Universität Bonn

Institut für Steuerrecht

Über 100 Jahre Steuerrecht an der Universität Bonn

Albert Hensel habilitiert sich für Steuerrecht in Bonn

Albert Hensel
Albert Hensel (1895 bis 1933) © Uni Bonn

Das Steuerrecht hat an der Universität Bonn eine lange Tradition. Bereits 1922 habilitierte sich Albert Hensel mit einer steuerrechtlichen Untersuchung an der hiesigen juristischen Fakultät und lehrte anschließend als außerordentlicher Professor in Bonn. 1924 legte er hier den ersten systematischen Grundriss zum deutschen Steuerrecht vor und wurde damit zu einem bedeutenden Wegbereiter der modernen Steuerrechtswissenschaft. Nach seinem Wechsel an die Universität Königsberg im Jahr 1929 boten der spätere Bundesverfassungsrichter Ernst Friesenhahn und der Bonner Notar Alexander Knur steuerrechtliche Lehrveranstaltungen in Bonn an.

Gründung des Instituts für Steuerrecht durch Werner Flume

Anfang der 50er Jahre wurde an der Universität Bonn der erste deutsche Lehrstuhl für Steuerrecht in Verbindung mit dem Zivilrecht eingerichtet, auf den 1954 Werner Flume berufen wurde. Er gründete 1954 zugleich das Institut für Steuerrecht der Universität Bonn und übernahm später – nach Ablehnung eines Heidelberger Rufs – bis zu seiner Emeritierung 1976 auch die Leitung des von ihm gegründeten Instituts für Römisches Recht.

Flume leistete in der Tradition der geschichtlichen Rechtswissenschaft wegweisende Beiträge zum Römischen Recht, Zivil- und Gesellschaftsrecht. Sein 1965 in erster Auflage erschienenes Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts (Das Rechtsgeschäft) zählt zu den Klassikern der juristischen Literatur des 20. Jahrhunderts. Im Steuerrecht widmete sich Flume vor allem den Bezügen des Steuerrechts zur allgemeinen Rechtsordnung sowie den Verbindungen zum Unternehmens- und Bilanzrecht.

Werner Flume
Werner Flume (1908 bis 2009) © Uni Bonn

Brigitte Knobbe-Keuk folgt Werner Flume nach

Brigitte Knobbe-Keuk
Brigitte Knobbe-Keuk (1940 bis 1995) © Uni Bonn

Diese Tradition setzte seine Schülerin und Nachfolgerin auf dem Lehrstuhl für Steuerrecht Brigitte Knobbe-Keuk fort. Sie wurde damit zu einer der herausragenden und prägenden Persönlichkeiten des deutschen Steuerrechts. Ihr seit 1977 in neun Auflagen erschienenes Lehrbuch zum Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht gilt bis heute als Standardwerk. 1986 gründete sie die Schriftenreihe Rechtsordnung und Steuerwesen, in der seitdem über 50 steuerrechtliche Abhandlungen erschienen sind. Zuletzt widmete sich Knobbe-Keuk vor allem den zunehmenden Einflüssen des europäischen Gemeinschaftsrechts auf das nationale Steuer- und Gesellschaftsrecht. Überdies war sie Mitbegründerin des Bonner Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht.

Nach seiner Berufung nach Bonn 1975 hat auch der Staatsrechtler Josef Isensee steuerrechtliche Lehrveranstaltungen und Seminare zum allgemeinen Steuerrecht und Einkommensteuerrecht abgehalten und grundlegende Beiträge insbesondere zum Steuerverfahrensrecht geleistet. 1984 wurde der spätere Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof Franz Wassermeyer zum Honorarprofessor für Steuerrecht ernannt, der vor allem durch seine grundlegenden Beiträge zum Körperschaftsteuerrecht und seine Kommentierungen zum Außensteuerrecht und dem DBA-Recht hervorgetreten ist und viele Jahre in der steuerrechtlichen Lehre mitgewirkt hat.

Wolfgang Schön übernimmt die Institutsleitung

Nach ihrem frühen Tod wurde 1996 Wolfgang Schön auf den Bonner Steuerrechtslehrstuhl berufen. Er hatte sich 1992 bei Knobbe-Keuk an der Bonner Fakultät habilitiert und führte die zivil- und gesellschaftsrechtliche Ausrichtung des Lehrstuhls fort. Zugleich legte er jedoch einen deutlichen Schwerpunkt auf das Europäische Steuer-, Bilanz- und Gesellschaftsrecht. Schön nahm 2002 einen Ruf an das Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München an.

Rainer Hüttemann wird Direktor des Instituts für Steuerrecht

Seit Anfang 2005 wird das Institut von Rainer Hüttemann geleitet, der sich 1998 in Bonn habilitiert hatte. Er erweiterte das bilanz- und unternehmenssteuerrechtliche Forschungsspektrum um das Zivil- und Steuerrecht des gemeinnützigen Sektors sowie Rechtsfragen der Unternehmensbewertung. In der Lehre wirken ferner seit vielen Jahren der Richter am Bundesfinanzhof Andreas Herlinghaus sowie der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Stephan Schauhoff als Honorarprofessoren an der steuerrechtlichen Lehre im Schwerpunktbereich mit.

Albert Hensel:

  • E. Reimer / C. Waldhoff, Albert Hensel – System des Familiensteuerrechts und andere Schriften, Köln 2000, S. 1 ff.

Werner Flume und Brigitte Knobbe-Keuk:

  • H.H. Jakobs, Gedenkreden auf F. A. Mann, B. Knobbe-Keuk und W. Flume, Göttingen 2011, S. 33 ff., 75 ff.

Geschichte des Bonner Steuerrechts:

  • C. Waldhoff / R. Hüttemann (Hrsg.), Steuerrecht an der Universität Bonn, Berlin 2008, S. 1 ff.
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