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Studienaufbau

Der Schwerpunktbereich Arbeit und Soziale Sicherung schließt unmittelbar an die zum Hauptstudium gehörende Lehrveranstaltung "Recht des Arbeitsverhältnisses" (mit seinen wichtigsten Bezügen zum Kollektiven Arbeitsrecht) an. Neben der Beherrschung dieses Vorlesungsstoffs werden gründliche Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts, insbesondere des Allgemeinen Teils und des Allgemeinen Schuldrechts, vorausgesetzt.

Das Schwerpunktbereichsstudium ist auf zwei Semester angelegt. Alle Lehrveranstaltungen sind zweistündig konzipiert. Am Ende des Semesters ermöglicht die Bearbeitung einer Abschlussklausur, die der Studienordnung entsprechenden Teilleistungen zu erbringen.