Vor dem Studium
Egal ob Sie unentschlossen sind, sich schon für das Studium Law and Economics entschieden haben oder sich einfach nur informieren wollen, auf dieser Seite sind Sie richtig!
Hier finden Sie allgemeine Informationen über das Studium, den Studienort Bonn und das Verfahren zum Erhalt eines Studienplatzes.
Zögern Sie bei Fragen auch nicht, die Geschäftsstelle des Studiengangs oder auch die LawEcon-Mentor*innen zu kontaktieren!
Law and Economics im Allgemeinen
Das Studium Law and Economics setzt an der Schnittstelle von Recht und Ökonomie an. Die ökonomische Analyse des Rechts (englisch: Law and Economics) untersucht die Wirkung rechtlicher Regeln auf menschliches Verhalten. Ziel ist dabei ein Vergleich der tatsächlichen Wirkweise eines Gesetzes mit der vom Gesetzgeber beabsichtigten Wirkung. Mit dieser Methode soll beurteilt werden, ob eine Norm die von ihr verfolgten Ziele auch erreichen kann. Solch eine Beurteilung ist immer dann von Bedeutung, wenn durch die Schaffung neuer Normen oder durch die Interpretation bestehender Normen Einfluss auf das Verhalten von Menschen genommen werden kann bzw. soll.
Der Studiengang besteht insofern aus den Bereichen Rechts-, Wirtschaftswissenschaften und Rechtsökonomie. In rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen werden fundierte Kenntnisse der verschiedenen Kerngebiete des Rechts (Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht) vermittelt sowie die Anwendung von Rechtsnormen auf konkrete Sachverhalte erlernt. Dazu zählt beispielsweise die Fähigkeit, Falllösungen in Form von Gutachten zu erstellen. Hinzu kommen grundlegende wirtschaftswissenschaftliche Veranstaltungen in Mathematik, Statistik und Mikroökonomie. In den rechtsökonomischen Brückenveranstaltungen lernt man, wie die wirtschaftswissenschaftliche Methodik aufrechtliche Fragestellungen angewandt wird.
Wieso Law and Economics in Bonn?
An der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät hat eine Trennung von Rechts- und Wirtschaftswissenschaften nie stattgefunden, während andere Universitäten sich schon vor Jahrzehnten entschlossen, die Wirtschaftswissenschaften in eigene Fakultäten auszulagern.
Die neuere Entwicklung im Bereich der Rechtsökonomie, die beide Wissenschaften zusammenführt, gibt der Universität Bonn Recht, diese Verbindung aufrecht zu erhalten. Insofern profitieren die Studierenden und die Forschung von einer besonders engen Verzahnung beider Wissenschaften, die die heutigen Ansprüchen der Interdisziplinarität und Vernetztheit umfassend erfüllt.
Insbesondere die vielfältigen Angebote neben dem Studium machen Bonn zu einem besonderen Studienort.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsverfahren für Studieninteressierte
Die Bewerbung für den Bachelorstudiengang Law and Economics erfolgt über das Studierendensekretariat der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Das Studienfach ist örtlich zulassungsbeschränkt, es gilt der Orts-NC der Uni Bonn.
Die Bewerbung für das erste Fachsemester erfolgt grundsätzlich
bis zum 15. Juli eines Jahres, da der Studiengang nur zum Wintersemester Studienanfänger aufnimmt.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Bewerbungsverfahren für Quereinsteiger*innen
Wer bereits Studienleistungen im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft, in einem volkswirtschaftlichen Studiengang oder in einem anderen, vergleichbaren Studiengang erworben hat, kann sich eventuell auch für ein höheres Fachsemester bewerben.
Zum Sommersemester sind möglich Bewerbungen für das zweite und vierte Fachsemester, für das Wintersemester Bewerbungen für das erste und dritte Semester. Ab dem fünften Fachsemester ist der Studiengang nicht mehr zulassungsbeschränkt.
Wer sich für eine Bewerbung in ein höhere Fachsemester interessiert, wende sich bitte zuvor an die Geschäftsstelle für eine Einstufungsempfehlung.
Bewerbungsschluss für das höhere Fachsemester sind der
15. März für das Sommersemester und der
15. September für das Wintersemester. Mit der Einstufungsempfehlung bewerben Sie sich über das Studierendensekretariat.
Zulassungs- und Anrechnungsantrag zum Studienbeginn
Zulassungsantrag
Der Zulassungsantrag ist Voraussetzung dafür, dass Sie am Ende des Semesters an Abschlussprüfungen teilnehmen zu dürfen! Er wird in einer durch die Geschäftsstelle bekanntgemachten Frist zu Beginn des ersten Semesters eingereicht.
Den Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung Law and Economics finden Sie hier:
Anrechnungsantrag
Kontakt
Geschäftsstelle Law and Economics
1.005 und 1.006 (Juridicum, Westturm im 1.OG)
Adenauerallee 24–42
53113 Bonn
Öffnungszeiten
- Montag - Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr - freitags
geschlossen