FAQ/Informationen
Im Folgenden haben wir für Sie Informationen zu einigen häufig gestellten Fragen und häufig interessierenden Themen rund um die Seminarbibliothek zusammengestellt.
Sie finden die Informationen in drei Rubriken unterteilt. Am Anfang stehen allgemeine FAQs, die für Erstnutzer*innen, insbes. Erstsemester und Studienortwechsler*innen von Interesse sind. Weiter geht es mit thematisch geordneten Informationen speziell für Gäste/Externe und für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeitenden im Eingangsbereich, an die verschiedenen Ansprechpartner*innen oder unsere allgemeine E-Mail-Adresse seminar@jura.uni-bonn.de.
Informationen für Erstsemester
Mäntel, Anoraks, Taschen, Laptoptaschen usw. dürfen nicht mit in das Juristische Seminar genommen werden. Ihre Sachen können Sie in Schließfächern unterbringen.
Um ihre Utensilien zu transportieren, dürfen Sie ausschließlich eine transparente Tasche mit in die Bibliothek nehmen.
Die Bibliothek ist ein Ort des Lernens. Um allen ein konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen, bitten wir Sie um folgendes:
- Ihr Handy oder Smartphone auf lautlos zu stellen
- in der gesamten Bibliothek nicht zu telefonieren
- in der Bibliothek keine Gespräche zu führen, außer im Dissertationenraum oder im Gruppenarbeitsraum
- kein Essen und keine Getränke mit in die Bibliothek zu bringen, außer Wasserflaschen
- Ihren Arbeitsplatz vollständig zu räumen, wenn Sie ihn länger als 1 Stunde verlassen
Mit dem Seminarausweis können Sie die Literatur, die in der Buchausgabe aufgestellt ist, benutzen. Die Buchausgabe ist einer von 5 Sonderstandorten. Dort stehen die aktuellen Zeitschriftenhefte, Loseblattwerke, Gesetzestexte und Skripte.
Den Seminarausweis erhalten Sie an der Pforte des Seminars. Bringen Sie bitte ein aktuelles Lichtbild und Ihren Studierendenausweis (Uni Bonn App) mit.
In der Kopierzentrale im 1. Untergeschoß des Juristischen Seminars stehen drei Multifunktionsgeräte zum Drucken und Kopieren. Bezahlt wird mit der Mensa-Card.
Die Mensa-Card bekommen Sie gegen ein Pfand von 5,00 Euro in allen Mensen des Studierendenwerks und am info.point in der Lennéstraße 3. Lesen Sie mehr zum Kopieren mit der Mensa-Card.
Über den Bonner Jura-Katalog (bonnjur) und das Suchportal bonnus finden Sie heraus, ob und in welcher Bibliothek das gewünschte Buch vorhanden ist. Sie erkennen seinen Standort und ermitteln die Signatur, die Sie brauchen, um das Buch im Regal aufzufinden.
Geben Sie Signaturen bzw. Sonderstandorte des Juristischen Seminars in unseren elektronischen Lageplan ein, er führt Sie zum Regalstandort.
Tipp: Suchen Sie mit bonnjur, dort ist der Lageplan für unsere Bestände integriert.
Im gesamten Juridicum ist der Zugang ins Internet über WLAN möglich, auch im Juristischen Seminar. Richten Sie sich dazu Eduroam auf Ihrem mobilen Endgerät ein und melden sich dann mit Ihrer Uni-ID am Uninetz an.
Über den WLAN-Zugang der Universität können Sie auch auf lizenzierte Datenbanken, E-Books und E-Journals zugreifen.
Studierende der Universität Bonn können auch von zu Hause auf das lizenzierte E-Medienangebot zugreifen: Dazu installieren Sie sich einen VPN-Client. Über diesen können Sie sich dann mit Ihrer Uni-ID und dem dazu persönlich vergebenen Passwort ins Uni-Netz einwählen.
Für Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaft bietet die EDV-Abteilung einen Notebook-Support. Dort erhalten Sie Hilfestellung bei der Einrichtung universitätsspezifischer Dienste auf privaten Geräten (Datenbanken, eduroam, VPN).
Den Notebook-Support gibt es immer montags von 14:00 bis 16:00 Uhr in den Räumen der EDV-Abteilung, Zimmer 0.056, 0.057 und 0.058 im Ostturm des Juridicums.
Informationen für Gäste/Externe
Das Juristische Seminar steht auch den Jurastudierenden anderer Hochschulen sowie der juristischen Fachöffentlichkeit offen.
Dies gilt einschließlich der Möglichkeit einer Lesesaal-Ausleihe von Medien an der Buchausgabe. Für diese wird ein Seminarausweis verwendet, zu dessen Ausstellung ein Passfoto sowie die Vorlage des Personalausweises erforderlich ist. Bei nur kurzfristiger Nutzung ist die Ausstellung eines Tagesausweises (ohne Passfoto) möglich.
Die Außer-Haus-Ausleihe ist am Juristischen Seminar, da es sich bei der Seminarbibliothek um eine Präsenzbibliothek handelt, grundsätzlich nicht möglich.
Der Zugang zum WLAN der Universität Bonn wird auch am Juristischen Seminar über die Uni-ID oder Eduroam hergestellt; ein freies WLAN steht nicht zur Verfügung.
Die Uni-ID wird vom Hochschulrechenzentrum (HRZ) vergeben. Dort finden Sie weitere Informationen zu Uni-ID und Identity Management.
Über Eduroam können Gäste der Universität das Bonner WLAN mit der Benutzerkennung und dem Passwort ihrer Heimateinrichtung benutzen.
Besucher haben ferner die Möglichkeit, die Recherche-PCs im Katalograum zu nutzen, welche für sämtliche der juristischen Recherche dienenden Seiten freigeschaltet sind.
Im 1. Untergeschoss der Seminarbibliothek, abgehend vom ersten Wendeltreppenhaus, befindet sich die Kopierzentrale. Dort stehen Ihnen zwei Multifunktionsgeräte zum Drucken und Kopieren zur Verfügung. An einem Gerät erfolgt die Bezahlung mit der Mensa-Card, das andere Gerät wird mit Münzgeld bedient.
Im Katalograum auf der Erdgeschoss-Ebene finden Sie außerdem einen Buchscanner, mit dem Sie kostenlos Scans in Schwarz/Weiß und Farbe anfertigen können. Sie können die Scans auf ihrem eigenen USB-Stick abspeichern. Mehr dazu auf der Seite Scannen/Kopieren.
Die Nutzung der Schließfächer im Juridicum ist mittels einer Schließfachkarte möglich, welche die Nummer des jeweils belegten Schließfaches speichert. Einzelheiten zur Funktionsweise und den Nutzungsmodalitäten finden Sie auf der Seite Schließfächer.
Sie erhalten die Schließfachkarte an der Pforte des Juristischen Seminars.
Alle Studierenden der Rechtswissenschaft sowie der Volkswirtschaftslehre an der Universität Bonn, einschließlich der Nebenfachstudierenden, die ein juristisches oder wirtschaftswissenschaftliches Modul belegt haben, außerdem Doktoranden dieser beiden Fachrichtungen erhalten kostenlos eine Schließfachkarte zum dauerhaften Gebrauch.
Studierende anderer Fakultäten sowie Nicht-Universitätsangehörige können sich nach Verfügbarkeit eine Schließfachkarte als Tageskarte ausleihen. Zu dieser Ausleihe berechtigt sind:
- Lehrbeauftragte und externe AG-Leiter,
- Korrekturassistent*innen
- und Gastwissenschaftler*innen der Universität Bonn,
- außerdem Rechtsreferendare,
- Justizbedienstete,
- Bedienstete von Behörden und öffentlichen oder gemeinnützigen Institutionen
- sowie Rechtsanwälte.
Die letztgenannten Nutzergruppen bitten wir um Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Informationen für Wissenschaftliche Mitarbeitende
Da es sich bei der Bibliothek des Juristischen Seminars um eine Präsenzbibliothek handelt, ist die Außer-Haus-Ausleihe die Ausnahme und im Fall der Wissenschaftlichen Mitarbeitende kontingentiert. Jede*r Professor*in kann zwei seiner/ihrer Wissenschaftlichen Mitarbeitenden bestimmen, die eine Ausleihberechtigung für Zwecke ihrer persönlichen Forschung, z.B. Dissertation oder Habilitation, erhalten sollen.
Wird dagegen ein Buch für Zwecke des Lehrstuhls, sei es Lehre oder Forschung, benötigt, so ist es mittels eines von dem Professor oder der Professorin gezeichneten Leihscheins zu entleihen.
Zur Festlegung der ausleihberechtigten Mitarbeitenden bitten wir um ein kurzes, formloses Schreiben des Professors/ der Professorin an an Frau Diersche im Juristischen Seminar. Die betreffenden Mitarbeitenden werden in die Ausleihberechtigten-Liste eingetragen und erhalten an der Seminar-Pforte die Ausleihscheine.
Wir bitten darum, die Ausleihscheine stets vollständig und gut leserlich auszufüllen. Die Ausleihe kann durch eine*n Vertreter*in erfolgen, jedoch ist auch in diesem Fall stets die Unterschrift des Ausleihberechtigten auf dem Ausleihschein erforderlich und es ist zusätzlich im Feld „Name des Ausleihberechtigten“ neben dessen Namen auch der Name des Vertreters/ der Vertreterin einzutragen.
Auch für die über eine Ausleihberechtigung Verfügenden gilt, dass die Ausleihe aus der Universitäts- und Landesbibliothek Vorrang vor der Ausleihe aus der Seminarbibliothek haben muss. Nur so ist die bestmögliche Versorgung der Bonner Juristen*innen mit Literatur gewährleistet.
Die Ausleihfrist für Wissenschaftliche Mitarbeitende beträgt im Regelfall 2 Wochen mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um weitere 2 Wochen.
Diese Frist gilt nicht für Loseblattwerke, Entscheidungssammlungen und Zeitschriften. Sie können nur während des laufenden Geschäftstages ausgeliehen werden und sind spätestens bis 19:30 Uhr (samstags: 17:30 Uhr) zurückzubringen.
Die Nutzung lizenzpflichtiger Datenbanken und E-Book-Pakete funktioniert für Wissenschaftliche Mitarbeitende in derselben Weise wie für Studierende. Wenn ein privates Endgerät genutzt wird, muss eine Verbindung zum Uni-Netz hergestellt werden. Hierfür kann auf dem Campus Eduroam verwendet werden.
Zu Hause oder unterwegs wird für die Verbindung zum Uni-Netz ein VPN-Client mit entsprechender Konfiguration für die Uni Bonn benötigt. Dieser kann auf den Webseiten des HRZ heruntergeladen werden. Nähere Informationen dazu auf der Seite Zugang zu lizenzierten E-Medien.
Im Fall der Datenbank Beck-Online ist zusätzlich zur direkten oder VPN-Verbindung zum Uni-Netz die Nutzung eines persönlichen Accounts erforderlich, der selbst eingerichtet werden kann. Mehr dazu auf unserer Seite über Beck-Online.
Wenn Dienstrechner in den Büros genutzt werden, sind diese im Regelfall an das Uni-Netz angeschlossen, sodass direkter Zugriff auf die lizenzpflichtigen E-Medien besteht. Auch bei dieser Art der Nutzung ist für den Zugriff auf die freigeschalteten Inhalte von Beck-Online das Einloggen in den persönlichen Account erforderlich.
Nutzungsordnung
Für die Bibliothek des Juristischen Seminars gilt die Rahmennutzungsordnung für die Instituts- und Fachbibliotheken der wissenschaftlichen Einrichtungen
der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 16. Dezember 2022. Veröffentlicht in: Amtliche Bekanntmachungen der Universität Bonn Nr. 66/2022
§ 18 Absatz 1 Satz 2 der Rahmennutzungsordnung ausfüllend wird festgelegt:
Die Nutzer*innen haben die Medien nach Gebrauch umgehend an den korrekten Standort im Regal zurückzustellen (Rückstellpflicht).
Die Rückstellpflicht ist mit Rücksicht auf die Zahl der Bibliotheksnutzer*innen, die typische meist punktuelle Nutzung juristischer Literatur und die baulichen Gegebenheiten in der Bibliothek notwendig für die Zugänglichkeit der Literatur und gleichmäßige Nutzungschancen für alle Interessent*innen.