Einsichtnahme- bzw. Ausgabetermine der Klausuren
Zwischenprüfungsklausur Öffentliches Recht (Prf.Nr. 460) - Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht (Prf.Nr. 460) - Allgemeines Verwaltungsrecht (Prf.Nr. 422) - Allgemeines Verwaltungsrecht (freiwillig) - Staatshaftungsrecht (freiwillig)Die für die Remonstrationsfrist maßgeblichen Einsichtnahmetermine sind bereits verstrichen. Die Remonstrationsfrist läuft demzufolge schon. Trotz bereits laufender Remonstrationsfrist können Sie die Klausuren weiterhin einsehen:
Termine der Einsichtnahme:
dienstags zwischen 10:30 - 13:00 Uhr
Ort der Einsichtnahme:
Raum 2.030 (Sekretariat Prof. Koenig) - 2. OG
Zentrum für Europäische Integrationsforschung, Genscherallee 3, 53113 Bonn
Kann ein Kommilitone die Klausur für mich abholen?
Ja. Dafür müssen Sie Ihrem Kommilitonen eine Vollmacht ausstellen.
Sie möchten eine (Teilnahme-)Bescheinigung beantragen?
Bitte stellen Sie erst einen Antrag, wenn Sie die Klausur geschrieben und bestanden haben!