Übergang ins Jurastudium (Staatsexamen)
Bei einem Wechsel in den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften können die bereits im Rahmen des LL.B. erbrachten juristischen Leistungen angerechnet werden, sodass bei erfolgreichem Verlauf ein Abschluss innerhalb von vier Semestern möglich ist.
Ausstehende Leistungen und Inhalte beim Übergang
Zur Erlangung des ersten juristischen Staatsexamens ist der Abschluss eines universitären Schwerpunktbereichsstudiums und das Ablegen der staatlichen Pflichtfachprüfung beim Justizprüfungsamt erforderlich.
Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bestehen nach § 8 JAG NRW bestimmte Voraussetzungen. Die meisten erforderlichen Leistungen sind bereits im Rahmen des LL.B. erbracht und können angerechnet werden.
Neben den zwingenden Voraussetzungen für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, ist es unerlässlich weitere ausstehende Vorlesungen aus dem Bereich des juristischen Hauptstudiums zu hören, um auch inhaltlich auf die staatliche Pflichtfachprüfung vorbereitet zu sein.
Für das Schwerpunktbereichsstudium können im Rahmen des LL.B. erbrachte rechtsökonomische und juristische Leistungen angerechnet werden (s.u.).
Für einen reibungslosen Übergang ins Jurastudium wird empfohlen, möglichst viele Leistungen aus Wahlpflichtbereich Rechtsökonomie zu erbringen, sodass das Schwerpunktbereichsstudium beim Übergang bereits abgeschlossen ist. Ebenso können Sie aber auch den Wahlpflichtbereich Jura wählen und somit bereits mehrere Inhalte des juristischen Hauptstudiums hören und später die ausstehenden Schwerpunktbereichsleistungen erbringen.
Wenn Sie nach dem rechtsstehenden Studienverlaufsplan studieren, fehlen Ihnen untenstehende Leistungen, um das Schwerpunktbereichsstudium zu vollenden bzw. um sich zur staatlichen Pflichtfachprüfung anzumelden.
Weitere Informationen zur Gestaltung des Studienverlaufs finden sie hier.
Ausstehende Zulassungsvoraussetzungen zum Staatsexamen
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(Große) Hausarbeit im Öffentlichen Recht
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Nachhausarbeit zur Vorlesung Strafrecht III
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Fünf Aufsichtsarbeiten (Klausuren der großen Übung oder Klausuren aus dem Wahlpflichtbereich Jura, die nicht zugleich für den Schwerpunkt angerechnet werden sollen)
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Fremdsprachenschein (z.B. Einführung in das
anglo-amerikanische Recht) -
8 Wochen praktische Studienzeit
(insgesamt drei Monate erforderlich)
Ausstehende Voraussetzung für die Vollendung des Schwerpunktbereichsstudiums
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Übungsklausuren im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht
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Grundlagenfach des Grundstudiums
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Grundlagenfach des Hauptstudiums
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Ggf. weitere Schwerpunktleistungen, abhängig vom gewählten Schwerpunkt (s.u.)
Ausstehende examensrelevante Lerninhalte:
aus dem Bürgerlichen Recht:
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Familienrecht
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Erbrecht
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Arbeitsrecht
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Internationales Privatrecht
aus dem Öffentlichen Recht:
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Staatsrecht III
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Polizei- und Ordnungsrecht
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Baurecht
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Kommunalrecht
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Staatshaftungsrecht
aus dem Strafrecht:
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Strafrecht III
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Strafrecht IV
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Strafprozessrecht
Weitere Informationen zur Anrechnung der Schwerpunktleistungen
Grundsätzlich sind Sie im Rahmen des Jurastudiums frei bei der Wahl Ihres Schwerpunktbereiches (Beschluss des Prüfungsausschusses Jura vom 28.10.2015). Insgesamt bietet der Fachbereich Rechtswissenschaft zehn verschiedene Schwerpunktbereiche an.
Um das juristische Schwerpunktbereichsstudium abzuschließen, müssen sie nach Schwerpunktbereichsprüfungsordnung 2023 mindestens ein Fach aus dem Kernbereich des Schwerpunkts, mindestens zwei Fächer aus dem Wahlbereich belegt haben. Insgesamt können bis zu sechs Klausuren geschrieben werden, von denen auch einige nicht bestanden sein können und nicht in die Bewertung einfließen. Abhängig davon, welche Leistungen sie bereits im LL.B. erbracht haben und welchen Schwerpunktbereich sie wählen, können Ihnen unterschiedlich viele bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden.
Wer für den Übergang zum Jurastudium eine Einstufungsempfehlung benötigt, muss dann dafür eine ergänzende verbindliche Erklärung darüber abgeben, welchen Schwerpunktbereich er wählt, damit für die Einstufung auch die richtigen Leistungen angerechnet werden können.
Wer sich zum ersten Fachsemester Jura bewirbt und schon auf diesem Weg einen Studienplatz erhält, benötigt für die Einschreibung zunächst keine Einstufungsempfehlung. Diese ist allerdings für die später zu erfolgende Höherstufung erforderlich und muss dann im Laufe des ersten Jurasemesters beim Prüfungsamt Jura (pruefungsamt@jura.uni-bonn.de).
Eine besonders weitreichende Anrechnung ist möglich, wenn sie in den Schwerpunktbereich III wechseln und vorher verstärkt Leistungen aus dem Wahlpflichtbereich Rechtsökonomie erbracht haben. Sämtliche im Wahlpflichtbereich Rechtsökonomie erbrachten Leistungen können für den SPB III angerechnet werden.
Das Schwerpunktbereichsstudium ist bereits vollständig abgeschlossen, wenn sie folgende Veranstaltungen aus dem Wahlpflichtbereich Rechtsökonomie belegt haben:
- Kartellrecht und Ökonomie – Kernbereich SPB VI
- Mindestens zwei andere Veranstaltungen aus dem Wahlpflichtbereich Rechtsökonomie – Wahlbereich SPB VI
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- Gesellschaftsrecht und Ökonomie
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- Gesellschaftsrecht und Ökonomie
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- Zivilrecht und Ökonomie
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- Verbraucherschutz und Ökonomie
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- Comparative Competition Law
Für den Kernbereich des SPB VI kann auch Kartellrecht II und Datenschutzrecht aus dem Wahlpflichtbereich Jura des LL.B. verwendet werden.