Steuerrechtliches Schwerpunktstudium
Der Schwerpunktbereich V „Unternehmen, Steuern und Bilanzen“ bietet Ihnen alle Chancen für einen erfolgreichen Einstieg in die "Steuerrechtswelt" oder für eine Vertiefung vorhandender Steuerrechtskenntnisse aus einer vorherigen Berufsausbildung. Wir freuen uns über interessierte Studierende und gewährleisten ein zügiges Schwerpunktstudium. Jedes Semester werden (mindestens) zwei Kernbereichs- und eine Wahlbereichsvorlesung angeboten. Zudem findet in jedem Semester ein steuerrechtliches Seminar statt, an dem man aus Übungszwecken auch im Rahmen eines Proseminars teilnehmen kann. Überdurchschnittlichen Absolventinnen und Absolventen des Schwerpunktbereichs steht eine interne oder externe Promotionsmöglichkeit am Institut offen.
Ihr Profil
Die Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs V setzen gute Kenntnisse des allgemeinen Zivilrechts und des Öffentlichen Rechts (v.a. des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts) voraus. Die Vorlesungen zum Gesellschaftsrecht, Unternehmenssteuerrecht und Bilanzrecht bauen zudem auf den Pflichtveranstaltungen im Handels- und Gesellschaftsrecht auf. Ein Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen ist in jedem Fall hilfreich.
Thematische und systematische Ausrichtung
Im Zentrum des Schwerpunktes V „Unternehmen, Steuern und Bilanzen“ steht das Steuerrecht. In der Vorlesung Steuerrecht I werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Steuerrechts, das Steuerschuldrecht und das Steuerverfahrensrecht behandelt (AO, FGO). Gegenstand der Vorlesung Steuerrecht II ist das Besondere Steuerrecht (Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Umsatzsteuer).
In der Vorlesung Bilanzrecht werden die Studierenden mit den Grundlagen der Handels- und Steuerbilanz vertraut gemacht. Die Vorlesung Unternehmenssteuerrecht I behandelt die Besteuerung von Einzelunternehmen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer). Diese Grundlagen werden in der Veranstaltung Unternehmenssteuerrecht II vertieft (Umwandlungssteuer, Besteuerung von Konzernen).
Die Lehrveranstaltung zum Recht der Non-Profit-Organisationen behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der NPOs. Dazu gehören die verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen und insbesondere das Gemeinnützungkeitsrecht sowie Aspekte der steuerrechtlichen Behandlung der NPOs.
Gleichzeitig vermitteln die Vorlesungen Gesellschaftsrecht Vertiefung I (Aktienrecht) und Gesellschaftsrecht Vertiefung II (GmbH-Recht) notwendige Kenntnisse der rechtlichen Unternehmensorganisation, die in Fragen der Unternehmensbesteuerung vielfach angeknüpft wird („rechtsformabhängige Besteuerung“).
Besonderheiten im Aufbau
Den Kernbereich des Schwerpunktes bilden die Vorlesungen Steuerrecht I und Steuerrecht II, Unternehmenssteuerrecht I, Bilanzrecht und Gesellschaftsrecht Vertiefung I (Aktienrecht). Dem Wahlbereich werden die vertiefenden steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorlesungen zugeordnet (Gesellschaftsrecht Vertiefung II (GmbH-Recht), internationales und europäisches Finanz- und Steuerrecht, Unternehmenssteuerrecht II, Recht der Non-Profit-Organisationen).
Steuerrecht I und Steuerrecht II bilden die inhaltliche Grundlage für alle steuerrechtlichen Vorlesungen. Regelmäßig finden diese Veranstaltungen im Wintersemester statt. Allerdings ist kein modularer Aufbau der Veranstaltungen vorgesehen, sodass eine Aufnahme des Schwerpunktstudiums auch im Sommersemester möglich ist.
Thematische Überschneidungen im Vorlesungsprogramm bestehen zum Schwerpunktbereich IV „Unternehmens- und Kapitalmarktrecht“ sowie zum Schwerpunktbereich VI „Wirtschaftsrecht, Wettbewerbs- und Datenrecht“.
Das steuerrechtliche Seminar befasst sich mit aktuellen Fragen des Steuerrechts, insbesondere mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Auch Finanzverfassungs- und finanzverwaltungsrechtliche Fragen können Gegenstand des Seminars sein.
Berufsmöglichkeiten
Eine gezielte Spezialisierung in diesen Bereichen eröffnet den Absolventen interessante Berufschancen in den Bereichen der wirtschafts- und steuerrechtlich orientierten Anwaltschaft, der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, der Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit sowie in den Rechts- und Steuerabteilungen von Unternehmen.
Dozenten im Schwerpunktbereich V
Neben den Bonner Professorinnen und Professoren sind auch Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte aus der Praxis im Schwerpunktbereich V tätig.
Die steuerrechtlichen Vorlesungen und Seminare werden von Herrn Prof. Dr. Hüttemann, geschäftsführender Direktor des Instituts für Steuerrecht, sowie Herrn Prof. Dr. Herlinghaus (Richter am Bundesfinanzhof) und Herrn Prof. Dr. Schauhoff (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht) veranstaltet.