhr
Mi:  10  12 Uhr
Do:  11  12 Uhr Do:  12  13 Uhr
Fr:  11  13 Uhr

1. Name und Kontaktdaten der datenverarbeitenden Stelle und des Datenschutzbeauftragten
 
Universität Bonn  
Rechtswissenschaftlicher Prüfungsausschuss  
Belderberg 1, 53111 Bonn  
Email: prüfungsamt@jura.uni-bonn.de 
Telefon: 0228–73 79 99
 
Behördlicher Datenschutzbeauftragter: 
N. N.
Genscherallee 3 
53113 Bonn 
E-Mail: datenschutz@uni-bonn.de
 
Vertreter: 
Eckhard Wesemann 
Dezernat 1, Abt. 1.0 
Regina-Pacis-Weg 3 
53113 Bonn 
Email: wesemann@verwaltung.uni-bonn.de
 
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Abwicklung des Prüfungsverfahrens. 
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 DS-GVO i.V.m. der für Sie im Laufe Ihres Studiums geltenden Prüfungsordnung. 
Die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. 
Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen ist. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht. 
 
3. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. 
Soweit dies für die Abwicklung des Rechtsverhältnisses mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Durchführung des Prüfungsverfahrens und der Wahrnehmung der Aufgaben der Prüfungsordnungen. Zudem erfolgt eine Weitergabe, soweit eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Die weitergegebenen Daten dürfen von den Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken oder entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen verwendet werden. 
 
4. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht, 
• sofern Sie eine Einwilligung gegeben haben, gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO Ihre Einwilligung jederzeit gegenüber der o.g. verantwortlichen Stelle zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden darf; 
• gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre von der o.g. verantwortlichen Stelle verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. 
Insbesondere können Sie Auskunft über 
- die Verarbeitungszwecke, 
- die Kategorie der personenbezogenen Daten, 
- die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, 
- die geplante Speicherdauer oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, 
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, 
- das Bestehen eines Beschwerderechts, 
- die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht von der o.g. verantwortlichen Stelle erhoben wurden, 
- sowie über das etwaige Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen zu deren Einzelheiten verlangen; 
• gemäß Art. 16 DS-GVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei der o.g. verantwortlichen Stelle gespeicherten 
  personenbezogenen Daten zu verlangen; 
• gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei der o.g. verantwortlichen Stelle gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
• gemäß Art. 18 DS-GVO unter den dort genannten Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen; 
• gemäß Art. 20 DS-GVO unter den dort genannten Voraussetzungen Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen sowie 
• sich gemäß Art. 77 DS-GVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde lautet: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf. 
 
5. Mitwirkungspflicht
Sie sind nach Maßgabe der o.g. Rechtsvorschriften bzw. Regelungen zur Bereitstellung Ihrer Daten verpflichtet. Sofern Sie die Daten nicht der o.g. verantwortlichen Stelle mitteilen bzw. zur Verfügung stellen, hat dies folgende Konsequenzen: 
- eine Zulassung zum Prüfungsverfahren ist nicht möglich 
- eine Prüfungsanmeldung kann nicht erfolgen
- Leistungen (Klausuren, Hausarbeiten, Zeugnisse usw.) können nicht anerkannt werden
- Zeugnisse, Bescheinigungen usw. können nicht ausgestellt werden 
 
6. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an die oben genannte verantwortliche Stelle.

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