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Berufung als Kommissionsmitglied der Tierschutzkommission des LANUV NRW

Herr Prof. Spranger ist mit Wirkung zum 15.02.2021 für zunächst 3 Jahre durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen als Mitglied der dort gebildeten Tierschutzkommission gem. § 15 Abs. 1 Tierschutzgesetz berufen worden.


"Ewige Unruhe" - Streit um Urnenbestattung - SZ Magazin

Für einen Beitrag über Streitigkeiten bei Urnenbestattungen im SZ - Magazin hat Professor Spranger einige rechtliche Einschätzungen vorgenommen.

Der Beitrag ist erschienen im SZ - Magazin 30/2020. Er wurde auch online veröffentlicht


Verfassungsrecht während der Covid-19 Krise

In Reaktion auf die großen Herausforderungen der Covid-19 Pandemie hat der Bundesgesetzgeber im Eiltempo Maßnahmen beschlossen. Im Gespräch mit der Berliner Zeitung mahnte Professor Spranger mögliche rechtliche Unschärfen und künftige Konsequenzen dieser Entscheidungen an, ohne jedoch die Notwendigkeiten der verfassungsrechtlichen Schutzpflichten des Staates aus den Augen zu verlieren.

Den Beitrag finden Sie hier.

Zudem warnte Professor Spranger in der Berliner Zeitung mit Blick auf die ersten Gesetzesentwürfe des Infektionsschutzgesetzes vor einem Exekutivermächtigungsrecht für das Bundesministerium der Gesundheit. Diesen Bedenken wurde im verabschiedeten Gesetzestext auch Rechnung getragen, indem nach  § 5 IfSG künftig der Bundestag für die Ausrufung einer pandemischen Notlage zuständig ist.

Auch mit Blick auf die bürgerlichen Freiheitsrechte sei Vorsicht geboten. Es müsse sichergestellt werden, dass die exekutiven Instrumente des Krisenmanagements nach der Pandemie wieder vollständig aufgehoben werden.

Den Beitrag finden Sie hier.

Stellungnahme von Professor Spranger im Landtag NRW zu den Gesetzesentwürfen des Gefahrentiergesetzes und des Gifttiergesetzes

Anfang März hat Herr Professor Spranger in einer Stellungnahme an den Landtag NRW die Gesetzesentwürfe des Gefahrentiergesetzes und des Gifttiergesetzes (Drucksachen 17/7367 und 17/8297) kritisch beäugt.

Die geplanten Eingriffe in die Grundrechte der Bürger seien in Anbetracht der geringen Zahl der Gefährdungslagen nicht verhältnismäßig.

Auftretende Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Landes würden zudem bestenfalls kaschiert werden.

Auch der Gesetzesvollzug dürfte die Behörden vor kaum beherrschbare Probleme stellen, so Professor Spranger.

Die schriftliche Stellungnahme finden Sie hier.

Einen Beitrag der Legal Tribune Online zu den Diskussionen um die Gesetzesentwürfe finden Sie hier.

Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zum Thema "Gentechnik"

Am Montag, den 04.11.2019, nahm Herr Professor Spranger als Sachverständiger an der Anhörung des Bundestagsausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zum Thema "Gentechnik" teil.

Dabei legte er in seiner einführenden Stellungnahme den Fokus auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 25.07.2018, in welchem die Anwendbarkeit des geltenden Gentechnikrechts (namentlich der Richtlinie 2001/18/EG) auf neue Gentechniken bejaht wurde.

Professor Spranger widersprach hierbei der teilweise geäußerten Kritik an dem Urteil und attestierte dem EuGH unter fachlichen Gesichtspunkten „solides Handwerk“. Auch sei eine grundlegende Reform des geltenden Gentechnikrechts nicht erforderlich, bestünde doch in Richtlinie 2001/18/EG eine verwirklichte Rückbindung an europäisches Primärrecht: „Art. 1 der Richtlinie erklärt die umfassende Bindung gentechnikrechtlicher Standards an das Vorsorgeprinzip“, so Professor Spranger.

Weitergehenden Bedenken hinsichtlich einer Vereinbarkeit der Richtlinie mit höherrangigem Recht, wie etwa dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO), erteilte er zudem mit Verweisen auf das SPS-Übereinkommen und den WTO Appellate Body eine Absage.

Die einführende Stellungnahme finden Sie hier.

Die Aufzeichnung der Anhörung finden Sie hier (Eingangsstatement ab 0:19.12,Einschätzungen ab 1:36.00).

Einen Artikel des Deutschen Bundestages finden Sie hier.

Ethik-Forum 2018 "DNA-Phänotypisierung in der Strafverfolgung – Was kann und was darf aus Genen gelesen werden?" am 4. Dezember 2018 im Universitätsclub Bonn

Hiermit weisen wir auf das Ethik-Form 2018 des IWE und DRZE hin.

Konferenz zum Thema "Genome Editing under Gene Technology Law" am 6. November 2018 in Berlin

Mit dem kürzlich veröffentlichten Urteil des EuGH zur umstrittenen Anwendung von CRISPR/ Cas9 wurde die ohnehin schon lebhafte Diskussion um die Anwendung der so genannten neuen Techniken und der Genom-Editierung um eine wichtige Facette ergänzt.

Im Rahmen unserer internationalen Konferenz „Genome Editing under Gene Technology Law: Legal Aspects and Latest Developments“ am 6. November 2018 in Berlin beabsichtigen wir, den interdisziplinären Austausch zu diesem Thema weiter anzuregen. Das Programm und weitere Informationen finden Sie hier.

Juli 2018: Am 25.07.2018 hat der Europäische Gerichtshof über die Anwendbarkeit der RL 2001/18/EG auf Verfahren der Genomeditierung entschieden und dabei die von Prof. Spranger in seinem Gutachten für das BfN vertretene Auffassung geteilt. Im Vorfeld der Entscheidung hatte Prof. Spranger den Zeitungen der Funke Mediengruppe ein Interview gegeben.

Zu dem entsprechenden Bericht beispielsweise in der Berliner Morgenpost gelangen Sie hier: www.morgenpost.de/ratgeber/article214926813/EuGH-urteilt-ueber-umstrittene-Methode-bei-Gentechnik.html

18.01.2018: Professor Spranger hat im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine gutachterliche Stellungnahme zur Anwendbarkeit des Übereinkommens über biologische Vielfalt und des Nagoya-Protokolls auf digitale Sequenzdaten angefertigt. Folgen Sie den Links zur deutschen und zur englischen Fassung des Gutachtens.

21.06.2017: Professor Spranger hat der ZEIT ein Interview zum Fall Charlie Gard gegeben. Hier gelangen Sie zum Aritkel.

07.04.2016: Professor Spranger war zu Gast in der 3Sat-Sendung "Scobel" zum Crispr-Verfahren in der Landwirtschaft. Die Sendung "Die neue grüne Genetik" wurde am 7. April 2016 ausgestrahlt. Weitere Informationen zu den Gästen finden sie hier.

Oktober 2015: Professor Spranger hat im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz eine gutachterliche Stellungnahme zu den rechtlichen Aspekten sogenannter neuer Technologien erstellt. Hier gelangen Sie zum Gutachten.