Informationen für Quereinsteiger*innen

Grundsätzlich ist ein Quereinstieg in den Studiengang Law and Economics insbesondere für Studierende der Rechtswissenschaften und der Wirtschaftswissenschaften möglich. Hierbei können häufig Leistungen aus bereits vorher erbrachten Studiengängen angerechnet werden. 

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für den Bachelorstudiengang Law and Economics erfolgt über das Studierendensekretariat der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Das Studienfach ist örtlich zulassungsbeschränkt, es gilt der Orts-NC der Uni Bonn.

Wer bereits Studienleistungen im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft, in einem volkswirtschaftlichen Studiengang oder in einem anderen, vergleichbaren Studiengang erworben hat, kann sich eventuell auch für ein höheres Fachsemester bewerben.

Zum Sommersemester sind Bewerbungen für das zweite und vierte Fachsemester möglich, für das Wintersemester Bewerbungen für das erste und dritte Semester.

Ab dem fünften Fachsemester ist der Studiengang nicht mehr zulassungsbeschränkt.

Wer sich für eine Bewerbung ins höhere Semester interessiert, wendet sich bitte zuvor an die Geschäftsstelle für eine Einstufungsempfehlung (castle@uni-bonn.de). Bewerbungsschluss für das höhere Fachsemester sind der 15. März für das Sommersemester und der 15. September für das Wintersemester. Mit der Einstufungsempfehlung bewerben Sie sich über das Studierendensekretariat.

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Bernadett Yehdou/ Universität Bonn

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© CASTLE

Anrechnung und Einstufungsempfehlung

Für die Anrechnung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen ist das Prüfungsamt Law and Economics (Geschäftsstelle des Castle) zuständig. Diese können Sie jederzeit per E-Mail an pruefungsamt.lawecon@uni-bonn.de beantragen. 

Möchten Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben, bedarf es im Vorfeld einer Einstufungsempfehlung durch das Prüfungsamt Law and Economics. 

Hierfür müssten Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Ihre Leistungsübersicht
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • das Modulhandbuch Ihrer Fakultät
  • ggfs. eine Praktikumsbescheinigung

Sie erhalten anschließend von uns eine Einstufungsempfehlung. Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung in das zweite, vierte und sechste Fachsemester lediglich zum Sommersemester möglich ist. Eine Einschreibung in das erste, dritte und fünfte Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich.


Anrechnung bei Start im Ersten Fachsemester

Wenn Sie im ersten Fachsemester einsteigen und sich bereits zuvor erbrachte Prüfungsleistungen anrechnen lassen wollen, dann können Sie die Anrechnung im Rahmen des Antrags auf Zulassung zur Bachelorprüfung (den alle Studierenden in den ersten Wochen des Studiums stellen müssen), beantragen. 

Den Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung Law and Economics finden Sie im Formular-Center.

Für die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen, verwenden Sie bitte die Formulare für die Anrechnung. Sie finden Sie ebenfalls im Formular-Center.

Beachten Sie hierbei, dass sie Jura-Leistungen und VWL-Leistungen jeweils in den separaten Anmeldeformularen eintragen. 

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© Marc John/ Universität Bonn


Avatar Law and Economics

Geschäftsstelle Law and Economics

Studienbertatung

1.005 und 1.006 (Juridicum, Westturm im 1.OG)

Adenauerallee 24–42

53113 Bonn

Öffnungszeiten

  • Montag - Donnerstag
    09.30 - 12.00 Uhr

  • freitags 
    geschlossen
Wird geladen