Lehrveranstaltungen
Die Grundlagenveranstaltungen zum Steuerrecht werden mit Steuerrecht I und Steuerrecht II in jedem Wintersemester angeboten. Darauf aufbauend finden im Sommersemester die Vorlesungen zum Bilanzrecht und Unternehmenssteuerrecht I statt. Ergänzend werden die Vertiefungsvorlesungen im Unternehmenssteuerrecht II (Wintersemester) und zum Recht der Non-Profit-Organisationen (Sommersemester) angeboten.
In jedem Sommersemester werden von Prof. Dr. Hüttemann die Vorlesungen Unternehmenssteuerrecht I und Bilanzrecht angeboten. Begleitend kann die Vorlesung zum Recht der Non-Profit-Organisationen bei RA/FAStR Prof. Dr. Schauhoff besucht werden. Im Sommersemester findet ein steuerrechtliches (Pro-)Seminar statt.
Vorlesung Unternehmenssteuerrecht I
Kernfach
Prof. Dr. Rainer Hüttemann
Die Vorlesung im Unternehmenssteuerrecht I ist Kernfach des Schwerpunktbereichs V. Hier werden die Grundlagen der Besteuerung von Einzelunternehmen, der Gesellschafter von Personengesellschaften und von Kapitalgesellschaften vermittelt.
Vorlesung
Bilanzrecht
Kernfach
Prof. Dr. Rainer Hüttemann
Die Vorlesung im Bilanzrecht ist Kernfach der Schwerpunktbereiche IV und V. Zentral werden das dritte Buch des HGB ("Handelsbücher") und die Bedeutung des Handelsbilanzrechts für die steuerliche Gewinnermittlung (§§ 5 ff. EStG) thematisiert.
Vorlesung
Recht der Non-Profit-Organisationen
Wahlfach
Prof. Dr. Stephan Schauhoff
Die Vorlesung befasst sich mit dem rechtlichen Rahmenbedingungen für NPO's, wie den verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen und insbesondere dem Gemeinnützigkeitsrecht sowie Anknüpfungen an andere Rechtsgebiete (Steuerrecht, Vereins- und Stiftungsrecht).
Wintersemester
In jedem Wintersemester werden von Prof. Dr. Hüttemann die Vorlesungen Steuerrecht I und Steuerrecht II angeboten. Begleitend kann die Vertiefungsvorlesung Unternehmenssteuerrecht II bei RiBFH Prof. Dr. Herlinghaus besucht werden. Im Wintersemester findet ein steuerrechtliches (Pro-)Seminar statt.
Vorlesung
Steuerrecht I
Kernfach
Prof. Dr. Rainer Hüttemann
Die Vorlesung im Steuerrecht I ist Kernfach des Schwerpunktbereichs V. Die Vorlesung behandelt die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Steuerrechts sowie das Steuerschuld- und Steuerverfahrensrecht.
Vorlesung
Steuerrecht II
Kernfach
Prof. Dr. Rainer Hüttemann
Die Vorlesung im Steuerrecht II ist Kernfach des Schwerpunktbereichs V. Die Vorlesung vermittelt die Grundzüge des Einkommensteuerrechts, des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts und des Umsatzsteuerrechts.
Vorlesung
Unternehmenssteuerrecht II
Wahlfach
RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus
Die Vorlesung im Unternehmenssteuerrecht II ist Wahlfach. Aufbauend auf der Veranstaltung des Sommersemesters werden vertiefte Kenntnisse im Unternehmenssteuerrecht vermittelt.
Ein steuerrechtliches Seminar und - zu Übungszwecken – ein steuerrechtliches Proseminar werden in jedem Semester angeboten.
Gegenstand der (Pro-)Seminare ist die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung, vor allem neue Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Die Veranstaltungen sind thematisch an den Vorlesungen des jeweils vorangegangenen Semesters ausgerichtet.
Steuerrechtliches Seminar
Nach § 6 Abs. 1 SPB-PO 2023 ist im Rahmen des Schwerpunktstudiums die Teilnahme an einem Seminar mit Anfertigung einer häuslichen Seminararbeit erforderlich.
Steuerechtliches Proseminar
Zu Übungszwecken kann das steuerrechtliche Proseminar besucht werden.