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Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung des Juristischen Seminars der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist am 14.12.2001 von der Fakultät beschlossen worden. Sie bildet die Grundlage für die Bibliotheksbenutzung.

§ 1. Zweckbestimmung

Das Juristische Seminar ist die zentrale Bibliothek des rechtswissenschaftlichen Fachbereichs der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. Es ist bestimmt, dem Studium, der Forschung und der Lehre der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn zu dienen.

§ 2. Präsenzbibliothek, Freihandaufstellung

(1) Die Bestände des Juristischen Seminars sind grundsätzlich in den Lesesälen des Seminars zu benutzen. Eine Ausleihe von Medien findet nur ausnahmsweise statt. Voraussetzungen und Bedingungen bestimmt die Seminarleitung.

(2) Die Bestände des Juristischen Seminars sind, von wenigen Ausnahmen (Sonderstandorte) abgesehen, in den Lesesälen frei zugänglich aufgestellt. Loseblattwerke und noch nicht gebundene Zeitschriftenjahrgänge haben ihren Standort in der Buchausgabe. Darüberhinaus kann stark nachgefragten Werken vorübergehend der Standort in der Buchausgabe zugewiesen werden.

§ 3. Zulassung zur Benutzung, Sondernutzung

(1) Zur Benutzung des Juristischen Seminars zugelassen sind alle Mitglieder und Angehörige der Universität Bonn. Bei Überlastung des Seminars kann die Benutzung auf die Mitglieder und Angehörigen der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät beschränkt werden.

(2) Anderen Personen kann die Benutzung des Juristischen Seminars gewährt werden. Voraussetzungen und Bedingungen bestimmt die Seminarleitung.

(3) Eine Sondernutzung von Beständen oder Einrichtungen des Juristischen Seminars bedarf der Zustimmung der Seminarleitung, die von einer Gegenleistung abhängig gemacht werden kann.

§ 4. Benutzungsausweis

(1) Ausleihe und Benutzung der in der Buchausgabe aufgestellten Medien erfordern einen Benutzungsausweis, der als Lichtbildausweis ausgestellt wird.

(2) Der Benutzungsausweis wird gegen Vorlage des Studierendenausweises oder des Personalausweises ausgestellt. Name, Anschrift und Telefonnummer sowie Matrikel- bzw. Personalausweisnummer der Inhaber/innen eines Benutzungsausweises werden erhoben und vom Juristischen Seminar gespeichert.

(3) Der Benutzungsausweis ist bis zum Jahresende gültig. Verlängerung (jeweils bis zum Jahresende) ist möglich.

(4) Bei einmaligem Bedarf wird ein Tagesausweis (ohne Foto) ausgestellt. Dasselbe gilt, wenn ein Benutzungsausweis mangels Vorliegens eines Passfotos noch nicht ausgestellt werden kann oder wenn der Benutzungsausweis vergessen wurde. Für eine Person werden in einem Kalenderjahr nicht mehr als drei Tagesausweise ausgestellt.

(5) Benutzungsausweis und Tagesausweis sind nicht übertragbar. Ein Verlust des Benutzungsausweises oder des Tagesausweises ist dem Juristischen Seminar unverzüglich anzuzeigen. Die/der Ausweisinhaber/in haftet für einen vor erfolgter Verlustanzeige begangenen Missbrauch des Ausweises.

§ 5. Allgemeine Verhaltenspflichten

(1) Jede/r Benutzer/in des Juristischen Seminars hat sich so zu verhalten, dass die berechtigten Benutzungsinteressen anderer nicht beeinträchtigt werden.

(2) Medien, Einrichtungsgegenstände und sonstiges Seminareigentum sind pfleglich zu behandeln. Schuldhafte Beschädigung macht schadensersatzpflichtig.

(3) Anweisungen der Mitarbeiter/innen des Seminars ist Folge zu leisten.

§ 6. Verbote, Beschränkungen

(1) Überkleidung und Taschen (einschließlich Laptoptaschen), ebenso Roller und sonstige Sportgeräte dürfen nicht in das Seminar mitgenommen werden. Ihre Ablage am Seminareingang ist ebenfalls untersagt.

(2) Speisen und Getränke dürfen nicht in das Seminar mitgenommen werden. Im Seminar herrscht strengstes Rauchverbot.

(3) Unterhaltungen im Seminar sind unzulässig. Dies gilt gleichermaßen für Lesesäle, Flure und Treppenhäuser und auch bereits im Durchgang zum Ostturm. Vom Verbot ausgenommen ist lediglich der Raum 3 im 2. Untergeschoss (Dissertationenraum).

(4) Mobiltelefone dürfen nur unter der Voraussetzung in das Seminar mitgenommen werden, dass sie deaktiviert sind.

(5) Die Benutzung von Laptops ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen des Seminars zulässig.

(6) Die EDV-Arbeitsplätze im Seminar dürfen nur für Katalog- und Datenbankrecherchen benutzt werden. Manipulationen an Hard- oder Software sind verboten.

§ 7. Benutzung der Medien und der Arbeitsplätze

(1) Zur Wahrung gleichmäßiger Benutzungschancen soll ein/e Benutzer/in nicht mehr als sechs Medieneinheiten gleichzeitig benutzen. Aus der Buchausgabe werden einer/m Benutzer/in höchstens vier Medieneinheiten gleichzeitig ausgegeben.

(2) Die Medien sind nach Gebrauch umgehend an ihren exakten Standort zurückzustellen bzw. an der Buchausgabe zurückzugeben.

(3) Der benutzte Arbeitsplatz ist vollständig zu räumen, wenn die/der Benutzer/in das Seminar nicht nur kurzfristig (bis zu einer Stunde) verlässt.

(4) Für Bearbeiter/innen der Examenshausarbeit trifft die Seminarleitung eine Regelung zur erweiterten Benutzung von Medien und Arbeitsplätzen.

§ 8. Urheberrecht

Die Benutzer/innen haben die an den bereitgestellten Medien bestehenden Urheberrechte und Leistungsschutzrechte sorgfältig zu beachten und insbesondere gesetzliche und vertragliche Nutzungsbeschränkungen, Vervielfältigungsverbote und Verbreitungsverbote zu respektieren.

§ 9. Kontrollen, Alarm der Buchsicherungsanlage

(1) Das Seminar darf nur durch die Buchsicherungsanlage am Seminarausgang verlassen werden.

(2) Wird der Alarm der Buchsicherungsanlage ausgelöst, darf die/der Betroffene das Seminar erst verlassen, wenn der Grund des Alarms aufgeklärt ist.

(3) Unabhängig vom Alarm der Buchsicherungsanlage kann, wer das Seminar verlassen will, daraufhin kontrolliert werden, ob sie/er Seminareigentum mit sich führt.

§ 10. Verstöße gegen die Benutzungsordnung

Wer wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstößt, kann, auch ohne vorherige Androhung, von der Benutzung des Juristischen Seminars befristet oder unbefristet ausgeschlossen werden oder in der Benutzung beschränkt werden. Die Entscheidung trifft die/der Geschäftsführende Direktor/in des Juristischen Seminars. Maßnahmen aufgrund des Hausrechts bleiben unberührt.

§ 11. Hausrecht, Identitätsfeststellung

(1) In den Räumlichkeiten des Juristischen Seminars steht die Ausübung des Hausrechts der/dem Geschäftsführenden Direktor/in des Juristischen Seminars zu. Diese/r kann jede/n Mitarbeiter/in des Seminars zur Ausübung des Hausrechts ermächtigen. Die/der tatsächlich Aufsichtsführende am Seminarausgang gilt als zur Ausübung des Hausrechts ermächtigt, sofern das Hausrecht nicht von einer/m anderen Mitarbeiter/in des Seminars aktuell wahrgenommen wird.

(2) Benutzer/innen des Juristischen Seminars sind verpflichtet, auf Verlangen ihren Namen, ihre Anschrift und ihre Eigenschaft als Studierende/r oder externe/r Benutzer/in anzugeben sowie durch Vorlage von Studierenden- oder Personalausweis nachzuweisen.

§ 12. Haftungsbegrenzung

(1) Die Führung von Katalogen und sonstigen Verzeichnissen, Bestands- und Sachauskünfte, Verweise auf bestimmte Informationen oder Informationsquellen sowie Ankündigungen und Bekanntmachungen erfolgen ohne Gewähr.

(2) Die Bewahrung ihres/seines in das Seminar mitgebrachten Eigentums vor Diebstahl, unbefugtem Gebrauch und Sachbeschädigung obliegt ausschließlich der/dem Benutzer/in.

(3) Für Sachen, die Benutzer/innen in den Räumlichkeiten des Seminars vergessen oder verlieren und die vom Juristischen Seminar in Verwahrung genommen werden, besteht eine Haftung lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(4) Der Betrieb der Kopiergeräte erfolgt durch die aufstellende Firma für eigene Rechnung und außerhalb der Verantwortung des Juristischen Seminars.

§ 13. Weitere Regelungen

(1) Für die Benutzung des CIP-Pools der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät wird eine besondere Benutzungsordnung aufgestellt.

(2) Machen neue Informations- oder Dienstleistungsangebote des Seminars oder sonstige Veränderungen ergänzende oder auch abweichende Regelungen erforderlich, so können diese bis zu einer eventuellen Novellierung dieser Benutzungsordnung durch die Seminarleitung getroffen werden.