Rechtsgeschichtliches Seminar
Das Seminar ist eine Leistung, die im Rahmen des Schwerpunktes abgelegt werden muss. Weitere Informationen zum Schwerpunktstudium finden Sie hier.
Konkret muss eine - für eine Bearbeitung von sechs Wochen konzipierte - häusliche Arbeit (in der Regel eine juristische Themenarbeit), sowie ein Vortrag mit anschließender Diskussion unter Bezugnahme auf das Seminarthema erbracht werden. Bei der Seminararbeit handelt es sich um eine sog. "Vorhausarbeit", welche in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des Seminars geschrieben wird. Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung wird individuell durch die:den Aufgabensteller:in festgelegt. Seitens des Fachbereichs bestehen hierzu keine verbindlichen Vorgaben.
Die Themenausgabe erfolgt i. d. R. an bis zu drei Ausgabeterminen in der vorlesungsfreien Zeit. Die konkrete Terminplanung obliegt den Lehrstühlen. Mit der Ausgabe startet die Bearbeitungsfrist.
Die schriftliche und mündliche Seminarleistung zählt zu insgesamt 40% in die Note des Schwerpunktes mit ein. Die Bestehensregel und die Gesamtnotenberechnung des Schwerpunktbereiches können Sie in der SPB-PO 2023 nachlesen. Die Notenbekanntgabe an die Studierenden muss spätestens zum jeweiligen Semesterende erfolgen.
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Seminar im SoSe 2026 - Rechtsgeschichte der Wirtschaft
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Seminar im SoSe 2025 - Geschichte des Sachenrechts
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Seminar im WiSe 2024/25 - „Gewährleistung des Angebots oder freier Markt?“
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Seminar im WiSe 2023/24 - Liberalismen in Recht und Wirtschaft