Lehrveranstaltungen
Im Sommersemester werden die Kernbereichsfächer Kollektives Arbeitsrecht I, Individualarbeitsrecht (Vertiefung), sowie Sozialrecht (Grundlagen) angeboten. Für den Wahlbereich gibt es Höchstrichterliche Rechtsprechung im Arbeitsrecht sowie Arbeitsrecht in der anwaltlichen Praxis.
Im Wintersemester werden die Kernbereichsfächer Kollektives Arbeitsrecht II, sowie Europäisches Arbeitsrecht angeboten. Ferner gibt es im Wahlbereich die Fächer Sozialversicherungsrecht und Sozialgerichtsverfahren (Vertiefung), Arbeitsrecht im Unternehmen, Arbeitsgerichtsverfahren, sowie Rechtsgeschichte der Wirtschaft.
Kernbereich:
Kollektives Arbeitsrecht I (Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfrecht)
Individualarbeitsrecht (Vertiefung)
Sozialrecht (Grundlagen)
Wahlbereich:
Höchstrichterliche Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in der anwaltlichen Praxis
Wintersemester
In jedem Wintersemester werden im Kernbereich die Fächer Kollektives Arbeitsrecht II und Europäisches Arbeitsrecht sowie im Wahlbereich die Fächer Sozialversicherungsrecht und Sozialgerichtsverfahren, Arbeitsrecht im Unternehmen, Arbeitsgerichtsverfahren, sowie Rechtsgeschichte der Wirtschaft angeboten.
Kernbereich:
Kollektives Arbeitsrecht II (Mitbestimmung im Betrieb und Unternehmen)
Europäisches Arbeitsrecht
Wahlbereich:
Sozialversicherungsrecht und Sozialgerichtsverfahren (Vertiefung)
Arbeitsrecht im Unternehmen
Arbeitsgerichtsverfahren
Rechtsgeschichte der Wirtschaft
Arbeitsrechtliches Seminar
Nach § 6 Abs. 1 SPB-PO 2023 ist im Rahmen des Schwerpunktstudiums die Teilnahme an einem Seminar mit Anfertigung einer häuslichen Seminararbeit erforderlich.
Arbeitsrechtliches Proseminar
Zu Übungszwecken kann das arbeitsrechtliche Proseminar besucht werden.