Geschichte des Instituts
Das traditionsreiche Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn wurde im Jahre 1952 als „Institut für das Recht der Wasserwirtschaft“ durch den Altmeister des Wasserrechts Prof. Dr. Dr.-Ing. h.c. Paul Gieseke (1888-1967) gegründet, der damit wiederum an seine Arbeiten im Ausschuß für Wasserrecht (1934-1941) der Akademie für Deutsches Recht während der Zeit des Nationalsozialismus anknüpfte. Seitdem arbeitet das Institut in engem Kontakt zwischen Wissenschaft und Praxis an dogmatisch fundierten und praktisch verwertbaren Lösungen für den Bereich der Wasserwirtschaft. Historisch ist es eine der ältesten Einrichtungen überhaupt, die sich mit umweltrechtlichen Fragestellungen beschäftigten.
Zu den Leistungen des Instituts zählen unter anderem die gestaltende Mitarbeit bei der Entstehung des Wasserhaushaltsgesetzes und des Abwasserabgabengesetzes sowie der Landeswassergesetze der neuen Bundesländer. Diese gesetzgeberische Pionierarbeit erfolgte unter der Federführung des zweiten Institutsdirektors Prof. Dr. Jürgen Salzwedel (1929-2020), der das Institut nach dem Ausscheiden von Paul Gieseke von 1965 an fast 30 Jahre leitete und dazu beitrug, das Wasserrecht als eine der wichtigsten Teildisziplinen des Umweltrechts zu etablieren.
Mit seiner Berufung nach Bonn 1994 wurde mit Prof. Dr. Rüdiger Breuer (*1940) der führende Wasserrechtler seiner Generation zum dritten Institutsdirektor gewählt. Er erweiterte den Tätigkeitsbereich des Instituts um das Recht der Entsorgungswirtschaft.
Seit März 2006 ist Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner (*1967) neben seinem Amt als ordentlicher Professor des Öffentlichen Rechts an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät amtierender Direktor des Instituts und hat seitdem im Rahmen der Institutsarbeit über 130 Veranstaltungen durchgeführt und mehr als ein Dutzend Promotionen mit Bezügen zum Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft erstbetreut. Ein zentrales Thema ist dabei namentlich die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union und überhaupt des europäischen und internationalen Wasserrechts geworden.