Das Hauptstudium im Studiengang Rechtswissenschaft
Hinweise zum Studienaufbau:
Um den Studierenden bei einem sachgerechten und folgerichtigen Aufbau ihres Studiums eine Hilfestellung zu geben, hat der rechtwissenschaftliche Fachbereich im Rahmen der Studienordnung eine Studienplanempfehlung (Anhang I zur Studienordnung) erarbeitet, der eine fachwissenschaftlich und didaktisch sinnvolle Empfehlung darstellt. Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag, der den Anforderungen des Juristenausbildungsgesetzes NRW Rechnung trägt und aus dem hervorgeht, welche Lehrveranstaltungen den Studierenden für das jeweilige Semester empfohlen werden. Die Studienplanempfehlung ist an einem Studienbeginn im Wintersemester orientiert. Bitte beachten Sie insofern, dass einzelne Veranstaltungen des Hauptstudiums (z.B. Grundzüge des Handelsrechts und Grundzüge des Gesellschaftsrechts) nur turnusmäßig angeboten werden.
Das Hauptstudium dient der Ergänzung und Vertiefung der im Grundstudium (im Rahmen der Zwischenprüfung) erworbenen Kenntnisse. Es umfasst die im Anhang I zur Studienordnung vorgesehenen Pflichtfächer wie Handelsrecht, Familienrecht etc. (zu denen Sie verschiedene Vorlesungen besuchen und ggf. Probeklausuren schreiben, die jedoch nicht offiziell in das universitäre Prüfungsverfahren eingebunden sind), das Proseminar, die Fortgeschrittenen Übungen, das Schwerpunktbereichsstudium, die fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung sowie die beiden Pflichtpraktika.
1. Das Proseminar
Mit dem Proseminar werden die zur Anfertigung einer Seminararbeit und deren Präsentation in einem Vortrag erforderlichen Fertigkeiten vermittelt und anhand einer kleineren schriftlichen Proseminararbeit (bis zu 15 Seiten) und einem mündlichen Referat mit anschließender Diskussion eingeübt. Die Anfertigung der Proseminararbeit kann auch während der Vorlesungszeit stattfinden. Über die erfolgreiche Teilnahme (Erbringung von Proseminararbeit und Referat) wird eine (in der Regel unbenotete) Bescheinigung ausgestellt.
Es kann nach erfolgreichem Grundstudium (bestandene Zwischenprüfung zwingend erforderlich) mit dem Proseminar begonnen werden. Laut Studienplanempfehlung (Anhang I der Studienordnung) ist dieses für das 4. Fachsemester empfohlen.
Das Proseminar und die Leistungsnachweise aus den Übungen für Fortgeschrittene sind Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Seminarleistung im Schwerpunktbereich und müssen vor Erhalt des Seminarthemas gebündelt in einem pdf-file per e-mail anpruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de zur Aushändigung des Seminarzulassungsbescheides beim Prüfungsamt Jura eingereicht werden.
Studierende des Bonner Studiengangs Law and Economics, die mit ihrer Bachelorarbeit das SPB-Seminar ersetzen, reichen die Scheine aus den Fortgeschrittenen Übungen bis zur Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses nach.
2. Fortgeschrittenen Übungen
Im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene sind insgesamt 3 Klausuren und 1 Hausarbeit zu erbringen. Dabei können Teilscheine über lediglich die einzelne Klausur oder Hausarbeit erworben werden.
Die SPB-Seminarleistung kann nur abgelegt werden, wenn (neben dem Proseminar) zuvor beim Prüfungsamt je eine Klausur aus dem Stoff der drei Hauptfächer (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) und eine Hausarbeit aus dem Hauptfach, in dem in der Zwischenprüfung keine Hausarbeit geschrieben wurde, nachgewiesen wird.
Sollten die Scheine beim Zulassungsantrag zur Schwerpunktbereichsprüfung noch nicht vollständig vorliegen, so sind diese zusammen mit dem Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Proseminar spätestens bis zur Seminaranmeldung beim Prüfungsamt gebündelt in einem pdf-file per e-mail an pruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de nachzureichen. Spätestens zum Erhalt des Seminarthemas wird der Seminarzulassungsbescheid benötigt, den Sie beim Prüfungsamt Jura erhalten, sobald dort alle erforderlichen Hauptstudiumsscheine vollständig gebündelt in einem pdf-file per e-mail an pruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de eingereicht wurden.
Studierende des Bonner Studiengangs Law and Economics, die mit ihrer Bachelorarbeit das SPB-Seminar ersetzen, reichen die Scheine aus den Fortgeschrittenen Übungen bis zur Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses nach.
Beglaubigungen erhalten sie kostenlos im Dekanat, beim ASTA, Mensa Nassestraße, oder kostenpflichtig bei Bürgerämtern, Behörden etc.. Bitte bringen Sie Kopie und Original zwecks Beglaubigung zu den beglaubigenden Stellen mit (Kopien können dort nicht für Sie angefertigt werden).
a) Klausuren
In den drei Fortgeschrittenen-Übungen muss jeweils eine Klausur bestanden werden.
Teilnahmeberechtigt für die Klausuren sind die Studenten, die die gesamte Zwischenprüfung oder jedenfalls die Zwischenprüfungsklausuren des jeweiligen dogmatischen Teilgebiets bestanden haben. Z.B. kann an Klausuren der Fortgeschrittenen Übung im Strafrecht teilgenommen werden, wenn der Klausurblock dieses Rechtsgebiets (also die Klausuren Strafrecht I und Strafrecht II) in der Zwischenprüfung bestanden wurde.
b) Hausarbeit
Zusätzlich ist die Teilnahme an einer Hausarbeit in dem Rechtsgebieterforderlich, in dem im Rahmen der Zwischenprüfung keine Hausarbeit erbracht wurde.
An den Hausarbeiten der Fortgeschrittenen-Übungen dürfen die Studierenden erst dann teilnehmen, wenn neben den erforderlichen Zwischenprüfungsklausuren des jeweiligen Teilgebietes bereits alle Hausarbeiten des Grundstudiums erbracht wurden. An Hausarbeiten der Fortgeschrittenen-Übung im Strafrecht z. B. kann nur derjenige teilnehmen, der in der Zwischenprüfung die Klausuren Strafrecht I und II sowie eine Hausarbeit im Bürgerlichen Recht und Öffentlichen Recht bestanden hat.
Bitte beachten Sie, dass auch Studienortwechsler als Zulassungsvoraussetzung zum Schwerpunktbereich insgesamt mindestens eine Hausarbeit in der Fortgeschrittenen Übung erbringen müssen. Sollten die Studierenden zum Schwerpunktbereichsstudium an der Universität Bonn zugelassen werden und an der Heimfakultät bereits zwei Hausarbeiten in der Zwischenprüfung bestanden haben oder die Zwischenprüfung in Bonn abschließen, so kann die Hausarbeit in der Fortgeschrittenen Übung lediglich in dem dogmatischen Fach geschrieben werden, in dem in der Zwischenprüfung noch keine Hausarbeit erbracht wurde.
Bei Studienortwechslern, die die Zwischenprüfung vollständig an einer anderen Hochschule bestanden haben und dort weniger als zwei Hausarbeiten oder drei Hausarbeiten als Teilprüfungen der Zwischenprüfung erfolgreich absolvieren mussten, genügt der Nachweis einer Hausarbeit in einem Hauptfach nach Wahl.
c) Durchführung der Übungen
Für die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene ist keine Anmeldung beim Prüfungsamt vorgesehen. Ggf. sieht der veranstaltende Lehrstuhl jedoch eine Anmeldung vor, um die Korrekturkapazität besser einschätzen zu können. Bitte beachten Sie insofern die Hinweise der Lehrstühle.
Für alle Bonner Studenten gilt, dass der Nachweis über die Teilnahmeberechtigung an den Fortgeschrittenen-Übungen den Lehrstühlen intern durch den Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschuss übermittelt wird. Die Teilnahmeberechtigung muss also nicht am Lehrstuhl nachgewiesen werden.
Registrierung von Studienortwechslern auf den Listen der Teilnahmeberechtigten: Studienortwechsler, die die Zwischenprüfung nicht in Bonn bestanden haben, müssen zu Beginn des Semesters, in sie die erste Bonner Fortgeschrittenen Übung absolvieren möchten, eine beglaubigte Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Universität beim universitären Prüfungsamt einreichen (falls nicht bereits die Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium beantragt wird bzw. worden ist, bei der diese Unterlagen ohnehin einzureichen sind). Beglaubigten Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses und Unbedenklichkeitsbescheinigung werden in diesem Fall zur Prüfungsakte genommen und müssen bei einer späteren SPB-Zulassung nicht erneut eingereicht werden.
In der Übung für Fortgeschrittene müssen Hausarbeit und Klausur nicht innerhalb desselben Semesters bestanden werden.
Sachverhalte für die Hausarbeiten werden von den Lehrstühlen ausgegeben.
Auch die abschließendeScheinausgabe erfolgt am Lehrstuhl. Die Scheine sind von allen Studierenden am Lehrstuhl abzuholen und für die (vorbehaltlose) Zulassung zum Schwerpunktbereich (ggf. zusammen mit dem Schein über das Proseminar) gesammelt in beglaubigter Kopie beim Prüfungsamt einzureichen. Auf Antrag wird der Schein mit Bewertung verbucht (Neuerung zum WS 2019/2020); regulär erfolgt eine elektronische Verbuchung unter basis.uni-bonn.de ohne Note. Eine elektronische Übermittlung der bestandenen Leistungen vom Lehrstuhl an das Prüfungsamt erfolgt insofern nicht.
d) Remonstration
Nach Ende der Bearbeitungszeit findet eine Besprechung der Hausarbeit im Rahmen der Veranstaltung der Fortgeschrittenen Übung statt, die durch den Lehrstuhl (üblicherweise durch eine Zeitplan der Übung) angekündigt wird. Remonstrationen gegen die Klausuren und Hausarbeiten sind innerhalb von 2 Wochen in der Regel nur für diejenigen Studierenden möglich und zugelassen, die an dieser Besprechung teilgenommen haben.
e) Anerkennung
Scheine aus Fortgeschrittenen-Übungen, die das Bestehen einer Hausarbeit und/oder mindestens einer Klausur nachweisen, bedürfen keiner gesonderten Anerkennung, wenn:
- auf ihnen vermerkt ist, dass es sich um einen Schein aus der Fortgeschrittenen- oder Großen Übung handelt und
- die Veranstaltung deutsches Recht zum Gegenstand hatte und von einem deutschen Dozenten betreut wurde.
Hinweis zur Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen:
Der hiesige Fachbereich ist an die Anerkennungsentscheidung anderer Hochschulen nicht gebunden. Hier wird es für unerlässlich gehalten, dass durch die Absolvierung der Fortsgeschrittenen-Übungen der Stoff der Staatlichen Pflichtfachprüfung behandelt wird. Eine Anrechnung von Prüfungsleistungen, die obige Voraussetzungen nicht erfüllt, ist daher nicht möglich.
3. Schwerpunkbereichsstudium
Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium finden Sie hier.
4. Fremdsprachliche rechtswissenschaftliche Veranstaltung
Weiterhin setzt das neue JAG 2003 die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung voraus. Dies kann auch bereits während des Grundstudiums geschehen. Die in Frage kommenden Vorlesungen finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis unter Rechtswissenschaft/Hauptfachstudiengang/Hauptstudium/Ausländische Rechtsterminologien_Fremdsprachliche rechtswissenschaftliche Veranstaltungen
Nach § 7 Abs. 3 JAG NRW (2003) kann die erforderliche Fremdsprachenkompetenz auch durch ein juristisches Praktikum im Ausland nachgewiesen werden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Justizprüfungsämter.
5. Zwischenprüfungszeugnisse/Schwerpunktbereichszeugnisse und Bescheinigungen
über erbrachte Teilleistungen erteilt die Geschäftsstelle des Rechtswissenschaftlichen Prüfungsausschusses, Lennéstraße 33 a. Zeugnisse werden aus technischen Gründen noch nicht automatisch erstellt. Bitte wenden Sie sich per E-Mail (pruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de) an die Geschäftsstelle, wenn Sie ein Zeugnis benötigen. Zum Erhalt einer Bescheinigung über erbrachte Teilleistungen stellen Sie bitte einen formlosen Antrag unter Angabe des Verwendungszwecks.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik FAQ.