Covid-19-Virus
Wegen des Covid-19-Virus können wir bis auf Weiteres keine persönliche BAföG-Sprechstunde anbieten. Bitte senden Sie uns Ihre Anfragen per e-mail sekretariat.verrel@~@jura.uni-bonn.de oder postalisch.
*********************************************************************************
Denken Sie bitte daran, rechtzeitig den entsprechenden Antrag (Bescheinigung nach § 48 BAföG, Formblatt 5) zu stellen. Sie können Ihre vollständigen Unterlagen auch in unseren Briefkasten gegenüber vom Dekanat einwerfen oder per mail an uns senden sekretariat.verrel@~@jura.uni-bonn.de. Wir werden Sie benachrichtigen, wenn die Bescheinigung ausgestellt ist und abholbereit liegt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Ausstellung auf dem postalischen Weg zu beantragen. In diesem Fall bitten wir Sie, einen frankierten und adressierten Rückumschlag beizufügen. Nicht frankierte Einsendungen werden nicht auf Kosten des Lehrstuhls zurückgesandt, sondern müssen abgeholt werden.
Um eine Bescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir von Ihnen folgene Unterlagen:
- das im oberen Teil ausgefüllte Formblatt 5
- eine Kopie Ihres Zwischenprüfungszeugnisses bzw. Ihrer Leistungsnachweise (es genügt ein BASIS-Auszug mit Datum der Abfrage)
- eine Kopie Ihres Studentenausweises
- Ihre Kontaktdaten für evtl. Rückfragen.
Als übliche Studienleistung gilt für Studierende nach der Zwischenprüfungsordnung 2015 die Ablegung der Zwischenprüfung bis zum Ende des 4. Semesters, mindestens aber die Erbringung von sechs Zwischenprüfungsteilleistungen, davon mindestens eine Hausarbeit. Ab dem Ende des 6. Semester ist die bestandene Zwischenprüfung obligatorisch, außerdem müssen mindestens zwei Leistungen aus den Übungen erbracht worden sein. Ab dem Ende des 5. Semester ist wenigstens eine Teilleistung erforderlich.