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Aktuelle Information zum Hauptstudium

Die Zwischenprüfung ist geschafft und was nun? Hier finden Sie Informationen zu allen wichtigen Bestandteilen des Hauptstudiums, insbesondere dem Pflichtpraktikum. Auch können Sie  mit Hilfe unserer Merkblätter und Hinweise einen Überblick über die Examensvorbereitung und die staatliche Pflichtfachprüfung gewinnen.

Was muss ich im Hauptstudium alles machen?

Ihren Studienverlauf können Sie in Ihrem Ermessen frei gestalten, hier zeigen wir Ihnen die Bestandteile des Hauptstudiums:

 

Überblick gewinnen:

 

Bestandteile des Hauptstudiums:

  • Die großen fortgeschrittenen Übungen, diese müssen Sie in jedem dogmatischen Kernfach bestehen (drei Klausuren und eine Hausarbeit). Sie lernen dort die einzelnen Themenbereiche der Fächer zu verknüpfen.
  • Das Pflichtpraktikum in der Verwaltung und der Rechtspflege (genauere Informationen finden sie unten).
  • Das  Proseminar zur Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und als Vorbereitung auf die anschließende Seminararbeit.
  • Das Schwerpunktbereichsstudium bietet Ihnen die Möglichkeit, vertiefte Kenntnisse in einem unserer insgesamt 12 Schwerpunktbereiche zu erwerben  (genauere Informationen finden sie unten).
  • Möglichkeit zur freiwilligen sprachlichen Weiterbildung durch das Bonner FFA-Programm und weitere Fremdsprachenangebot des Fachbereichs.

Ausführlichere Informationen

Das Pflichtpraktikum stellt eine Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung dar. Die praktische Studienzeit muss in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Sie muss mindestens vier Wochen in der Rechtspflege oder in einem Unternehmen der freien Wirtschaft, mindestens vier Wochen in einer mit Verwaltungsaufgaben betrauten Stelle und höchstens vier Wochen nach Wahl bei einer Stelle, die eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet gemacht werden.

Eine Bescheinigung über das Bestehen von Pflichtpraktika für potentielle Praktikumsanbieter*innen können wir Ihnen ausstellen. Senden Sie uns dafür eine  Mail

Durch den Schwerpunkt können Sie Spezialwissen in einem von Ihnen favorisierten Rechtsgebiet erwerben.

  • Hier finden Sie eine Übersicht zum Schwerpunkt und den abzulegenden Prüfungsleistungen
  • Dabei haben Sie die Wahl aus 12 verschiedenen Schwerpunktbereichen:Auflistung 
  • Teil des Schwerpunkts sind zudem dieSeminarleistungen - hier finden Sie viele nützliche Informationen
  • Der Schwerpunkt kann sowohl vor als auch nach der staatlichen Pflichtfachprüfung absolviert werden

Examensvorbereitung und die staatliche Pflichtfachprüfung

Examensvorbereitung

Übung macht den Meister!

  • Trainieren Sie unbedingt frühzeitig das Schreiben fünfstündiger Klausuren und besuchen Sie unseren universitären Klausurenkurs
  • Informieren Sie sich auch über das universitäre Examensrepetitorium den Bonner Examenskurs
  • Lerngruppenbörse: Zusammen lernen ist oft besser als allein! Hier finden Sie einen geeigneten Lernpartner.

 

Der Weg zur staatlichen Pflichtfachprüfung

  • Übersicht über das Verfahren der staatlichen Pflichtfachprüfung
  • Informieren Sie sich auch über die Möglichkeit desAbschichtens und des Freiversuchs (hier finden Sie noch eine Übersicht)
  • Anleitung für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
  • Vordrucke, mit denen sie Freisemester gemäß § 25 JAG NRW und Krankheitssemester beantragen können
  • Ersatzvordrucke für die Auflistung der belegten Lehrveranstaltungen (Belegbögen)für den Fall, dass Sie nicht mehr alle notwendigen Belegbögen zur Hand haben
  • Es hat beim ersten Versuch nicht geklappt? Kopf hoch! Hier finden Sie Informationen zum Wiederholungsversuch
  • Nicht zufrieden? Informieren Sie sich über einen Verbesserungsversuch
  • Sie haben die Erste Prüfung erfolgreich absolviert? Glückwunsch! Der Career Service der Universität Bonn  unterstützt Studierende bei der Berufsorientierung und dem Berufseinstieg

Wichtiger Hinweis: Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vom 09. November 2021 wird § 12 JAG NRW (Abschichtung) aufgehoben.
Für Studierende, die sich bereits zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemeldet haben oder sich binnen drei Jahren nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes melden, findet § 12 JAG weiter Anwendung (vgl. Art. 2 Abs. 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes). Eine Anmeldung zur Abschichtung ist daher noch bis einschließlich 16. Februar 2025 möglich.

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