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Unterstützung von Wissenschaftlicher*innen und Studierenden mit Familienverantwortung

 

Konkret richten sich die Hilfsangebote an Studierende und Uni-Angehörige in der Wissenschaft, die Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren haben. Wer etwa in der Abschlussphase der Promotion oder Habilitation ist, sich in der Evaluation seiner Juniorprofessur befindet oder durch die Umstellung auf die digitale Lehre oder aufgestockte Praktika einen erhöhten Betreuungsaufwand hat, kann unkompliziert Hilfen beantragen.

Mit unterschiedlichen Unterstützungsinstrumenten will die Universität den Betroffenen zur Seite stehen: Sie stellt etwa Mittel für die Einstellung studentischer oder wissenschaftlicher Hilfskräfte bereit, die den Antragstellenden bei ihrer wissenschaftlichen Arbeit oder bei der Lehre zur Seite stehen. Lehrkräfte können durch eine Lehrvertretung im Umfang von bis zu zwei Semesterwochenstunden Entlastung erhalten.

Im Bereich der Kinderbetreuung wird aufgestockt: So wir die sog. Backup-Betreuung für die Kinder von Uni-Beschäftigten ausgeweitet, die bei kurzfristigem Betreuungsbedarf einspringt. Alternativ kann ein Zuschuss zu Betreuungskosten beantragt werden, etwa zur Wahrnehmung dienstlicher Verpflichtungen wie Fortbildungen oder Vorlesungen. Schließlich hat die Universität einen Fördertopf für die Unterstützung durch betreuungsbedingte Sachmittel angelegt, aus dem zum Beispiel die Vereinbarkeit von Uni und Familie unterstützende Hard- und Software oder Literatur bezuschusst werden können.

Einzelheiten und Bedingungen zu den Fördermaßnahmen sind in einem Merkblatt zusammengefasst, das im Intranet der Universität abgerufen werden kann.

 

Anträge können ab sofort gestellt werden.