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Einsichtnahme- bzw. Ausgabetermine der Klausuren

Zwischenprüfungsklausur Öffentliches Recht (Prf.Nr. 460) - Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht (Prf.Nr. 460) - Allgemeines Verwaltungsrecht (Prf.Nr. 422) - Allgemeines Verwaltungsrecht (freiwillig) - Staatshaftungsrecht (freiwillig)

Die für die Remonstrationsfrist maßgeblichen Einsichtnahmetermine sind bereits verstrichen. Die Remonstrationsfrist läuft demzufolge schon. Trotz bereits laufender Remonstrationsfrist können Sie die Klausuren weiterhin einsehen:

 

Termine der Einsichtnahme:

dienstags zwischen 10:30 - 13:00 Uhr

 

Ort der Einsichtnahme:

Raum 2.030 (Sekretariat Prof. Koenig) - 2. OG

Zentrum für Europäische Integrationsforschung, Genscherallee 3, 53113 Bonn

Kann ein Kommilitone die Klausur für mich abholen?

Ja. Dafür müssen Sie Ihrem Kommilitonen eine Vollmacht ausstellen.

Sie möchten eine (Teilnahme-)Bescheinigung beantragen?

Bitte stellen Sie erst einen Antrag, wenn Sie die Klausur geschrieben und bestanden haben!