Das Hauptstudium im Studiengang Rechtswissenschaft
Hinweise zum Studienaufbau:
Um den Studierenden bei einem sachgerechten und folgerichtigen Aufbau ihres Studiums eine Hilfestellung zu geben, hat der rechtwissenschaftliche Fachbereich im Rahmen der Studienordnung eine Studienplanempfehlung (Anhang I zur Studienordnung) erarbeitet, der eine fachwissenschaftlich und didaktisch sinnvolle Empfehlung darstellt. Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag, der den Anforderungen des Juristenausbildungsgesetzes NRW Rechnung trägt und aus dem hervorgeht, welche Lehrveranstaltungen den Studierenden für das jeweilige Semester empfohlen werden. Die Studienplanempfehlung ist an einem Studienbeginn im Wintersemester orientiert. Bitte beachten Sie insofern, dass einzelne Veranstaltungen des Hauptstudiums (z.B. Grundzüge des Handelsrechts und Grundzüge des Gesellschaftsrechts) nur turnusmäßig angeboten werden.
Das Hauptstudium dient der Ergänzung und Vertiefung der im Grundstudium (im Rahmen der Zwischenprüfung) erworbenen Kenntnisse. Es umfasst die im Anhang I zur Studienordnung vorgesehenen Pflichtfächer wie Handelsrecht, Familienrecht etc. (zu denen Sie verschiedene Vorlesungen besuchen und ggf. Probeklausuren schreiben, die jedoch nicht offiziell in das universitäre Prüfungsverfahren eingebunden sind), das Proseminar, die Fortgeschrittenen Übungen, das Schwerpunktbereichsstudium, die fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung sowie die beiden Pflichtpraktika.
1. Das Proseminar
Mit dem Proseminar werden die zur Anfertigung einer Seminararbeit und deren Präsentation in einem Vortrag erforderlichen Fertigkeiten vermittelt. Die Teilnahme am Proseminar setzt ein erfolgreiches Grundstudium mit vollständig bestandener Zwischenprüfung voraus.
Das Thema der Proseminararbeit kann einem dogmatischen Fach oder einem Grundlagenfach entstammen. Laut Studienplanempfehlung (Anhang I der Studienordnung) ist die Absolvierung des Proseminars für das 5. Fachsemester empfohlen. Die Anfertigung der Proseminararbeit kann - je nach Organisation des Lehrstuhls - als Vorhausarbeit für die Proseminarveranstaltung des Folgesemesters oder auch während der Vorlesungszeit erfolgen.
Im Rahmen eines Proseminars müssen eine für eine Bearbeitung von drei Wochen konzipierte Themenhausarbeit und ein Vortrag mit Diskussion erfolgreich erbracht werden. Die Teilnahme ist erfolgreich, wenn sowohl die Themenhausarbeit als auch die gesamte Proseminarleistung mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bewertet wurde; bei der Gesamtbewertung werden mündliche und schriftliche Leistung jeweils mit 50 % gewichtet. Wird der Vortrag im Rahmen des Proseminars nicht gehalten, so gilt die gesamte Prüfung als nicht erbracht. Über eine bestandene Proseminarleistung wird vom der/dem Dozent:in eine Bescheinigung ausgestellt, die auch die Bewertung enthält.
Nach der Studien- und Prüfungsordnung 2023 ist das Proseminar bzw. die in der entsprechenden Veranstaltung zu erbringende Hausarbeit eine der vier Hausarbeiten, die zukünftig (bei einer Anmeldung nach dem 16.02.2025) gemäß § 7 I Nr. 5 JAG NRW als Zulassungsvoraussetzung der staatlichen Pflichtfachprüfung benötigt werden. Auch für diejenigen, die sich noch vor dem 16.02.2025 zur staatlichen Pflichtfachprüfung melden, könnte es sein, dass das Proseminar als Voraussetzung für die spätere Verleihung eines integrierten Bachelorabschlusses Relevanz hat (Details sind allerdings noch in Planung). Das Proseminar stellt jedoch vor allem eine sinnvolle und wichtige Vorbereitung der späteren Seminarleistung im Schwerpunktbereichsstudium dar, deren Bewertung vierfach zählt. Alle Studierenden sollten das Proseminar daher zur Einübung der Anfertigung einer Themenhausarbeit unbedingt nutzen.
Bewerben sich für ein Proseminar mehr Studierende, als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze anhand einer Rangliste vorrangig an diejenigen vergeben, die in der Zwischenprüfung die bessere Durchschnittsnote erzielt haben. Hinweise zur Bewerbungsverfahren für einen Proseminarplatz finden Sie hier
2. Fortgeschrittenen Übungen
Im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene sind insgesamt 3 Klausuren (in jedem dogmatischen Fach eine) und 1 Hausarbeit in der Übung im Öffentlichen Recht zu bestehen.
Die SPB-Seminarleistung kann nur abgelegt werden, wenn zuvor je eine Klausur aus dem Stoff der drei Hauptfächer (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) und zwei Grundlagenklausuren (eines aus einer Grund- und eines aus einer Hauptstudiumsveranstaltung) als Zulassungsvoraussetzungen bestanden wurden.
Spätestens zum Erhalt des Seminarthemas wird der Seminarzulassungsbescheid benötigt, den Sie auf Antrag (per Mail) vom Prüfungsamt Jura erhalten können, wenn bei BASIS alle erforderlichen Hauptstudiumsscheine elektronisch als bestanden verbucht sind.
Studierende des Bonner Studiengangs Law and Economics, die mit ihrer Bachelorarbeit das SPB-Seminar ersetzen, reichen die Scheine aus den Fortgeschrittenen Übungen plus die beiden Grundlagenklausuren bis zur Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses nach.
a) Klausuren
In den drei Fortgeschrittenen-Übungen muss jeweils eine Klausur bestanden werden.
Teilnahmeberechtigt für die Klausuren sind die Studenten, die die gesamte Zwischenprüfung oder jedenfalls die Zwischenprüfungsklausur(en) des jeweiligen dogmatischen Teilgebiets bestanden haben.
b) Hausarbeit
Teilnahmevoraussetzung der Hausarbeit der Fortgeschrittenen-Übung im Öffentlichen Recht ist das Bestehen der Zwischenprüfung oder der dreistündigen ZP-Klausur im Öffentlichen Recht.
Für die Hausarbeit der Fortgeschrittenen Übung gilt: Da es sich um eine Vorhausarbeit für das Folgesemester handelt, in dem die Übung abgehalten wird, ist die Anmeldung für die Hausarbeit in der vom Prüfungsamt bekannt gegebenen Anmeldefrist vor der vorlesungsfreien Zeit (im Januar für die Vorhausarbeiten eines Sommersemesters und im Juni/Juli für die Vorhausarbeiten eines Wintersemesters) zu tätigen. Für den Fall technischer Probleme bei der elektronischen Anmeldung über BASIS (z.B. Hinweis "Voraussetzungsfehler"), fehlt in der Regel noch die Umbuchung der Studiengangsdaten in den Studien- und Prüfungsordnung 2023; bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Prüfungsamt pruefungsamt@jura.uni-bonn.de. Die Bewertung ist später auch in BASIS sichtbar, sodass kein weiterer Nachweis für die Seminarzulassung beim Prüfungsamt Jura notwendig ist.
Gemäß § 7 I Nr. 5 JAG NRW müssen dem JPA bei der Examensanmeldung nach dem 16.02.2025 unter anderem vier bestandene Hausarbeiten nachgewiesen werden. Die nach der Zw-PO 2015 im Rahmen der Zwischenprüfung bestandenen Hausarbeiten werden anerkannt. Die dritte Hausarbeit ist die in der Fortgeschrittenenübung (nach der Zw-PO 2015 entweder Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht, nach der Zw-PO 2023 nur noch Öffentliches Recht) und die vierte Hausarbeit ist die Proseminararbeit. Auch Studienortwechsler müssen insgesamt vier Hausarbeiten (in jedem Rechtsgebiet eine, plus Proseminararbeit) erbringen; sollten an der vorherigen Universität bereits Hausarbeiten erbracht worden sein, so werden diese unabhängig davon, in welchem Stadium des Studiums sie bestanden wurden, in Bonn als Hausarsbeit in dem entsprechenden dogmatischen Fach angerechnet.
c) Durchführung der Übungen
Nach Studien- und Prüfungsordnung 2023 ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Übungen eine bestandene Zwischenprüfung oder eine bereits bestandene dreistündige Zwischenprüfungsklausur in dem dogmatischen Fach nach Zw-PO 2023 sowie eine vorherige elektronische Anmeldung der Klausur (Pr.-Nr. 1500, 1600, 1700) und der Hausarbeit im Öffentlichen Recht (Vorhausarbeit zum Folgesemester, Pr.-Nr. 551) über das elektronische Prüfungskonto unter https://basis.uni-bonn.de
Für die Klausuren der Fortgeschrittenen Übungen gilt: Die An- und Abmeldemöglichkeit erfolgt über BASIS. Zu den An- und Abmeldefristen beachten Sie bitte die Hinweise der Lehrstühle und auf der Seite des Prüfungsamtes unter "Aktuelles".
Innerhalb eines Semesters ist die Anmeldung für alle drei Übungsklausuren zulässig. Wenn allerdings die Übungsklausur in dem dogmatischen Fach bereits bestanden ist, ist eine Teilnahme bzw. An- und Abmeldung in Folgesemestern nicht mehr möglich!
Für den Fall technischer Probleme bei der elektronischen Anmeldung über BASIS (z.B. Hinweis "Voraussetzungsfehler"), fehlt in der Regel noch die Umbuchung der Studiengangsdaten in den Studien- und Prüfungsordnung 2023; bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Prüfungsamt pruefungsamt@jura.uni-bonn.de. Die Bewertung ist später auch in BASIS sichtbar, sodass kein weiterer Nachweis für die Seminarzulassung beim Prüfungsamt Jura notwendig ist.
Hinweis für Studienortwechsler:innen, die die Zwischenprüfung nicht in Bonn bestanden haben, müssen zu Beginn des Semesters, in sie die erste Bonner Fortgeschrittenen Übung absolvieren möchten, eine beglaubigte Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Universität beim universitären Prüfungsamt einreichen (falls nicht bereits die Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium beantragt wird bzw. worden ist, bei der diese Unterlagen ohnehin einzureichen sind). Beglaubigten Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses und Unbedenklichkeitsbescheinigung werden in diesem Fall zur Prüfungsakte genommen und müssen bei einer späteren SPB-Zulassung nicht erneut eingereicht werden.
d) Remonstration
Nach Ende der Bearbeitungszeit findet eine Besprechung der Hausarbeit im Rahmen der Veranstaltung der Fortgeschrittenen Übung statt, die durch den Lehrstuhl (üblicherweise durch eine Zeitplan der Übung) angekündigt wird. Remonstrationen gegen die Klausuren und Hausarbeiten sind innerhalb von 2 Wochen in der Regel nur für diejenigen Studierenden möglich und zugelassen, die an dieser Besprechung teilgenommen haben.
e) Hinweis für Studienortwechsler:innen
Studienortwechsler:innen, die die Zwischenprüfung nicht in Bonn bestanden haben, müssen zu Beginn des Semesters, in sie die erste Bonner Fortgeschrittenen Übung absolvieren möchten, eine beglaubigte Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Universität beim universitären Prüfungsamt einreichen (falls nicht bereits die Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium beantragt wird bzw. worden ist, bei der diese Unterlagen ohnehin einzureichen sind). Beglaubigten Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses und Unbedenklichkeitsbescheinigung werden in diesem Fall zur Prüfungsakte genommen und müssen bei einer späteren SPB-Zulassung nicht erneut eingereicht werden.
Scheine aus Fortgeschrittenen-Übungen anderer Universitäten, die das Bestehen einer Hausarbeit und/oder mindestens einer Klausur nachweisen, können dem Prüfungsamt ebenfalls zur Verbuchung übermittelt werden (bitte eingescannt per Mail an: pruefungsamt@jura.uni-bonn.de. Diese können als Zulassungsvoraussetzungen akzeptiert werden, wenn:
- auf ihnen vermerkt ist, dass es sich um einen Schein aus der Fortgeschrittenen- oder Großen Übung handelt und
- die Veranstaltung deutsches Recht zum Gegenstand hatte und von einem deutschen Dozenten betreut wurde.
Hinweis zur Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen:
Der hiesige Fachbereich ist an die Anerkennungsentscheidung anderer Hochschulen nicht gebunden. Hier wird es für unerlässlich gehalten, dass durch die Absolvierung der Fortsgeschrittenen-Übungen der Stoff der deutschen Staatlichen Pflichtfachprüfung behandelt wird. Eine Anrechnung von Prüfungsleistungen zur Ersetzung der Bonner Übungen, die obige Voraussetzungen nicht erfüllt und damit andere Kompetenzen vermittelt, ist daher nicht möglich.
3. Schwerpunkbereichsstudium
Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium finden Sie hier.
4. Fremdsprachliche rechtswissenschaftliche Veranstaltung
Die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung ist Zulasungsvoraussetzung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung. Die für den Scheinerhalt in Frage kommenden Vorlesungen finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis unter Rechtswissenschaft/Hauptfachstudiengang/Zusatzangebote/Fremdsprachenausbildung/Ausländische Rechtsterminologien_Fremdsprachliche rechtswissenschaftliche Veranstaltungen
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Hinweise und Kontaktdaten zum Erwerb des Fremdsprachenscheins finden Sie hier: www.jura.uni-bonn.de/studium/lehrangebote/fremdsprachen/internationale-rechtsterminologien
Nach § 7 Abs. 3 JAG NRW kann die erforderliche Fremdsprachenkompetenz auch durch ein juristisches Praktikum im Ausland nachgewiesen werden. Für Auskünfte zur Anrechnung wenden Sie sich bitte an die dafür zuständigen Justizprüfungsämter beim Oberlandesgericht.
5. Zwischenprüfungszeugnisse/Schwerpunktbereichszeugnisse und Bescheinigungen
über erbrachte Teilleistungen erteilt das Prüfungsamt Jura auf Antrag. Bitte wenden Sie sich dafür unter Angabe Ihrer Matr.-Nr. per E-Mail an das universitäre Prüfungsamt Jura (pruefungsamt@~@jura.uni-bonn.de) Zum Erhalt einer Bescheinigung über erbrachte Teilleistungen stellen Sie bitte ebenfalls einen formlosen Antrag per Mail unter Angabe des Verwendungszwecks und Ihrer Matr.-Nr.