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Anträge auf Bescheinigungen für das BAföG-Amt

Herr Prof. Dr. Thüsing, LL.M. ist der stellvertretende BAföG-Beauftragte des Fachbereichs. Primärer Ansprechpartner ist Herr Prof. Dr. Verrel. 

Studenten, die die Bescheinigung nach § 48 BAföG ausgestellt haben möchten, sollten bitte Folgendes beachten:

  • Formulare nach § 48 BAföG können nur bearbeitet werden, wenn alle hierzu erforderlichen Unterlagen vorliegen. Wir benötigen das BAföG-Formblatt 5 mit eingetragenem Namen und der Semesterzahl sowie einen Leistungsnachweis, den Sie beim Prüfungsamt erhalten. Zum Nachweis der Semesterzahl benötigen wir ferner eine Kopie des Studentenausweises.
  • Die Bescheinigung nach § 48 BAföG kann für das Grundstudium regelmäßig nur erteilt  werden, wenn 6 Leistungen zum Bestehen der Zwischenprüfung bis zum Ende des 4. Fachsemesters erbracht wurden. Für höhere Semester richtet sich die Beurteilung grundsätzlich nach dem Anhang I der Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät vom 9. Juli 2004. Diesem können Sie entnehmen, welchen Stand Ihr Studium im jeweiligen Semester erreicht haben sollte.
  • Im Formblatt 5 tragen Sie unter "Der Beurteilung liegen folgende Leistungsnachweise zugrunde" bitte selber diejenigen Veranstaltungen ein, in denen Leistungen nachweislich erbracht wurden sowie die Art der Leistung (Klausur oder Hausarbeit). Das verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.

Studenten, die Bescheinigungen für die KfW oder sonstige Kreditinstitute benötigen, bringen die erforderlichen Formulare bitte selber bei. Diese erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut. Bitte halten Sie auch die jeweils erforderlichen Leistungsnachweise (zum Beispiel Schwerpunktzeugnis, Zwischenprüfungszeugnis ) bereit, die Sie beim Prüfungsamt erhalten. Ohne Nachweis kann die Bescheinigung nicht erteilt werden.

Für alle Anträge, die per Post eingereicht werden, bitten wir darum, dass ein frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt wird. Nicht frankierte Einsendungen werden nicht auf Kosten des Lehrstuhls zurückgesandt, sondern müssen abgeholt werden.

Ansprechpartner für Fragen zum BAföG ist Herr Denzer. Ihrem Antrag fügen Sie bitte eine Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse für etwaige Rückfragen bei.